05.07.2018

Gesetz zur Urheberrechtsreform vorerst verhindert

Mit 318 zu 278 Stimmen wurde der umstrittene Entwurf zur Reformierung des Urheberrechts im EU-Parlament heute abgelehnt. Insbesondere für Startups wären die Folgen fatal gewesen. Doch ganz vom Tisch ist das Thema noch nicht.
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Urheberrecht
Das EU-Parlament hat heute gegen den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Urheberrechtsreform gestimmt.

Das EU-Parlament hat heute die kontrovers diskutierte Änderung des Urheberrechts mit knapper Mehrheit abgelehnt. Zum ersten Mal in der Geschichte des EU-Parlaments wird die Empfehlung des Rechtsausschusses damit nicht befolgt. Endgültig vom Tisch ist dieses Thema aber noch nicht. Der Entwurf muss erneut debattiert und überarbeitet werden. Insbesondere ist der Änderungsentwurf am Urheberrecht in die Kritik geraten, weil mit ihr umstrittene Upload-Filter verbunden wären. Zwar stehen diese nicht explizit in den Gesetzen, sie wären aber für Plattformen die einzig realistische Möglichkeit, sich an das Recht zu halten.

+++ Kommentar: Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Ein Schlag ins Gesicht insbesondere für Startups

Für die Startups sei ein derartiger Upload-Filter ein Schlag ins Gesicht, meint Austrian Startups CEO Markus Raunig. „Die EU hat in den letzten Jahren viel unternommen, um den Technologiegiganten aus den USA wie Google und Facebook das Leben schwer zu machen. Die investieren dann ein paar 100 Millionen und setzen Developer darauf an, sich aus der Affäre ziehen zu können. Für Startups hingegen wird das zu einem echten Problem. Sie haben kein Geld dafür, sich teure Upload-Filter zu leisten.“ So werde effektiv verhindert, dass das nächste Google oder Facebook aus Österreich oder der EU komme. Zudem seien Startups auch nicht hinreichend in den politischen Prozess einbezogen worden.

Uploadfilter und Linksteuer – Die EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet

Die Europäische Union entscheidet morgen über eine neue EU-Urheberrechtsreform. Ziel sei es, mit einem neuen Leistungsschutzrecht Verlegern mehr Kontrolle über ihr Urheberrecht im Internet zu geben. Die tatsächlichen Konsequenzen sind jedoch fraglich. -> zum Artikel: https://goo.gl/srEhxx

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 19. Juni 2018

Massive Einschränkungen durch Urheberrechtsreform befürchtet

In der breiten Öffentlichkeit kam es jedoch vergleichsweise zu wenig Gegenwind und Protest. Dies mag daran liegen, dass der Gesetzesentwurf sehr abstrakt gehalten ist. Außerdem wäre nur schwer abschätzbar, wie genau sich ein Upload-Filter ausgewirken würde. Sehr wahrscheinlich wären massive Einschränkungen beim Verbreiten und Teilen von Inhalten, bei der Nutzung von Social Media sowie bei der Suche von Bildern zu befürchten gewesen.

 

 

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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