03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema “Hass im Netz” adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: “Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,” heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: “Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.” Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

“Hass im Netz”-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

“Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,” schreibt die NGO: “Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.”

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

“Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes”, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

“10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten”, heißt es von der NGO: “Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.”

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine “natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist”. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht “jederzeit verfügbar” ist, heißt es von der NGO: “Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…”

“Hass im Netz”-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: “Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.” Wieder einmal versuche ein Gesetz, “die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.”

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AnovonA
Das Team von AnovonA (c) AnovonA

In den rund 1.300 Billa-Filialen in Österreich sind bereits drei “mucki”-Getränke des Wiener Startups AnovonA flächendeckend erhältlich, zudem bei Mpreis und Metro. Und auch jenseits der Grenzen gibt es bereits einige Listungen, zum Beispiel bei coop in der Schweiz, bei Rewe in Bayern und bei Edeka deutschlandweit. Man habe die Umsätze seit Marktstart jährlich im Durchschnitt um den Faktor 3,5 steigern können, heißt es vom Startup.

Weitere Expansion im DACH-Raum geplant

Und so soll es auch weitergehen. “Deutschland und insbesondere Bayern wird 2025 neben dem weiteren Wachstum in der Schweiz und in Österreich ein ganz besonderer Wachstumsfokus sein”, so AnovonA in einer aktuellen Aussendung. Dazu sollen auch weitere Produkte auf den Markt gebracht werden, etwa ein Müsli.

Weitere Finanzierung für AnovonA bereits im Jänner

In den vergangenen Jahren kommunizierte AnovonA bereits mehrere Finanzierungsrunde – teilweise in Millionenhöhe. Anfang Jänner dieses Jahrs berichtete brutkasten zuletzt über eine siebenstellige Finanzierung aus dem davorliegenden Dezember mit SalzburgMilch als strategischem Investor. Bei dieser wurde die Firmenbewertung mit 9,2 Millionen Euro angeben. Bereits kurze Zeit später, noch im Jänner 2024, habe man eine weitere Investmentrunde mit dem deutschen Getränkehersteller VILSA über die GreenRock Brands GmbH zu einer Bewertung von 10,8 Millionen Euro abgeschlossen, heißt es nun vom Startup.

Aktuelles Millioneninvestment mit 14-Millionen-Euro-Bewertung

Nun befinde man sich in einer weiteren Finanzierungsrunde in Millionenhöhe durch Bestandsinvestoren zu einer Bewertung von mittlerweile mehr als 14 Millionen Euro, heißt es von AnovonA. Bei dieser werden die Bestandsgesellschafter “zu einer knappen Million Euro mitziehen”, sagt CEO Alexander Novotny auf brutkasten-Anfrage. “Der Zielbetrag, den wir in den nächsten Monaten einwerben möchten, ist zwei Millionen Euro”, so der Gründer.

AnovonA: Weitere Investoren u.a. im Lebensmittelbereich gesucht

Dieses Kapital diene zur Finanzierung eines Maßnahmenpaketes zusätzlicher Werbe- und Vertriebsmaßnahmen in der Schweiz und in Deutschland. Ein Großteil der Maßnahmen sei für Bayern geplant. “Bei der Suche nach neuen Investoren sind wir – ohne uns darauf einzuschränken – insbesondere auch an Partnern aus anderen Bereichen der Lebensmittelindustrie interessiert, da die Vision unseres Unternehmens ist zu einem der führenden Anbieter für Proteinlebensmittel zu werden”, erklärt Novotny.

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema “Hass im Netz” adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: “Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,” heißt es von Epicenter.Works.
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