04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Das Wiener Sportstech-Unternehmen zone14 hat einen neuen Zugang in seinem Gesellschafterkreis vermeldet. Manuel Ortlechner, ehemaliger österreichischer Nationalspieler und Bundesliga-Meister, steigt ab sofort bei dem Startup ein. Zone14 entwickelt KI-gestützte Kamerasysteme und Videoanalyse-Software, die automatisierte Spieldaten und Einblicke ohne Tracker am Körper der Spieler ermöglichen.

Strategischer Mehrwert für die Expansion

Für das Gründerteam von zone14 um die Co-CEOs Lukas Grömer und Simon Schmiderer bringt Ortlechner, der während seiner aktiven Zeit bei der Wiener Austria die Rückennummer 14 trug, wertvolles Praxiswissen aus dem Spitzenfußball ein. „Er hat auf höchstem Niveau performt und versteht als Ex-Sportdirektor genau, was Clubs wirklich brauchen, um sich weiterzuentwickeln – vom Rasen bis zur Führungsebene.“, erklärt Grömer. Das Startup befindet sich aktuell in einer internationalen Wachstumsphase, nachdem bereits nach Deutschland und Kroatien expandiert wurde.

Ortlechner begründet seine Entscheidung mit dem Praxisbezug der Technologie: „Das richtige Video und präzise Daten können für Spieler:innen und Trainer:innen den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage ausmachen. Die Technologie ist absolut praxisnah, intuitiv und für die echte Realität von Fußballclubs gebaut.“ Welchen Betrag die ehemalige Nummer 14 investiert hat wird bislang nicht kommuniziert.

Die Redaktion hat diesbezüglich eine Stellungnahme angefragt. Sobald eine Antwort vorliegt, wird dieser Beitrag entsprechend ergänzt.

Prominenter Investorenkreis und bestehende Partner

Mit dem Einstieg erweitert der Ex-Profi eine bereits hochkarätig besetzte Riege an Geldgebern. Dazu gehören unter anderem die Runtastic-Gründer Alfred Luger und Christian Kaar, Wolfgang Reisinger (Tractive) sowie Tim Moser (GET, ELF), Silke Greiner, Christian Kranebitter (BE-Terna) und Philipp Omenitsch (Stresscoach).

Zudem verfügt das Wiener Unternehmen bereits über ein etabliertes Partnernetzwerk. In der österreichischen Bundesliga nutzt unter anderem SK Rapid das System zur Spielanalyse, während im Nachwuchsbereich eine Kooperation mit der Akademie von Austria Wien besteht. Auf internationaler Ebene fungiert das Startup zudem als offizieller Technologiepartner des Bayerischen Fußball-Verbands. Ortlechner soll das Team künftig dabei unterstützen, weitere enge Partnerschaften von Profi-Akademien bis zum Unterhausbereich aufzubauen.

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