24.07.2018

Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten

Vorlagen für Gesellschaftsverträge kursieren viele. Doch es zeigt sich: Je individueller der Gesellschaftsvertrag ist, desto weniger potenzielle Reibungsflächen gibt es.
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Notariatskammer: Notarin Gabriele Hathaler über den Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notarin Gabriele Hathaler
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Es gibt ihn, den Gesellschaftsvertrag von der Stange. Er kostet fast nichts, bringt aber auch wenig. Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet. Das beginnt schon damit, welche Aufgaben die einzelnen Gesellschafter haben. Es macht schließlich einen Unterschied, ob ein Gesellschafter nur Kapitalgeber oder auch im operativen Geschäft tätig ist.

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„Unstimmigkeiten und Streit ersparen“

„Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ist das beste Fundament für ein Unternehmen. Damit kann man sich viele Unstimmigkeiten und Streit ersparen, die in letzter Konsequenz zur Zerschlagung eines Unternehmens führen können“, betont Notarin Mag. Gabriele Hathaler. Standardverträge, wie sie etwa im Internet zu finden sind, ließen keinen Platz für Visionen, langfristige Geschäftsentwicklung und -planung oder Umstrukturierungen.

Was ist, wenn sich das Geschäftsfeld ändert? Wenn ein Gesellschafter expandieren möchte? Oder wenn für Investitionen wie etwa Maschinen höhere Rücklagen gebildet werden sollen? Wer kann dann bestimmen und wie? Auch die Gewinnausschüttung ist ein potenzieller Streitpunkt. Ohne spezielle Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag könne etwa jeder Gesellschafter die Vollausschüttung verlangen, erklärt Hathaler.

Gesellschaftsvertrag auch als Vorsorgeinstrument

Unbedingt individuell geregelt werden sollten nach Ansicht der Notarin Themen wie die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Vorkaufs- und Aufgriffsrechte. Gleiches gelte etwa für Sonderbestimmungen in Hinblick auf Stimmrechte und Geschäftsführung. Auch als Vorsorgeinstrument bewährt sich der Gesellschaftsvertrag. Man kann darin zum Beispiel festlegen, wer im Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters dessen Rechte vertritt.

Wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spreche, sei letztlich besser gewappnet, sagt Hathaler. Ein unabhängiger Rechtsberater, wie ein Notar, berate bei der Vertragserrichtung und stelle ein individuelles Rechtspaket für die Unternehmensvorsorge zusammen.

Nebenvereinbarung für weitere wichtige Fragen

Neben dem Gesellschaftsvertrag, der im Firmenbuch veröffentlicht wird, sollte unbedingt eine begleitende Nebenvereinbarung Fragen wie Verpflichtung zur persönlichen Mitarbeit, Nachschuss und sonstige Finanzierungspflichten, Haftung, Bürgschaften und vieles mehr klären. „Gute Verträge können zwar nicht jeden Streit verhindern, wohl aber einen Schaden für das Unternehmen“, sagt die Notarin.


Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar ist kostenlos.

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Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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