04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

“Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. “Altverträge” (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

“Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden”, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung “schwarz auf weiß” in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Don't Call it Deo
(c) Don't Call it Deo - Stefan Steiner (r.) von Don't Call it Deo.

Aus 241 mach 386. Bereits seit März 2024 war das Antitranspirant Fluid des Salzburger “Anti-Schweiß-Startups” Don’t Call it Deo in der Mehrheit der heimischen Filialen der Drogeriekette dm gelistet. Nun verkündet das Unternehmen die Voll-Listung mit seinem Produkt in allen 386 Geschäften des deutschen Drogerie-Riesen in Österreich.

Voll-Listung bei dm folgt auf Kooperation mit Shop Apotheke

Für das Salzburger Startup, das sich zuletzt im April des Vorjahrs ein Investment sicherte, bedeutet das einen weiteren Meilenstein. Das Produkt ist sonst bislang über den eigenen Online-Shop, über Amazon und seit vergangenem Herbst über Shop Apotheke (brutkasten berichtete) in Österreich und Deutschland erhältlich. “Mit der Voll-Listung bei dm Österreich haben wir ein wichtiges Ziel erreicht und können unser Produkt noch mehr Menschen zugänglich machen”, kommentiert Gründer Stefan Steiner in einer Aussendung.

Weiteres Produkt soll in wenigen Wochen folgen

Zudem gibt es von Don’t Call it Deo eine Ankündigung: Man stehe kurz vor der Markteinführung “weiterer innovativer Produkte”, heißt es vom Startup. “Das nächste Produkt, das in wenigen Wochen erscheint, ist für einen anderen Körperbereich konzipiert und wird ebenfalls die Geruchs- und Schweißbildung zu 100 Prozent stoppen.” Mit dem Antitranspirant Fluid verspricht das Unternehmen, mit nur einem Tropfen pro Anwendung die Geruchs- und Schweißbildung im Achselbereich für mehrere Tage zu stoppen. Dies wird mit dermatologischen und klinischen Tests untermauert.

Gespräche über Don’t Call it Deo-Listung mit deutschen Einzelhändlern

“Mit diesen positiven Entwicklungen sind wir nun bereit, den stationären Einzelhandel in Deutschland zu erschließen. Gespräche hierzu laufen bereits”, verrät Gründer Steiner. Ob es sich dabei auch um – angesichts der laufenden Kooperation durchaus logische – Gespräche mit dm in Deutschland handelt, ist aktuell noch nicht bekannt.

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