03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber

Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

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