04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana
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Ohana ist eine Kinderschutz-App von Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda. Kurz nach der Gründung 2022 investierten die Runtastic-Gründer rund um Florian Gschwandtner mit ihrer Beteiligungsgesellschaft 8eyes einen nicht näher genannten Betrag in das Startup (brutkasten berichtete). Im Jahr darauf holte man Hansi Hansmann an Bord, welcher ein siebenstelliges Investment mitfinanzierte. 2025 folgte eine Partnerschaft mit Drei. Nun lanciert Swisscom mit Kids Security eine neue App für digitale Kindersicherheit. Die Technologie dahinter stammt vom österreichischen Unternehmen Ohana.

Ohana setzt auf Inklusion und Transparenz

Für ihre neue App Kids Security liefert und betreibt Ohana die Grundlage des neuen Angebots der größten Schweizer Telekommunikationsanbieterin. Sie soll konkret Familien bei einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Smartphone und Internet unterstützen. Die plattformübergreifende Technologie verbindet dabei technische Schutzfunktionen mit einem Ansatz, der auf Transparenz, Medienkompetenz und die aktive Einbindung von Kindern setzt.

Kids Security ermöglicht Eltern unter anderem, Bildschirmzeiten zu strukturieren, Apps und Online-Inhalte zu verwalten sowie Einblicke in die Gerätenutzung ihrer Kinder zu erhalten. Dabei setzt die Lösung nicht auf reine Kontrolle: Kinder werden aktiv eingebunden, Regeln und Einstellungen bleiben für sie nachvollziehbar und Familien werden dabei unterstützt, gemeinsam einen gesunden Umgang mit digitalen Medien zu entwickeln.

Neues Handlungsfeld für Telekommunikationsanbieter

„Telekommunikationsanbieter begleiten Familien jeden Tag in der digitalen Welt. Damit sind sie auch in einer besonderen Position, Eltern und Kinder dabei zu unterstützen, sich sicher und selbstbestimmt darin zu bewegen“, sagt Orgler, Geschäftsführer von Ohana. „Dass Swisscom digitale Kindersicherheit als Teil des eigenen Angebots aufgreift, zeigt, welche Bedeutung das Thema mittlerweile hat.“

Smartphones, Social Media und Gaming sind längst fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie ihre Kinder schützen können, ohne ihre Privatsphäre übermäßig einzuschränken, heißt es in der Presseaussendung. Für Telekommunikationsanbieter entsteht laut Ohana damit ein neues Handlungsfeld: Neben Konnektivität und Zugang zur digitalen Welt gewinnt auch die Frage an Bedeutung, wie Familien bei der sicheren Nutzung unterstützt werden können.

Ohana-Founder: „Ein Meilenstein“

„Swisscom ist für uns eine wichtige Partnerin und der Launch von Kids Security ein großer Meilenstein“, so Orgler weiter. „Digitale Kindersicherheit wird für Telekommunikationsanbieter zunehmend zu einem Thema, an dem sie nicht mehr vorbeikommen. Wer Familien Zugang zur digitalen Welt bietet, muss sich auch damit auseinandersetzen, wie Kinder diese sicher und gesund nutzen können. Swisscom geht diesen Schritt jetzt und wir sind überzeugt, dass weitere Anbieter folgen werden.“

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