05.07.2018

Gesetz zur Urheberrechtsreform vorerst verhindert

Mit 318 zu 278 Stimmen wurde der umstrittene Entwurf zur Reformierung des Urheberrechts im EU-Parlament heute abgelehnt. Insbesondere für Startups wären die Folgen fatal gewesen. Doch ganz vom Tisch ist das Thema noch nicht.
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Urheberrecht
Das EU-Parlament hat heute gegen den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Urheberrechtsreform gestimmt.

Das EU-Parlament hat heute die kontrovers diskutierte Änderung des Urheberrechts mit knapper Mehrheit abgelehnt. Zum ersten Mal in der Geschichte des EU-Parlaments wird die Empfehlung des Rechtsausschusses damit nicht befolgt. Endgültig vom Tisch ist dieses Thema aber noch nicht. Der Entwurf muss erneut debattiert und überarbeitet werden. Insbesondere ist der Änderungsentwurf am Urheberrecht in die Kritik geraten, weil mit ihr umstrittene Upload-Filter verbunden wären. Zwar stehen diese nicht explizit in den Gesetzen, sie wären aber für Plattformen die einzig realistische Möglichkeit, sich an das Recht zu halten.

+++ Kommentar: Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ein Schlag ins Gesicht insbesondere für Startups

Für die Startups sei ein derartiger Upload-Filter ein Schlag ins Gesicht, meint Austrian Startups CEO Markus Raunig. “Die EU hat in den letzten Jahren viel unternommen, um den Technologiegiganten aus den USA wie Google und Facebook das Leben schwer zu machen. Die investieren dann ein paar 100 Millionen und setzen Developer darauf an, sich aus der Affäre ziehen zu können. Für Startups hingegen wird das zu einem echten Problem. Sie haben kein Geld dafür, sich teure Upload-Filter zu leisten.” So werde effektiv verhindert, dass das nächste Google oder Facebook aus Österreich oder der EU komme. Zudem seien Startups auch nicht hinreichend in den politischen Prozess einbezogen worden.

Uploadfilter und Linksteuer – Die EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet

Die Europäische Union entscheidet morgen über eine neue EU-Urheberrechtsreform. Ziel sei es, mit einem neuen Leistungsschutzrecht Verlegern mehr Kontrolle über ihr Urheberrecht im Internet zu geben. Die tatsächlichen Konsequenzen sind jedoch fraglich. -> zum Artikel: https://goo.gl/srEhxx

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 19. Juni 2018

Massive Einschränkungen durch Urheberrechtsreform befürchtet

In der breiten Öffentlichkeit kam es jedoch vergleichsweise zu wenig Gegenwind und Protest. Dies mag daran liegen, dass der Gesetzesentwurf sehr abstrakt gehalten ist. Außerdem wäre nur schwer abschätzbar, wie genau sich ein Upload-Filter ausgewirken würde. Sehr wahrscheinlich wären massive Einschränkungen beim Verbreiten und Teilen von Inhalten, bei der Nutzung von Social Media sowie bei der Suche von Bildern zu befürchten gewesen.

 

 

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Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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