14.06.2019

Beschluss steht bevor: Aus für Uber und Holmi mit 1. September 2020?

Anfang Juli wollen ÖVP, SPÖ und FPÖ gemeinsam eine Novelle im "Gelegenheitsverkehrsgesetz" beschließen, die Taxis und Mietwägen rechtlich gleichstellt - zugunsten der Taxi-Unternehmen. Für die Geschäftsmodelle von Uber und Holmi würde das hierzulande das Aus mit 1. September 2020 bedeuten.
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Taxi 40100 mit FPÖ, ÖVP und SPÖ gegen Uber und Holmi
(c) Taxi 40100: Das Wiener Unternehmen bedankt sich in einer Aussendung bei FPÖ, ÖVP und SPÖ

Wenn das Unternehmen Taxi 40100 eine Presseaussendung mit Dankesworten an die Politik ausschickt, kann das nichts gutes für Uber und das Voralberger Startup Holmi bedeuten. “Wir bedanken uns bei der FPÖ, der ÖVP, der SPÖ und bei Verkehrsminister Andreas Reichhardt für ihr Handeln. Die Parteien sorgen mit ihrem aktuellen Schritt dafür, dass wieder Recht und Ordnung in der Taxi- und Mietwagenbranche Einzug halten”, schreibt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Er spricht auf eine geplante Novelle im “Gelegenheitsverkehrsgesetz” an.

+++ Kommentar: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten!+++

Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen

Diese wurde noch unter Ex-Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) erarbeitet – der brutkasten berichtete. Nun wollen die drei größten Parteien des Landes sie gemeinsam auf Schiene bringen. Am 19. Juni soll sie durch den Verkehrsausschuss des Parlaments, Anfang Juli soll sie beschlossen werden, mit 1. September 2020 soll sie inkrafttreten. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz sieht de facto eine rechtliche Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen zugunsten der ersteren vor.

Geschäftsmodelle von Uber und Holmi verunmöglicht

So wird zum Beispiel geregelt, dass zukünftig alle Lenker der Branche eine Ausbildung (“Taxi-Schein”) machen müssen – bisher war das nur für Taxilenker und nicht für Mietwagenlenker der Fall. Auch die Festlegung des Preises vor der Fahrt sowie Preisnachlässe werden damit verboten, was die Geschäftsmodelle von Uber und Holmi verunmöglicht. Künftig muss bei “spontanen Fahrten” der Taxi-Tarif angewendet werden.

Holmi Co-Founder: “SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen Wettbewerb abschaffen”

Holmi Co-Founder und Geschäftsführer Jürgen Gunz äußert sich in einer Aussendung entsprechend unzufrieden: “Die SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag den Wettbewerb zugunsten der alteingesessenen Taxifunkzentralen abschaffen. Das bedeutet einen enormen Rückschritt für Österreich und zeigt die Ignoranz der Politik gegenüber hunderttausenden Österreichern, die solche Dienste tagtäglich nutzen. Man steigt auch nicht in ein Flugzeug oder eine U-Bahn ein, wenn man den Fahrpreis erst nach der Fahrt erfährt. Mit Wirtschaftlichkeit und freiem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun”.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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