04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Smatrics
© Smatrics EnBW.

Smatrics, der Betreiber von E-Auto-Ladeinfrastruktur in Österreich und ein Tochterunternehmen von VERBUND und EnBW Energie Baden-Württemberg (Joint Venture), verantwortet rund 20.000 Ladepunkte und verbindet mit dem „Smatrics Depot Club“ bereits Logistikunternehmen miteinander. Über die Kooperation mit Fryte soll diese Ladeinfrastruktur nun auch außerhalb des Club-Netzwerks zugänglich werden. Fryte bietet eine Plattform für die Lade- und Routenplanung von E-Lkw.

Smatrics erweitert Ladeangebot für E-Lkw

Über die deutsche Plattform werden sowohl die Standorte des Depot Clubs als auch öffentliche Ladepunkte von Smatrics in die Routen- und Ladeplanung von Logistikunternehmen integriert. Damit sollen Fahrer:innen und Disponent:innen einen Überblick über verfügbare Ladepunkte entlang ihrer Routen erhalten. Für Betreiber von Depot-Ladeinfrastruktur eröffne die Anbindung zugleich die Möglichkeit, ihre Ladepunkte auch für externe Nutzer:innen zugänglich zu machen und dadurch deren Auslastung zu erhöhen.

Technische Grundlage der Zusammenarbeit ist OCPI, ein offener, standardisierter Kommunikationsstandard in der Elektromobilität. Da beide Partner darauf setzen, konnte die Integration der Ladepunkte rasch umgesetzt werden, heißt es: In einem ersten Schritt wurden die Standorte in der Routenplanung sichtbar und nutzbar gemacht. Ab 2027 soll auch die Reservierung ausgewählter Ladepunkte möglich sein. Perspektivisch sollen Reservierungsdaten zudem an das Energiemanagementsystem der Standorte übergeben werden, um Netz- und Ladeprozesse zusätzlich abzusichern.

Über Betreibergrenzen hinweg planbar

„Ladeinfrastruktur für E-Lkw funktioniert nur, wenn sie über Betreibergrenzen hinweg planbar ist – für die Disposition zählt nicht, wer den Ladepunkt betreibt, sondern dass er zur Route passt. Mit Smatrics öffnen wir den Zugang zu Ladepunkten vom Depot bis zur öffentlichen Schnellladesäule in Deutschland und Österreich. Die Reservierung ist der nächste Schritt, an dem wir gemeinsam arbeiten“, sagt Maximilian Zähringer, CEO von Fryte Mobility.

Und Sita Meek, Head of Product bei Smatrics, ergänzt: „Viele unserer Depot-Kunden möchten ihre Ladeinfrastruktur zeitlich gezielt für externe Nutzung öffnen, um ihre Auslastung zu maximieren. Gleichzeitig soll der Zugang aber nur bestimmten Nutzergruppen offenstehen, und sich auf den Lkw konzentrieren. Durch die Kooperation mit Fryte verbessert sich die Sichtbarkeit und die Planbarkeit. Genau so muss ein offenes Peer-to-Peer-Ökosystem in der E-Logistik funktionieren.“

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