02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

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Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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Feragen
© RVS - (v.l.n.r.) Bernhard Wimmer (Raiffeisen Salzburg), Thomas Heinzmann, Michael und Anja Geretschläger (alle Feragen), Bernhard Tomasi (Raiffeisen Salzburg).

Das Salzburger Genetik-Startup Feragen sorgte Anfang 2025 für Aufsehen, als es eine Kooperation mit Nestlé Purina verkündete – siehe hier. Nun beteiligt sich die Raiffeisen Salzburg Start-Up eGen am Unternehmen. Die Genossenschaft zur finanziellen und strukturellen Förderung junger und innovativer Unternehmen in Salzburg steigt mit einem sechsstelligen Betrag ein.

Feragen: Ursprung bereits 2012

Feragen geht auf die Forschung der Molekularbiologin Anja Geretschläger an der Universität Salzburg zurück, die damit bereits 2012 begann. 2017 wurde daraus ein Unternehmen. Heute führen Anja und Michael Geretschläger gemeinsam die Geschäfte. Während die Founderin die Bereiche Forschung und Entwicklung verantwortet, liegt der Fokus von Michael Geretschläger auf Vertrieb und Marketing. Aus dem universitären Spinoff ist ein international tätiges Diagnostiklabor mit Kundinnen und Kunden in zahlreichen europäischen Ländern geworden, heißt es per Aussendung.

Die Raiffeisen Salzburg Start-Up-Experten Bernhard Wimmer, Bernhard Tomasi und Herbert Stelzinger kommentieren die Beteiligung wie folgt: „Feragen zeigt, wie aus universitärer Forschung ein international erfolgreiches Unternehmen entstehen kann. Besonders beeindruckt haben uns die wissenschaftliche Tiefe, die klare Wachstumsstrategie und die konsequente Verbindung von Diagnostik und Digitalisierung. Das Unternehmen adressiert einen wachsenden Markt mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und passt damit hervorragend zu unserer Beteiligungsstrategie. Wir freuen uns darauf, das Team auf dem weiteren Wachstumskurs zu begleiten.“

Über 10.000 User:innen

Ein zentraler Baustein der Wachstumsstrategie der Salzburger ist die digitale Plattform „myFERAGEN“. Durch sie verwalten Züchter, Zuchtverbände und Tierärzte genetische Daten und Analyseergebnisse. Aktuell nutzen eigenen Angaben zufolge rund 10.500 Anwender:innen die Plattform, auf der 38.000 Hunde erfasst sind. Mit dem integrierten Werkzeug DogMatching lasse sich bereits vor einer geplanten Paarung prüfen, wie gut zwei Tiere genetisch zusammenpassen. Dadurch können Risiken minimiert und die langfristige genetische Gesundheit von Populationen verbessert werden, so der Claim.

Mit der Beteiligung der Raiffeisen Salzburg Start-Up eGen sollen digitale Angebote weiter ausgebaut und zusätzliche internationale Märkte erschlossen werden. „Ein Investor, der versteht, dass hinter unseren Analysen Forschung steht und kein schnelles Produkt, ist selten. Mit Raiffeisen haben wir genau diesen Partner gefunden – und das direkt vor unserer eigenen Haustür. Das Vertrauen, das uns hier entgegengebracht wird, ist Rückenwind und Verpflichtung zugleich. Wir gehen diesen Weg mit derselben wissenschaftlichen Konsequenz weiter, mit der wir ihn begonnen haben“, sagt Anja Geretschläger.

„Uns hat nicht nur das Kapital überzeugt“

Auch Michael Geretschläger schlägt in eine ähnliche Kerbe, wenn er sagt: „Uns hat nicht nur das Kapital überzeugt, sondern die Haltung dahinter: Die Raiffeisen Salzburg Start-Up eGen denkt regional und investiert langfristig – das passt exakt zu uns. Mit diesem Rückhalt können wir die nächsten Schritte deutlich schneller gehen: internationale Expansion und eine Plattform, die mitwächst. Dass aus Österreich ein Weltmarktführer im Pet-Bereich kommen kann, ist bewiesen. Wir haben vor zu zeigen, dass das auch aus Salzburg geht.“

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