04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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ESNA Operations Director Linda Capusa © ESNA

Um Europa im globalen Wettbewerb zu stärken, wurde 2021, auf Basis von mittlerweile 28 Staaten, die Europe Startup Nations Alliance (ESNA) gegründet. Ihr Ziel ist es, die nationalen Rahmenbedingungen für Gründer:innen durch acht vordefinierte Standards wie „Access to Finance“, „Social Inclusion, Diversity and Protecting Democratic Values“ oder „Attracting and Retaining Talent“ zu harmonisieren. Der jährliche „Startup Nations Standard Report“ dient dabei nicht als klassisches Ranking, sondern als Benchmarking-Instrument. „Wir arbeiten eng mit allen Ländern zusammen, verifizieren Daten und betreiben intensive Recherche“, erklärt Linda Capusa, Operations Director bei ESNA im brutkasten-Interview den kollaborativen Prozess hinter dem Bericht.

Österreichs Trumpfkarte: Die Talentakquise

Mit einem Gesamtwert von 67 Prozent bewegt sich Österreich nahe am europäischen Mittelwert. Besonders beeindruckend schneidet das Land beim Thema Talentakquise ab: Mit einer Bewertung von 88 Prozent liegt Österreich klar über dem EU-Schnitt. Linda Capusa hebt hierbei vor allem die beschleunigten Visaverfahren für Gründer:innen und Fachkräfte hervor, die idealerweise weniger als einen Monat dauern sollten.

„Eine Gründerin kann die beste Idee haben, aber ohne das richtige Talent ist es schwer, das Unternehmen zu skalieren und die Idee umzusetzen“, betont sie im Gespräch. Auch Initiativen zur Rückholung von Talenten nach Österreich sowie Fortschritte bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (Stock Options) fielen bei der Bewertung laut Capusa positiv ins Gewicht.

Baustellen bei Bürokratie und Frühphasenkapital

Dennoch bleibt beträchtliche Luft nach oben, insbesondere bei der Startup-Regulierung und der Digitalisierung öffentlicher Dienste. Ein konkretes Manko sieht die ESNA-Managerin beim Kapitalzugang. Im Interview betont sie, dass Österreich derzeit keine Steuerbefreiungen für Business Angels anbiete, was sie jedoch als essentiellen Hebel für die wichtige Frühphasenfinanzierung wahrnimmt.

Europa auf dem Weg zum gemeinsamen Markt

Blickt man auf den gesamten Kontinent, zeigt sich ein positiver Makrotrend: Das durchschnittliche Umsetzungsniveau von empfohlenen Maßnahmen sprang signifikant von 61 auf 70 Prozent. Treiber sind laut Capusa europaweit die schnelle, kostengünstige digitale Unternehmensgründung sowie der Ausbau öffentlicher Finanzierungen.

„Regierungen werden sich zunehmend bewusst, dass Startups andere politische Rahmenbedingungen benötigen als traditionelle Unternehmen und welchen positiven wirtschaftlichen Einfluss sie bringen“, erklärt Capusa. Am schwersten tun sich die Staaten weiterhin mit regulatorischen Innovationen, wenngleich sich auch hier Verbesserungen abzeichnen.

„EU Inc“ als Hebel gegen die Marktfragmentierung

Um die Zersplitterung der nationalen Märkte endgültig zu überwinden, setzt Capusa große Hoffnung in die europäische Initiative „EU Inc“. Der Vorschlag für ein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht wird von der Allianz voll unterstützt. „Es würde die Fragmentierung aufheben, den Markteintritt beschleunigen und das Skalieren erleichtern“, betont die Operations Director. „Wir konkurrieren nicht innerhalb Europas, sondern als Kontinent“, fügt sie abschließend hinzu.

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