04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

“Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. “Altverträge” (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

“Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden”, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung “schwarz auf weiß” in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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(v.l.): Martin Pansy, Gründer und CEO, Nuki Home Solutions, mit Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik, Österreichische Post AG (c) Chiara Milo, Österreichische Post AG

“Wir haben Sie leider nicht angetroffen.” Wenn Pakete nicht zugestellt werden, landen sie meist im nächsten Paketlager des liefernden Logistikpartners. Für Zustellende und Empfangende sind dies Mehrwege, die Alltag, Zeit und Geduld häufig strapazieren.

Die Lösung: Das Paket doch einfach gleich ins Vorzimmer legen? Diese Idee testeten die Österreichische Post und das Grazer Startup Nuki schon 2021. Pakete werden dabei direkt ins Vorzimmer zugestellt, wenn niemand daheim ist – brutkasten berichtete. Damals wurden erste Testpersonen gesucht – das Interesse war groß: Innerhalb kürzester Zeit soll es 2.000 Anmeldungen gegeben haben.

Nun geht die Post gemeinsam mit Nuki in medias res: Mit Juli sollen die ersten 200 Nutzer:innen in den Genuss der Vorzimmer-Zustellung kommen. Diese werden aus allen eingegangenen Anmeldungen freigeschalten.

200 Nutzende bekommen Schloss geschenkt

Anmeldungen sind ab sofort bis zum Dienstag, den 4. Juni 2024, möglich. Die ersten 200 Registrierungen erhalten Zugang zum Vorzimmer-Service. Die Zustellung geht nur, wenn Haus- oder Wohnungstür mit einem Smart Lock des Grazer Startups Nuki ausgestattet sind. Wer unter den ersten 200 Nutzenden noch kein Nuki Smart Lock besitzt, der bekommt dieses von der Post kostenlos zur Verfügung gestellt. In den Folgemonaten sollen kontinuierlich weitere Nutzende freigeschaltet werden.

Zustellende klingeln und können mithilfe des elektronischen Türschlosses von Nuki und ihrem mobilen Gerät die Wohnungs- oder Haustüre öffnen, wenn Empfangende nicht zuhause sind, und das Paket schließlich auf eine eigene Paketmatte im Eingangsbereich ablegen. Anschließend wird Haus oder Wohnung wieder verlassen und die Türe versperrt.

Das Ganze geht natürlich nur, wenn entsprechende Zutrittsberechtigungen von Empfangenden erteilt wurden – und die Empfangenden nicht zuhause sind. Berechtigungen werden via Nuki App erteilt – diese fungiert als Zustellpartnerin für die Öffnung der Haus- oder Wohnungstüre.

Haustiere von Vorzimmer fernhalten

Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Zustelladresse in Österreich und die Kompatibilität des Türschlosses mit dem Nuki Smart Lock. Ein Installationscheck lässt sich auf der Website des Österreichischen Post durchführen.

Außerdem sollten freilaufende Haustiere vom Eingangsbereich während des Zustellzeitfenters ferngehalten werden, heißt es. Und: Der Zutritt zum Wohnhaus soll für Post-Zustellende auch dann möglich sein, wenn Empfangende nicht zu Hause sind. Die zur Vorzimmer-Zustellung notwendige Hardware kann für 289 Euro einmalig erworben werden. Pakete im Vorzimmer zu empfangen sei in der Folge immer kostenlos, heißt es.

Pakete werden auch aus dem Vorzimmer abgeholt

Es geht allerdings nicht nur ins Vorzimmer, sondern auch wieder raus: Nutzende der Vorzimmer-Zustellung durch Nuki und die Österreichische Post können auch einen Abholservice aus ihrem Vorzimmer beanspruchen. Dafür müssen Pakete auf der speziell notwendigen grauen Fußmatte platziert werden, damit Zustellende und Abholende wissen, welche Sendungen mitzunehmen sind. Auch hier erhalten die ersten 200 Nutzenden Gutscheine zum kostenlosen Ausprobieren, heißt es.

Ausgewählte Comfort-Empfänger:innen erwartet indes noch ein Schmankerl: Da die Vorzimmer-Zustellungen nur von der Österreichischen Post angeboten werden, bekommen die ersten 200 Nutzenden zudem einen Gutschein für ein AllesPost-Jahresabo. Damit ließe sich die Zustellung ins Vorzimmer auch unabhängig vom Transportdienst abwickeln.

Gefördert wurde die Nuki-Post-Kooperation aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und wird im Rahmen des Programms Logistikförderung durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) abgewickelt.

Elektronische Schlösser sollen “Selbstverständlichkeit werden”

Dass Elektronik und Technologie auch im Haus- und Wohnbereich zum Alltag gehören sollten, unterstreicht Martin Pansy, Gründer und CEO von Nuki Home Solutions: “Bei Nuki sehen wir uns als Vorreiter in dem, was wir tun: elektronische Türschlösser zu einer Selbstverständlichkeit machen und so Millionen Menschen in Europa und darüber hinaus den Alltag erleichtern. Wir freuen uns sehr, dass die innovative Technologie von Nuki es Österreicher:innen jetzt erstmals im Regelbetrieb ermöglicht, sich von der Post Sendungen bis ins Vorzimmer zustellen zu lassen.” Langfristig soll der Vorzimmer-Zustellservice tausenden österreichischen Haushalten den Alltag erleichtern, so Pansy.

“Absolute Marktneuheit”

Dass der Vorzimmer-Service tatsächlich neuartig ist, weiß Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik der Österreichischen Post AG: “Bei der Vorzimmer-Zustellung von Post und Nuki handelt es sich um eine absolute Marktneuheit, die in Europa bis heute noch nie über die Pilotphase hinausgekommen ist. Wir wagen diese Innovation und bieten die Vorzimmer-Zustellung nun erstmals als Regelservice an.”

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