13.08.2018

Gesundheitsdaten als Handelsware

Das IT-Unternehmen Grapevine World mit Sitz in Wien will seinen Usern ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten zu Geld zu machen. Diese werden dabei etwa für Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen oder Gesundheitsdienstleister zugänglich.
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Gesundheitsdaten
(c) Tiffany Rose: Beim "World Blockchain Summit" in Singapur konnte Grapevine World-Co-Founder Wernhard Berger den Siegerpokal im "ICO Grand Slam" entgegen nehmen. Mit dem Unternehmen will er den sicheren Handel mit Gesundheitsdaten vorantreiben.

Gesundheitsdaten seien heute bereits in einem hohen Ausmaß digitalisiert, erklärt Wernhard Berger, Co-Founder von Grapevine World. Jedoch würden sie „auf proprietären Systemen bei ÄrztInnen oder in Krankenhäusern liegen, ohne dass man nahtlos darauf zugreifen kann“. Zwar spiele Österreich mit seiner „elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) eine Vorreiterrolle bei der Standardisierung von Daten. Das löse allerdings nicht die Problematik eines übernationalen Datenaustauschs.

Wenn etwa ein britischer Tourist sich im Skiurlaub in Österreich verletzt und Folgebehandlungen in seiner Heimat benötigt, dann wäre es ideal, wenn die britischen MedizinerInnen unkompliziert auf in Österreich angefertigte Röntgenbilder zugreifen könnten. Dies „selbstverständlich nur mit der Erlaubnis und unter vollständiger Kontrolle des Patienten“, so Berger. Und genau das will Grapevine World künftig ermöglichen.

+++ “BRZ Innovation Factory” treibt Digitalisierung der Verwaltung voran +++

Zuverdienst aus Gesundheitsdaten

Dabei könnten sowohl Bilddaten – wie das erwähnte Röntgenbild – als auch z.B. Laborbefunde, Medikamentenlisten, Impfpässe und Entlassungsbriefe, die via ELGA zugänglich sind, weitergegeben werden. Ergänzend will Grapevine World auch via Fitness-Tracker erhobene Daten aus Gesundheits- und Fitness-Apps mit einbeziehen. In der Praxis könnte dann ein Forschungsinstitut, z.B. eine Medizinische Universität, passende TeilnehmerInnen etwa für eine Diabetes-Studie definieren. Deren Eckdaten würden mit einer entsprechenden Anfrage ins Grapevine-System gestellt.

Dort wiederum werden die Daten mit den über die Systemteilnehmer vorhandenen Meta-Informationen abgeglichen und jene, die ins Profil passen – z.B. aufgrund ihres Alters und des Wohnorts -, werden darüber in Kenntnis gesetzt. Sodann können sie sich intensiv mit der Anfrage beschäftigen und dann entscheiden, ob sie ihre Daten – etwa Berichte über Diabetes-relevante Vorerkrankungen und die mittels Gesundheits-App getrackte Gewichtsentwicklung – zur Verfügung stellen möchten, so dass diese in der klinischen Studie ausgewertet werden können.

Blockchain soll Pseudonymisierung gewährleisten

Für das Forschungsunternehmen ist dabei nicht ersichtlich, wer der oder die PatientIn ist, und auch bei Grapevine, über dessen Blockchain-basierte Kanäle die Datenübermittlung erfolgt, wird eine Pseudonymisierung vorgenommen. Der User weiß zu jedem Zeitpunkt, wer auf welche seiner Daten Zugriff hat bzw. hatte. Der Empfänger wiederum hat die Gewissheit, dass es sich um valide Gesundheits- und Personendaten handelt, ohne jedoch die Identität der Studienteilnehmer erfahren zu können. Auch eine Zwischenspeicherung soll es bei Grapevine nicht geben: Die Daten liegen bei den behandelnden Ärzten, auf den Krankenhausservern oder beim Hersteller des bevorzugten Fitness-Trackers. Die Grapevine-Schnittstelle ermöglicht deren unkomplizierte Übermittlung.

Dabei komme die so genannte „Integrating The Healthcare-Enterprise-Methodologie“ (IHE) zum Einsatz – ein Normenwerk, „das gleichsam für Akteure, Transaktionen und Inhalte gilt und weltweit in diversen staatlichen Projekten Anwendung findet“. Grapevine World will Interoperabilität garantieren, indem es ausschließlich IHE-konforme Anbieter, Anwendungen und Architekturen in sein System aufnehme. Zugang erhalten die User über eine App, die sich gerade im Prototyp-Stadium befinde. Darüber würde dann die Anknüpfung aller relevanten Datenquellen laufen.

Pilotphase bis zum Jahresbeginn 2019

Doch wie sieht es nun mit der Entlohnung der User aus? Grapevine World legt die Basis dafür mit einem ICO, über den ein eigener Token als künftiges Tauschmittel erworben werden kann. Wer nach dem tatsächlichen Start des Systems – die Pilotphase dauert noch bis zumindest Anfang 2019 – seine Gesundheitsdaten zur Verfügung stellt, wird mit einem bestimmten Honorar entlohnt, das in Token des entsprechenden Werts ausgezahlt wird. Wenn ein Forschungsinstitut z.B. 60 Euro pro Datensatz verspricht, werden diese nach Freigabe der eigenen Daten auf das Grapevine-Konto gutgeschrieben. Sollten die User zu diesem Preis noch mit ihren Daten geizen und sich zu wenige Studienteilnehmer melden, kann das Institut die Anfrage erneut ins System stellen und z.B. auf 75 oder 100 Euro erhöhen.

Die vom User eingesammelten Token können schließlich in Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin gewechselt werden, um sie in der Folge auch in echtes Geld zu wandeln. Oder man lässt sie im System und kauft dort Gesundheitsdienstleistungen zu. Berger erklärt, dass es z.B. sinnvoll sein könnte, zu gewissen Diagnosen eine zweite Meinung aus dem internationalen Grapevine-Netzwerk einzuholen. Dafür stelle man die erhaltene Fachmeinung zur Verfügung und kaufe sich eine Expertenmeinung um Token im Wert des entsprechenden Honorars zu. Da der Token idealer Weise bei wachsender Userzahl eine höhere Nachfrage und damit eine Preissteigerung erfahren soll, könnten diese Leistungen mittelfristig günstiger werden.

Ein Pilotprojekt dazu läuft bereits mit dem medizinischen Service-Center Austrian Health: „Registrierte Teilnehmer können über das Portal eine medizinische Anfrage stellen und ihre Befunddaten digital verfügbar machen. Das Expertennetzwerk von Austrian Health findet den richtigen Spezialisten und betraut ihn mit dem Anliegen“, wie Grapevine World in einer Aussendung erläutert. Der Experte bekomme nach Freigabe durch den Patienten die Möglichkeit, die nötigen Gesundheitsdaten einzusehen und, unabhängig von seinem geografischen Standort, eine Fachmeinung an ihn zu adressieren. Ein weiteres Pilotprojekt zum Austausch klinischer Daten läuft derzeit in Kooperation mit der University of Southampton an.

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Die Bybit Payments GmbH hat von der FMA eine E-Geld-Konzession erhalten und treibt damit den Ausbau des Wiener EU-Standorts voran. Im Interview erklärt Geschäftsführer Bernhard Krick, warum die Wahl auf Österreich fiel, was aus Bybit.eu werden soll und warum er eine Banklizenz nicht ausschließt.
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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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