02.11.2016

Gewerbeordnung neu – ein Stein bleibt auf dem anderen

Es war ein langes und zähes Ringen um die neue Gewerbeordnung. Die Regierung konnte sich nun doch auf ein neues Modell einigen. Aber wie das in Österreich halt so ist, bleibt sehr wohl ein Stein auf dem anderen. Die 80 reglementierten Gewerbe werden nicht reduziert. 19 teilreglementierte Gewerbe sind nun frei.
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Die Regierung hat die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. bildschoenes - fotolia.com

Am Dienstag war es so weit. Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Was als große Reform angekündigt wurde, sollte sich jedoch lediglich zu einem „Reförmchen“ entwickeln. Mittelpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe. Künftig werden 19 davon frei sein.  Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

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Die Änderungen im Überblick

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagen, dass mit dieser Reform vieles einfacher und kostengünstiger werde:

  • Gebührenbefreiung
    Die Gebührenbefreiung soll Selbstständigen mehr als zehn Millionen Euro ersparen. Die Berechnung basiert auf den rund 80.000 getätigten Gewerbeanmeldungen pro Jahr.
  • Teilgewerbe-Verordnung
    Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben. Es wir dann nur noch zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden. Zwei Teilgewerbe wandern zu den reglementierten Gewerben: Der Erdbau, der zu den Baumeistern geht und den Huf- und Klauenbeschlag, der als eigenes Gewerbe zu den reglementierten Gewerben wandert. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.
  • Nebenrechte
    Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Sprich: Ein Tischler könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Malerarbeiten bestreiten – und umgekehrt.
  • Schnellere Genehmigung
    Bestimmte Betriebsanlagen sollen künftig schneller genehmigt werden. Wenn bei der Betriebsanlage ein „geringes Gefährdungspotenzial“ besteht, haben Bezirkshauptmannschaften das Recht diese zu genehmigen. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. 6000 vereinfachte Verfahren werden erwartetm bisher waren es rund 2500.
  • Wartezeit Bescheid
    Im Zuge der Reform sollen Behörden agiler werden. Die Wartezeit für einen Bescheid soll maximal vier Monate betragen. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.
  • Entbürkoratisierung Betriebsanlagenrecht
    Ein One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten. Ein Verfahren, ein Bescheid. Bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen sollen aus einer Hand kommen. Damit möchte man widersrpüchliche Behördenauflagen vermeiden und zusätzlich die Verfahrensdauer verkürzen.
  • Veröffentlichungspflichten streichen
    Veröffentlichungspflichten und Einreichunterlagen sollen reduziert werden. Das Nachbarverzeichnis fällt als Einreichunterlage weg. Das soll den Unternehmern pro Jahr 60.000 Grundbuchabfragen ersparen.

„Viele solle mit dieser Reform einfacher uns günstiger werden“

Vorübergehende Tätigkeiten fallen weg

Die vorübergehenden Tätigkeiten sollen aus dem Betriebsanlagenrecht rausfallen. Das bringt beispielsweise für Gastwirte eine Erleichterung. Sie können somit leichter bei einem Zeltfest, oder genehmigungsfrei auf einem Parkplatz ausschenken. Bestimmte Vorgänge, die bisher in der Betriebsanlage zwar genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig bei Landesbehörden waren, brauchen in gewissen Fällen nicht mehr angezeigt werden – etwa, wenn man eine Maschine gegen eine gleichwertige neue tauscht.

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Anzeigeverfahren halbieren

Aktuell gibt es in Österreich jährlich etwa 12.000 Genehmigungsverfahren.

  • 35 Prozent sind Anzeigeverfahren
  • 20 Prozent vereinfachte Verfahren
  • 40 Prozent Änderungsgenehmigungen
  • 5 Prozent Neugenehmigungen

Grob geschätzt werden die Anzeigeverfahren österreichweit um die Hälfte reduziert. Außerdem sollen Unternehmen bei der Bestellung eines Sachverständigen bei Genehmigungsverfahren eine Wahlmöglichkeit bekommen. Bei Betriebsanlagegenehmigungen soll sie aussuchen könne, ob ein Amtssachverständiger kommt oder ein amtlicher Sachverständiger beigezogen wird.

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signteq-Gründer Simon Schnabl | © Daniel Willinger | dwphoto.at
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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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