14.06.2019

Beschluss steht bevor: Aus für Uber und Holmi mit 1. September 2020?

Anfang Juli wollen ÖVP, SPÖ und FPÖ gemeinsam eine Novelle im "Gelegenheitsverkehrsgesetz" beschließen, die Taxis und Mietwägen rechtlich gleichstellt - zugunsten der Taxi-Unternehmen. Für die Geschäftsmodelle von Uber und Holmi würde das hierzulande das Aus mit 1. September 2020 bedeuten.
/artikel/gesetz-uber-holmi-taxi-40100
Taxi 40100 mit FPÖ, ÖVP und SPÖ gegen Uber und Holmi
(c) Taxi 40100: Das Wiener Unternehmen bedankt sich in einer Aussendung bei FPÖ, ÖVP und SPÖ

Wenn das Unternehmen Taxi 40100 eine Presseaussendung mit Dankesworten an die Politik ausschickt, kann das nichts gutes für Uber und das Voralberger Startup Holmi bedeuten. „Wir bedanken uns bei der FPÖ, der ÖVP, der SPÖ und bei Verkehrsminister Andreas Reichhardt für ihr Handeln. Die Parteien sorgen mit ihrem aktuellen Schritt dafür, dass wieder Recht und Ordnung in der Taxi- und Mietwagenbranche Einzug halten“, schreibt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Er spricht auf eine geplante Novelle im „Gelegenheitsverkehrsgesetz“ an.

+++ Kommentar: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten!+++

Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen

Diese wurde noch unter Ex-Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) erarbeitet – der brutkasten berichtete. Nun wollen die drei größten Parteien des Landes sie gemeinsam auf Schiene bringen. Am 19. Juni soll sie durch den Verkehrsausschuss des Parlaments, Anfang Juli soll sie beschlossen werden, mit 1. September 2020 soll sie inkrafttreten. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz sieht de facto eine rechtliche Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen zugunsten der ersteren vor.

Geschäftsmodelle von Uber und Holmi verunmöglicht

So wird zum Beispiel geregelt, dass zukünftig alle Lenker der Branche eine Ausbildung („Taxi-Schein“) machen müssen – bisher war das nur für Taxilenker und nicht für Mietwagenlenker der Fall. Auch die Festlegung des Preises vor der Fahrt sowie Preisnachlässe werden damit verboten, was die Geschäftsmodelle von Uber und Holmi verunmöglicht. Künftig muss bei „spontanen Fahrten“ der Taxi-Tarif angewendet werden.

Holmi Co-Founder: „SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen Wettbewerb abschaffen“

Holmi Co-Founder und Geschäftsführer Jürgen Gunz äußert sich in einer Aussendung entsprechend unzufrieden: „Die SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag den Wettbewerb zugunsten der alteingesessenen Taxifunkzentralen abschaffen. Das bedeutet einen enormen Rückschritt für Österreich und zeigt die Ignoranz der Politik gegenüber hunderttausenden Österreichern, die solche Dienste tagtäglich nutzen. Man steigt auch nicht in ein Flugzeug oder eine U-Bahn ein, wenn man den Fahrpreis erst nach der Fahrt erfährt. Mit Wirtschaftlichkeit und freiem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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