09.09.2025
INVESTMENT

GesetzeFinden wird zu Codara: Wiener Startup startet mit neuer Marke und Investment durch

Das Wiener LegalTech-Startup GesetzeFinden.at sammelt ein sechsstelliges Investment ein und durchgeht einen umfassenden Rebranding-Prozess. Wie es nun mit dem Unternehmen weitergeht, erzählt Co-Founder Bernhard Landrichter im Interview mit brutkasten. 
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Das Gründerteam von GesetzeFinden.at | (c) GesetzeFinden.at
Das Gründerteam von © GesetzeFinden.at: Christian Kaindl und Bernhard Landrichter.

2023 starteten Christian Kaindl (CTO) und Bernhard Landrichter (CEO) mit der Plattform GesetzeFinden.at. Ihr Anspruch: Rechtsinformationen für alle zugänglich machen und damit einen Beitrag zur Demokratiebildung leisten. Das Online-Tool listet sämtliche österreichischen Bundesgesetze und verknüpft diese mit relevanten Rechtssätzen und Gerichtsentscheidungen (brutkasten berichtete).

Bereits ein Jahr später setzte das Startup gemeinsam mit der Psychologischen Fakultät der Sigmund Freud Privat Universität (SFU), der Kanzlei Cerha Hempel und Fraunhofer Austria ein Forschungsprojekt um. Ergebnis war das Legal Large Language Model namens AmigaAI, gefördert durch die FFG (brutkasten berichtete).

Namhafte Investoren

Die im Mai abgeschlossene Finanzierungsrunde kann sich sehen lassen: Beteiligt haben sich die Hans(wo)men Group, Angels United rund um Hermann Futter, Mavest OG und der ehemalige “2 Minuten 2 Millionen”-Investor und Medienmanager Michael Grabner. Das Investment beläuft sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. „Wir haben rasch Großunternehmen als Kunden für unsere B2B-Produkte gewonnen. Daher konnten wir auch mehrere Angel Investoren für uns gewinnen”, erzählt Landrichter im Gespräch mit brutkasten.

Die Mittel sollen vor allem in die technologische Weiterentwicklung fließen. „Wir arbeiten derzeit an einem technischen KI-Forschungsprojekt, das unsere nächsten Produkte noch besser machen wird”, so Landrichter. Ein Teil des Budgets sei jedoch für das neue Branding, die Steigerung der Sichtbarkeit und die Expansion nach Deutschland vorgesehen.

Laut Firmenbuch verteilen sich die Unternehmensanteile nach dem Investment folgendermaßen:

Die Produkte von Codara

Künftig firmiert ein Teil des Geschäfts unter dem Namen Codara. Damit soll die klare Trennung zwischen dem kostenlosen B2C-Angebot und den kostenpflichtigen B2B-Services sichtbar werden. „Unsere B2B-Kunden haben uns klar signalisiert, dass sie eine deutlichere Abgrenzung zu unserer Gratis-Plattform GesetzeFinden brauchen”, sagt Landrichter. „In den letzten Monaten wurde mir immer klarer, dass wir keine einheitliche Marke führen.“ Die eigenständige, neue Brand Codara beinhaltet nun die kostenpflichtigen Produkte wie das Regulatory Monitoring und Judikatur Monitoring. Diese KI-Lösungen sollen Unternehmen dabei helfen, regulatorische Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen. Dadurch sollen Compliance-Risiken stark reduziert werden.

Ein neues Produkt, der Regulatory Radar, wird noch diesen Herbst auf den Markt gebracht und hilft Unternehmen dabei, Gesetzesentwürfe automatisiert zu beobachten. Darüber hinaus arbeitet das Startup derzeit an zwei weiteren Tools: einer Lösung für internes Richtlinienmanagment sowie an einem System für automatisiertes Bescheidmanagement. Langfristig plant Codara weitere Produkte für Legal-Operations-Prozesse zu entwickeln, die sich automatisieren lassen, wie Landrichter erklärt. Alle Produkte sollen dabei einen spezifischen Use Case lösen und modular einsetzbar sein.

Wien Energie als Kunde

Besonders interessant seien die KI-Lösungen für Unternehmen, die stark regulierten Branchen angehören. „Mit unseren KI-gestützten Legal-Tech-Lösungen möchten wir manuelle Routinearbeiten von Compliance- und Rechtsabteilungen effizienter gestalten“, so Landrichter. Klassische Anwendungsbereiche dafür seien laut ihm die Bereiche Industrie und Energie. Abgesehen davon möchte man auch Finanzdienstleister ansprechen. Zu den bisherigen Kunden zählen unter anderem die Austrian Power Grid, AUVA, Wien Energie, Energie Steiermark, KSV1870 und Spar.

„Gesundes Unternehmen aufbauen“

Das zehnköpfige Team will in den kommenden zwei Jahren den gesamten DACH-Raum abdecken. Priorität habe jedoch zunächst ein solides Fundament. „Unser Ziel ist, in den nächsten ein bis zwei
Jahren ein gesundes Unternehmen mit einer soliden Kundenbasis aufzubauen“, sagt Landrichter. “Danach evaluieren wir, ob wir über Deutschland hinaus expandieren möchten und dafür einen VC an Bord holen“, ergänzt er abschließend.

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12.08.2026

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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