13.08.2018

Gesundheitsdaten als Handelsware

Das IT-Unternehmen Grapevine World mit Sitz in Wien will seinen Usern ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten zu Geld zu machen. Diese werden dabei etwa für Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen oder Gesundheitsdienstleister zugänglich.
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Gesundheitsdaten
(c) Tiffany Rose: Beim "World Blockchain Summit" in Singapur konnte Grapevine World-Co-Founder Wernhard Berger den Siegerpokal im "ICO Grand Slam" entgegen nehmen. Mit dem Unternehmen will er den sicheren Handel mit Gesundheitsdaten vorantreiben.

Gesundheitsdaten seien heute bereits in einem hohen Ausmaß digitalisiert, erklärt Wernhard Berger, Co-Founder von Grapevine World. Jedoch würden sie „auf proprietären Systemen bei ÄrztInnen oder in Krankenhäusern liegen, ohne dass man nahtlos darauf zugreifen kann“. Zwar spiele Österreich mit seiner „elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) eine Vorreiterrolle bei der Standardisierung von Daten. Das löse allerdings nicht die Problematik eines übernationalen Datenaustauschs.

Wenn etwa ein britischer Tourist sich im Skiurlaub in Österreich verletzt und Folgebehandlungen in seiner Heimat benötigt, dann wäre es ideal, wenn die britischen MedizinerInnen unkompliziert auf in Österreich angefertigte Röntgenbilder zugreifen könnten. Dies „selbstverständlich nur mit der Erlaubnis und unter vollständiger Kontrolle des Patienten“, so Berger. Und genau das will Grapevine World künftig ermöglichen.

+++ “BRZ Innovation Factory” treibt Digitalisierung der Verwaltung voran +++

Zuverdienst aus Gesundheitsdaten

Dabei könnten sowohl Bilddaten – wie das erwähnte Röntgenbild – als auch z.B. Laborbefunde, Medikamentenlisten, Impfpässe und Entlassungsbriefe, die via ELGA zugänglich sind, weitergegeben werden. Ergänzend will Grapevine World auch via Fitness-Tracker erhobene Daten aus Gesundheits- und Fitness-Apps mit einbeziehen. In der Praxis könnte dann ein Forschungsinstitut, z.B. eine Medizinische Universität, passende TeilnehmerInnen etwa für eine Diabetes-Studie definieren. Deren Eckdaten würden mit einer entsprechenden Anfrage ins Grapevine-System gestellt.

Dort wiederum werden die Daten mit den über die Systemteilnehmer vorhandenen Meta-Informationen abgeglichen und jene, die ins Profil passen – z.B. aufgrund ihres Alters und des Wohnorts -, werden darüber in Kenntnis gesetzt. Sodann können sie sich intensiv mit der Anfrage beschäftigen und dann entscheiden, ob sie ihre Daten – etwa Berichte über Diabetes-relevante Vorerkrankungen und die mittels Gesundheits-App getrackte Gewichtsentwicklung – zur Verfügung stellen möchten, so dass diese in der klinischen Studie ausgewertet werden können.

Blockchain soll Pseudonymisierung gewährleisten

Für das Forschungsunternehmen ist dabei nicht ersichtlich, wer der oder die PatientIn ist, und auch bei Grapevine, über dessen Blockchain-basierte Kanäle die Datenübermittlung erfolgt, wird eine Pseudonymisierung vorgenommen. Der User weiß zu jedem Zeitpunkt, wer auf welche seiner Daten Zugriff hat bzw. hatte. Der Empfänger wiederum hat die Gewissheit, dass es sich um valide Gesundheits- und Personendaten handelt, ohne jedoch die Identität der Studienteilnehmer erfahren zu können. Auch eine Zwischenspeicherung soll es bei Grapevine nicht geben: Die Daten liegen bei den behandelnden Ärzten, auf den Krankenhausservern oder beim Hersteller des bevorzugten Fitness-Trackers. Die Grapevine-Schnittstelle ermöglicht deren unkomplizierte Übermittlung.

Dabei komme die so genannte „Integrating The Healthcare-Enterprise-Methodologie“ (IHE) zum Einsatz – ein Normenwerk, „das gleichsam für Akteure, Transaktionen und Inhalte gilt und weltweit in diversen staatlichen Projekten Anwendung findet“. Grapevine World will Interoperabilität garantieren, indem es ausschließlich IHE-konforme Anbieter, Anwendungen und Architekturen in sein System aufnehme. Zugang erhalten die User über eine App, die sich gerade im Prototyp-Stadium befinde. Darüber würde dann die Anknüpfung aller relevanten Datenquellen laufen.

Pilotphase bis zum Jahresbeginn 2019

Doch wie sieht es nun mit der Entlohnung der User aus? Grapevine World legt die Basis dafür mit einem ICO, über den ein eigener Token als künftiges Tauschmittel erworben werden kann. Wer nach dem tatsächlichen Start des Systems – die Pilotphase dauert noch bis zumindest Anfang 2019 – seine Gesundheitsdaten zur Verfügung stellt, wird mit einem bestimmten Honorar entlohnt, das in Token des entsprechenden Werts ausgezahlt wird. Wenn ein Forschungsinstitut z.B. 60 Euro pro Datensatz verspricht, werden diese nach Freigabe der eigenen Daten auf das Grapevine-Konto gutgeschrieben. Sollten die User zu diesem Preis noch mit ihren Daten geizen und sich zu wenige Studienteilnehmer melden, kann das Institut die Anfrage erneut ins System stellen und z.B. auf 75 oder 100 Euro erhöhen.

Die vom User eingesammelten Token können schließlich in Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin gewechselt werden, um sie in der Folge auch in echtes Geld zu wandeln. Oder man lässt sie im System und kauft dort Gesundheitsdienstleistungen zu. Berger erklärt, dass es z.B. sinnvoll sein könnte, zu gewissen Diagnosen eine zweite Meinung aus dem internationalen Grapevine-Netzwerk einzuholen. Dafür stelle man die erhaltene Fachmeinung zur Verfügung und kaufe sich eine Expertenmeinung um Token im Wert des entsprechenden Honorars zu. Da der Token idealer Weise bei wachsender Userzahl eine höhere Nachfrage und damit eine Preissteigerung erfahren soll, könnten diese Leistungen mittelfristig günstiger werden.

Ein Pilotprojekt dazu läuft bereits mit dem medizinischen Service-Center Austrian Health: „Registrierte Teilnehmer können über das Portal eine medizinische Anfrage stellen und ihre Befunddaten digital verfügbar machen. Das Expertennetzwerk von Austrian Health findet den richtigen Spezialisten und betraut ihn mit dem Anliegen“, wie Grapevine World in einer Aussendung erläutert. Der Experte bekomme nach Freigabe durch den Patienten die Möglichkeit, die nötigen Gesundheitsdaten einzusehen und, unabhängig von seinem geografischen Standort, eine Fachmeinung an ihn zu adressieren. Ein weiteres Pilotprojekt zum Austausch klinischer Daten läuft derzeit in Kooperation mit der University of Southampton an.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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