19.04.2023

GesetzeFinden.at: Dieses Start-Up baut AI-Rechtsassistenten

Das Startup Gesetzefinden.at möchte einen Beitrag zur Demokratiebildung leisten.
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Das Gründerteam von Gesetzefinden.at. (C) Gesetzefinden
Das Gründerteam von GesetzeFinden.at | (c) GesetzeFinden.at (C) Gesetzefinden

Was nervt dich am meisten auf der ganzen Welt? Diese Frage steht am Beginn der Gründungsgeschichte vom Legal-Tech-Startup GesetzeFinden.at. Im Februar 2021 begann die Reise für das drei-köpfige Jung-Unternehmen.

Rechtsinformation für alle

„Recht ist noch immer nicht für alle zugänglich, doch in einer Demokratie ist es entscheidend, dass jede:r Bürger:in Zugriff zu Gesetzestexten hat“, sagt Co-Founder Timon Röhrbacher im brutkasten-Gespräch. Gemeinsam mit seinen Freunden Christian Kaindl (CTO) und Bernhard Landrichter (CFO) will Röhrbacher Rechtsinformation bereitstellen. GesetzeFinden.at weist alle österreichischen Gesetze aus dem Bundesrecht aus und verknüpft diese mit dazu passenden Rechtssätzen und Entscheidungen.

„Wir hatten selbst immer wieder mal Rechtsprobleme, beispielsweise beim Mietrecht und fanden nur spärlich dazu passende Informationen“, beantwortet Röhrbacher die eingangs gestellt Frage, die ihn zum Gründen motivierte. Die Gesetzestexte bekommt das Startup von der Datenschnittstelle Open Government Data Portal. Der Algorithmus, der die Paragrafen mit Rechtssätzen verknüpft, soll dabei einen Gesamtüberblick über die österreichische Rechtslage ermöglichen.

Jus-Studenten als Zielgruppe

Auch wenn keiner von den drei Gründern Jus studiert hat, will man u.a. angehenden Jurist:innen eine Stütze sein. Einfach und unkompliziert Gesetzestexte finden – das ist der Anspruch, den Röhrbacher und Co. verfolgen. Die Verknüpfung soll dabei einen konkreten Überblick über die Rechtslage sicherstellen und auch der Allgemeinbevölkerung ein „übergeordnetes, leicht zugängliches Rechtsverständnis“ bieten.

Bisher finanziert sich GesetzeFinden.at aus den Taschen der drei Gründer sowie einigen kleinen Förderungen. Das Startup plant ein groß angelegtes Forschungsprojekt mit namhaften Partnern, um die Entwicklung und Grundlagenforschung im Bereich Recht und AI aufzumischen und die revolutionäre Idee, einen AI Chatbot zum österreichischen Recht umzusetzen. Für das Forschungsprojekt wurde bereits ein MVP entwickelt, der in den nächsten Wochen veröffentlicht wird und die Datengrundlage für das Forschungsprojekt sein soll.

Chatbot soll anwaltliches Erstgespräch ersetzen

„Der Chatbot soll ein anwaltliches Erstgespräch ersetzen und bei Rechtsproblemen eine Stütze sein“, so Röhrbacher. Bei Mietrechtsproblemen soll der Chatbot etwa nachfragen, ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt und zum Problem passende Lösungen vorschlagen. Eine erste Version des Bots soll bereits in wenigen Wochen verfügbar sein und sich vorerst nur auf das Straßenverkehrsrecht konzentrieren.

Langfristig soll der Chatbot auch eine Finanzierungsquelle für GesetzeFinden.at sein. Das dreiköpfige Team kann sich demnach vorstellen, ein Abo-Modell für den KI-Anwalt einzurichten. Zuletzt erfreute sich GesetzeFinden.at einem rasanten Wachstum. Seit Mitte Februar steigt das Zugriffsvolumen um 20 Prozent wöchentlich – Zahlen, die dem Startup Mut für die Zukunft machen.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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