05.07.2018

Gesetz zur Urheberrechtsreform vorerst verhindert

Mit 318 zu 278 Stimmen wurde der umstrittene Entwurf zur Reformierung des Urheberrechts im EU-Parlament heute abgelehnt. Insbesondere für Startups wären die Folgen fatal gewesen. Doch ganz vom Tisch ist das Thema noch nicht.
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Urheberrecht
Das EU-Parlament hat heute gegen den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Urheberrechtsreform gestimmt.

Das EU-Parlament hat heute die kontrovers diskutierte Änderung des Urheberrechts mit knapper Mehrheit abgelehnt. Zum ersten Mal in der Geschichte des EU-Parlaments wird die Empfehlung des Rechtsausschusses damit nicht befolgt. Endgültig vom Tisch ist dieses Thema aber noch nicht. Der Entwurf muss erneut debattiert und überarbeitet werden. Insbesondere ist der Änderungsentwurf am Urheberrecht in die Kritik geraten, weil mit ihr umstrittene Upload-Filter verbunden wären. Zwar stehen diese nicht explizit in den Gesetzen, sie wären aber für Plattformen die einzig realistische Möglichkeit, sich an das Recht zu halten.

+++ Kommentar: Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ein Schlag ins Gesicht insbesondere für Startups

Für die Startups sei ein derartiger Upload-Filter ein Schlag ins Gesicht, meint Austrian Startups CEO Markus Raunig. „Die EU hat in den letzten Jahren viel unternommen, um den Technologiegiganten aus den USA wie Google und Facebook das Leben schwer zu machen. Die investieren dann ein paar 100 Millionen und setzen Developer darauf an, sich aus der Affäre ziehen zu können. Für Startups hingegen wird das zu einem echten Problem. Sie haben kein Geld dafür, sich teure Upload-Filter zu leisten.“ So werde effektiv verhindert, dass das nächste Google oder Facebook aus Österreich oder der EU komme. Zudem seien Startups auch nicht hinreichend in den politischen Prozess einbezogen worden.

Uploadfilter und Linksteuer – Die EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet

Die Europäische Union entscheidet morgen über eine neue EU-Urheberrechtsreform. Ziel sei es, mit einem neuen Leistungsschutzrecht Verlegern mehr Kontrolle über ihr Urheberrecht im Internet zu geben. Die tatsächlichen Konsequenzen sind jedoch fraglich. -> zum Artikel: https://goo.gl/srEhxx

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 19. Juni 2018

Massive Einschränkungen durch Urheberrechtsreform befürchtet

In der breiten Öffentlichkeit kam es jedoch vergleichsweise zu wenig Gegenwind und Protest. Dies mag daran liegen, dass der Gesetzesentwurf sehr abstrakt gehalten ist. Außerdem wäre nur schwer abschätzbar, wie genau sich ein Upload-Filter ausgewirken würde. Sehr wahrscheinlich wären massive Einschränkungen beim Verbreiten und Teilen von Inhalten, bei der Nutzung von Social Media sowie bei der Suche von Bildern zu befürchten gewesen.

 

 

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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