02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

+++Mehr zum Thema: Kanzleramt und Finanzministerium bitten Founder um Feedback zu Bürokratie+++

Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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iDWELL-Gründer und CEO Alexander Roth mit COO Anna-Katharina Matzenberger | Foto: iDWELL

Das 2017 gegründete Wiener PropTech iDWELL hat sich frisches Kapital gesichert: Der US-Kapitalgeber Riverside Acceleration Capital (RAC) stellt dem Unternehmen einen siebenstelligen Euro-Betrag zur Verfügung. Anders als bei der Finanzierungsrunde im November 2024 handelt es sich diesmal aber um kein Investment im klassischen Sinn.

„Es handelt sich um eine nicht verwässernde Wachstumsfinanzierung. Die Eigentümerstruktur von iDWELL wird dadurch nicht verändert“, bestätigt Gründer und CEO Alexander Roth auf Anfrage von brutkasten. Zu Laufzeit, exakter Höhe und Rückzahlungsmodell will sich das Unternehmen nicht äußern: Mit RAC sei Stillschweigen vereinbart worden.

RAC verfolgt nach eigener Darstellung zwei Strategien: Minderheitsbeteiligungen über RAC Growth Equity und nicht verwässernde Wachstumsdarlehen über RAC Growth Lending. Nach eigenen Angaben hat der Kapitalgeber seit seiner Gründung 2016 mehr als 100 B2B-Softwareunternehmen unterstützt. RAC ist Teil von The Riverside Company.

Bestandsinvestoren: Unterstützung ja, Beteiligung offen

Im November 2024 hatte iDWELL rund zehn Millionen Euro in einer klassischen Runde aufgenommen (brutkasten berichtete). Lead-Investor war die Amsterdamer Investmentgesellschaft Knight Capital, auch die bestehenden Investoren Flashpoint Venture aus London und Wecken & Cie aus Basel beteiligten sich.

Warum diesmal Fremd- statt Eigenkapital, beantwortet Roth allgemein: „In der aktuellen Unternehmensphase war eine nicht verwässernde Finanzierung die passende Lösung.“ Seit der letzten Runde habe man den Umsatz „signifikant“ gesteigert. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Die langjährigen Bestandsinvestoren würden den eingeschlagenen Wachstumskurs „weiterhin voll“ unterstützen. Ob sie sich an der aktuellen Finanzierung beteiligt haben, lässt die Antwort offen.

Auch auf die Frage, wie stark der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) zuletzt gewachsen ist und ob iDWELL heute cash-flow-positiv arbeitet, gibt es keine Zahlen. Man verfüge über eine „solide langfristige Basis“, heißt es dazu.

Kapital fließt in KI-Produkte

Das Geld soll in den Ausbau der KI-gestützten Produktwelt fließen. Ein Schwerpunkt liegt auf „iDWELL Finance“, einer Lösung für automatisiertes Rechnungsmanagement. Sie stammt vom Wiener Startup domonda, an dessen Finanzsoftware sich iDWELL im Dezember 2025 die exklusiven Rechte für die Immobilienbranche gesichert hatte (brutkasten berichtete). Domonda hatte im Juni 2023 Insolvenz angemeldet und wurde zwei Monate später saniert. Nach Angaben von iDWELL setzten Ende 2025 rund 100 Immobilienunternehmen die Lösung ein.

Zweiter Baustein ist die hauseigene KI „Greta-AI“, die Verwaltungs-, Dokumentations- und Rechnungsprozesse automatisieren soll. Christian Stein, Senior Partner bei RAC, verweist auf die Positionierung im deutschsprachigen Raum und das Ökosystem an ERP-Integrationen, mit dem iDWELL die Digitalisierung der professionellen Immobilienverwaltung vorantreiben könne.

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