03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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Die Horst Brandstätter Group baut ihr ehemaliges Playmobil-Werk in Dietenhofen zu einem Rechenzentrum um. Anthropic wollte ein solches nur wenige Kilometer entfernt zusammen mit der Gemeinde Neuhof an der Zenn errichten. Das gemeinsame Projekt wurde nun gestoppt, denn eine Zusage für den Netzanschluss blieb aus.
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Das Playmobil-Werk in Dietenhofen © Horst Brandstätter Group

Dass sich europäische Firmen gegen Anthropic im IT-Sektor behaupten können, hätte wohl niemand gedacht. In Bayern zieht der KI-Gigant gegen Playmobil nun den Kürzeren. Die Horst Brandstätter Group, zu der Playmobil gehört, baut nämlich ihre einstige Produktionsstätte in Dietenhofen zu einem Rechenzentrum um. Im wenige Kilometer entfernten Hirschneuses wird dafür das geplante Rechenzentrum der Gemeinde Neuhof an der Zenn und Anthropic auf Eis gelegt.

Keine Zusage für Netzanschluss

Das Problem: Man wird nicht an das Stromnetz angeschlossen. „Die N-ergie hat die derzeit verfügbaren Netzkapazitäten zunächst für ein weiteres geplantes Rechenzentrumsprojekt der Firma geobra Brandstätter im Raum Dietenhofen reserviert. Damit fehlt dem Projekt in Hirschneuses gegenwärtig die notwendige Planungssicherheit“, erklärt Claudia Wust, Bürgermeisterin von Neuhof an der Zenn, gegenüber dem BR. Sie wünsche sich eine Aufteilung der vorhandenen Netzkapazitäten auf beide Rechenzentren. Brutkasten fragte bei Wust zur aktuellen Situation nach, eine Antwort steht noch aus.

Warum fiel die Wahl auf die Horst Brandstätter Group?

Gegenüber brutkasten antwortet N-ergie, dass man sich zu konkreten Bauprojekten und dem aktuellen Stand von Netzanschlussfragen nicht äußere. Der Energieversorger betont aber, dass diese Anfragen nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.

N-ergie erklärt: „In unserem Netzgebiet liegen aktuell mehrere Anschlussanfragen für Rechenzentren vor – zusammengenommen beanspruchen diese Projekte eine Leistung, die in etwa zweimal dem gewöhnlichen Leistungsbedarf der Stadt Nürnberg entspricht.“

Im Fokus sei immer die allgemeine Versorgungssicherheit. Durch derart große Projekte müsse das Stromnetz häufig ausgebaut werden, etwa in Form von neuen oder verstärkten Leitungen.

Playmobil „versperrt niemandem den Weg“

Auf ihrer Webseite reagiert die Horst Brandstätter Group: „Gelegentlich ist zu lesen, ein Rechenzentrum in Dietenhofen stehe anderen Vorhaben im Weg. Diese Lesart nehmen wir mit einem Schmunzeln zur Kenntnis. Ein Campus, der von Anfang an auf viele Partner ausgelegt ist, versperrt niemandem den Weg, er öffnet ihn.“ Playmobil habe sich nie gegen ein anderes Vorhaben ausgesprochen und begrüße jede Investition, die Mittelfranken als Standort für digitale Infrastruktur stärke.

Horst Brandstätter Group: Ein Unternehmen am Rande der Existenzkrise

Der Bau des Rechenzentrums ist für die Horst Brandstätter Group wohl ein weiterer Schritt, um sich aus der wirtschaftlichen Krise zu befreien. Im Geschäftsjahr 2024/25 ging ihr Umsatz laut Konzernabschluss um fast neun Prozent auf 409 Millionen Euro zurück. Der Konzernverlust betrug 115 Millionen Euro. Die Horst Brandstätter Group betreibt die Zweige Lechuza, die Playmobil-FunParks und eben Playmobil. Seit diesem Jahr gibt es in Deutschland keine Produktionsstätte der kleinen Plastikmännchen mehr. Dietenhofen wurde im Juni geschlossen. Die Produktion finde laut FAZ somit nur mehr in Tschechien und Malta statt.

Playmobil digital

Der neueste Zweig des Unternehmens ist Playmobil digital. Das Rechenzentrum richtet sich an Unternehmen aus der Region, klassische Rechenzentrumsbetreiber und internationale Hyperscaler. Playmobil digital sei für alle offen, die Rechenkapazität suchen, „ob im großen Maßstab oder für den eigenen Betrieb“. Gespräche mit internationalen Interessenten würden bereits laufen. Auch Startups erwähnt das Unternehmen als mögliche Kunden.

Man möchte mit Playmobil digital auf die wachsenden Anforderungen durch künstliche Intelligenz und High-Density-Computing reagieren. Die Horst Brandstätter Group werde in den kommenden Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag in den Aufbau des Campus investieren. Auf dem Areal besteht bereits eine 110-kV-Netzanbindung. Ein 100-Megawatt-Strompfad sei vorgesehen und der Standort sei für Ausbaustufen darüber hinaus ausgelegt.

„Eine der wichtigsten Infrastrukturen der digitalen Zukunft“

„Wo über Jahrzehnte Playmobil produziert wurde, wollen wir künftig eine der wichtigsten Infrastrukturen der digitalen Zukunft ermöglichen. Wir transformieren ein bestehendes Industrieareal, statt neue Flächen auf der grünen Wiese zu erschließen. Dietenhofen kann damit zu einem bedeutenden Standort für KI, Digitalisierung und digitale Souveränität in Deutschland werden“, sagt Matthias Fauser, Vorstand der Horst Brandstätter Group.

René Feser, ebenfalls Vorstandsmitglied, ergänzt: „Mit dem Aufbau des Campus setzt die Stiftung ein klares Bekenntnis zu Dietenhofen und Bayern als Innovationsstandort.“

Die Nutzungsmodelle

Der Campus setzt auf vier unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Unter dem Modell „Land & Power“ kann ein Betreiber ein erschlossenes Baufeld mit Stromanschluss pachten und dort ein Rechenzentrum selbst errichten. „Powered Shell und Private Suite“ nennt sich jenes Modell, bei dem Playmobil das Gebäude zur Verfügung stellt und der Partner nur mehr die Rechentechnik einbringen muss. Energie, Kühlung und Sicherheit würden bereitgestellt werden. Unter dem Begriff „Colocation“ bietet Playmobil betriebsfertige Rechenzentrumsflächen an. Als „Sorglospaket“ kann wohl jenes Modell bezeichnet werden, bei dem Kunden fertige Rechenleistung erhalten, ohne eigene Hardware anschaffen zu müssen.  

Eigentümer und Betreiber ist die Horst Brandstätter Group. „Wer seine Daten in Deutschland und außerhalb der Reichweite außereuropäischer Zugriffsrechte wissen will, findet in Dietenhofen einen souveränen Standort“, heißt es von der Gruppe.

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
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  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
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