04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

„Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Der Roboter von Iono Robotics im Einsatz bei der SAG Group | (c) Martin Engler / iono FlexCo
Der Roboter von Iono Robotics im Einsatz bei der SAG Group | (c) Martin Engler / iono FlexCo

Robotik gilt mittlerweile als technologische Revolution von ähnlicher Tragweite wie Künstliche Intelligenz. Und im Teilbereich humanoide Roboter gilt wie bei KI: Die aktuell großen globalen Player sind in den USA und China zu finden. Doch es gibt auch ein österreichisches Startup, das einen humanoiden Roboter baut und diesen auch bereits öffentlich präsentiert hat. Iono Robotics aus Linz stellte „Workmate“ im Mai in der Linzer Tabakfabrik erstmals vor, wie brutkasten berichtete.

Gedacht ist „Workmate“, wie der Name nahelegt, als Unterstützung in Arbeitsumgebungen, konkret in Branchen wie Industrie, Logistik, Handel und Service. Punkten soll er dabei unter anderem mit einer im Kopf integrierten Drohne, die aus der Luft die Umgebung noch besser erfassen kann.

„Humanoide Robotik wird sich nicht im Labor entscheiden, sondern in der Produktion“

Nun soll sich das System im Praxistest beweisen. Dazu startet Iono Robotics gemeinsam mit der Salzburger SAG Group einen Testlauf in einer der Produktionsstätten des Unternehmens. Die Gruppe zählt mit rund 950 Mitarbeiter:innen an neun Standorten in sechs Ländern zu den führenden Herstellern von Aluminiumtanks für Lkw und anderer Aluminium-Produkte für die Fahrzeug-Industrie.

Im Test soll ein konkreter Anwendungsfall in der Produktion direkt mit „Workmate“ erprobt werden. „Humanoide Robotik wird sich nicht im Labor entscheiden, sondern in der Produktion. Mit der SAG Group haben wir einen starken Industriepartner, mit dem wir unsere Systeme unter realen Bedingungen testen und konkrete Anwendungen gemeinsam weiterentwickeln können“, kommentiert Iono-Robotics-Gründer und -CEO Ümit Bas.

„Ich erwarte mir echte Ergebnisse, echte Erfahrungen“

Durch die Erfahrungen aus dem Testlauf sollen Einsatzmöglichkeiten für die Technologie evaluiert werden. „Ich erwarte mir echte Ergebnisse, echte Erfahrungen – nicht nur aus den sozialen Netzwerken, sondern wirklich zu sehen, wie der Stand der Technologie eines humanoiden Roboters im industriellen Umfeld ist“, sagt Maximilian Sirek, Managing Director bei SAG New Technologies GmbH.

Und Dulijana Licinar, ebenfalls Managing Director bei SAG New Technologies GmbH, kommentiert: „Vor allem das Zusammenspiel mit einem erfahrenen Industrieunternehmen und einem jungen Technologieunternehmen ist extrem wichtig für die Zukunft, für den österreichischen Standort und dafür, dass wir gemeinsam nach vorne kommen.“

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