04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Vereinsplaner-Gründer (v.l.) Lukas Krainz und Mathias Maier © Vereinsplaner

Das oberösterreichische Software-Startup Vereinsplaner, das 2019 von Lukas Krainz und Mathias Maier gegründet wurde, setzt den nächsten Wachstumsschritt. Nach eigenen Angaben betreut das Unternehmen bereits rund 7.500 Vereine auf dem deutschen Markt. Nun soll die Präsenz mit einer eigenen Niederlassung im grenznahen Passau weiter ausgebaut werden, um die Betreuung vor Ort sowie lokale Partnerschaften zu intensivieren.

Strategische Überlegungen zum Markteintritt

Eine klassische Finanzierungsrunde ist aktuell zwar nicht geplant, für strategische M&A-Optionen hält sich Krainz die Option jedoch offen. Denn im deutschen Markt trifft das Startup auf drei bis vier relevante Mitbewerber. „Was für uns spannend sein könnte, ist einen Mitbewerber zu übernehmen oder sich mit einem Mitbewerber zusammenzuschließen“, erklärt der Gründer im Interview. Man will am deutschen Markt so verstärkt Präsenz zeigen und ihn nach uns nach erschließen.

Bereits im Vorjahr gab es erste Sondierungsgespräche mit größeren deutschen Konkurrenten, unter anderem aus Berlin, bezüglich potenzieller Fusionen oder Übernahmen. „Daraus ist schlussendlich aber nichts Konkreteres geworden“, so der Gründer weiter. Ob die Konsolidierungspläne vielleicht doch noch realisierbar werden, bleibt abzuwarten. Die Ansage seitens Vereinsplaner: „Wir wollen den deutschen Markt nicht kampflos irgendeinem deutschen Mitbewerber überlassen.“

Finanzierung aus dem eigenen Cashflow

Im März 2022 machte das Startup mit einem Auftritt bei der TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf sich aufmerksam. Damals stiegen Hermann Futter, Geschäftsführer der Compass-Gruppe, mit einer 15-prozentigen Beteiligung sowie die 8eyes GmbH der Runtastic-Gründer mit Christian Kaar als Lead (3,75 Prozent Anteile) mit insgesamt einer halben Million Euro ein – brutkasten berichtete.

Die Expansion in den Nachbarmarkt erfolgt nun allerdings ohne frisches externes Kapital. Co-Gründer Lukas Krainz erklärt zur aktuellen wirtschaftlichen Lage: „Mit Vereinsplaner wachsen wir im aktuellen Geschäftsjahr Year-to-Date in einem dreistelligen Prozentbereich. In den letzten Monaten haben wir so einen deutlichen Cashflow-Überschuss erzielt, den wir in die nächste Wachstumsphase und einen zielgerichteten Service investieren möchten.“

Regulatorische Anpassung für den deutschen Markt

Um den rechtlichen Anforderungen in Deutschland zu begegnen, wurde die Softwarearchitektur in den vergangenen Monaten angepasst. Das Tool bildet laut Angaben des Unternehmens nun die spezifischen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Vereine ab, insbesondere hinsichtlich der Gemeinnützigkeit und der internen Buchhaltung. Durch Schnittstellen zu deutschen Banken sowie einen DATEV-Export soll eine nahtlose Integration für Schatzmeister:innen und Steuerberater:innen ermöglicht werden.

Für den physischen Markteintritt fiel die Wahl ganz bewusst auf Passau, erklärt Krainz im Interview. In Passau soll nun ein eigenes Team aufgebaut werden, das primär den Support für den deutschen Markt übernimmt, um die Betreuung vor Ort sowie lokale Wirtschaftspartnerschaften effizient zu intensivieren.

Neues Payment-Feature im Sommer

Als nächsten strategischen Meilenstein kündigt das Startup für den Sommer 2026 die Funktion „Vereinsplaner Payment“ an. Damit baut das Unternehmen seine finanzielle Verwaltung weiter aus, für die bereits zuvor erste Features gestartet wurden – brutkasten berichtete.

Mit dem neuen Payment-Tool können Mitgliedsbeiträge künftig direkt über die Software abgewickelt und vollständig automatisiert werden. Technisch kooperiert das Startup hierfür im Hintergrund mit dem US-Zahlungsdienstleister Stripe. Das Unternehmen verrät außerdem, dass der Prozess den digitalen Einzug, die Zuordnung der Zahlungen sowie die automatische Verbuchung im System ohne manuellen Aufwand für die Vereinsvorständ:innen umfassen soll. Auch ein Ticketing-System ist laut Gründer bereits in der Pipeline.

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