12.02.2021

Gesellschaftsrechtler Rüffler über Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und GmbH

Friedrich Rüffler gilt als Experte des Gesellschaftsrechts und gibt im brutkasten-Talk seine Ansichten zu Themen wie Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und der GmbH als bewährte Gesellschaftsform ab. Und hat bei aller Komplexität in diesem Gebiet eine einfache Lösung parat.
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Rüffler, Mitarbeiterbeteiligung, Austrian Limited, Anteilsklassen,
(c) brutkasten - Friedrich Rüffler sieht bei diversen Gründer-Wünschen den Finanzminister gefragt.

„Es ist alles sehr kompliziert“, sagte einst der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz in den 80er Jahren. Diese Aussage mag auch heute im Diskurs rund um die neue Gesellschaftsform, der Austrian Limited, herangezogen werden und ein rechtliches Wirrwarr auslösen, was Mitarbeiterbeteiligung und ähnliche Forderungen der Startup-Szene betrifft. Allerdings ginge alles deutlich einfacher, wenn es nach Ansichten von Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Juridicum in Wien, geht. Ohne an den Errungenschaften eines alten und bewährten Systems zu rütteln.

Gefährdung der Rechtssicherheit

Es gibt viele Ideen und Vorschläge, wie man eine Austrian Limited bauen sollte. Ein Gutachten etwa der beiden renommierten Anwaltskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz und Herbst Kinsky Rechtsanwälte zu diesem Thema empfindet der Gesellschaftsrecht-Experte im Großen und Ganzen als gelungen. Allerdings gebe es Inhalte darin, die er stark ablehnt. Aufgrund einer massiven Gefährdung der Rechtssicherheit.

Das komplette Interview mit Friedrich Rüffler zum Nachsehen

„Die Eintragung der Gesellschafter im Firmenbuch, die materielle Prüfpflicht des Firmenbuchs und auch Formvorschriften erscheinen manchen als ‚alte Zöpfe‘, sie liefern aber einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und Streitvermeidung“, sagt Rüffler. „Eine Abschaffung wäre radikal gefährlich.“

Rüffler: „Anteilsklassen jetzt schon möglich“

Auch bei der Idee verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, meint Rüffler, dass dies bereits jetzt schon möglich wäre, ohne große Gesellschaftrechtsänderungen durchzuführen. Weil das GmbH-Recht im Innenverhältnis von einer großen Privatautonomie gekennzeichnet ist. Allerdings sehe er bei diesem Punkt eine weitere Problematik.

Ein Gesellschafter, eine Stimme

Es verhalte sich so, dass im GmbH-Recht jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil besitzt und mindestens eine Stimme haben muss: „Freilich kann ich Gesellschaftern unterschiedliche Anteile geben, Anteilsklassen, erhöhten Gewinnbezug, mehr Stimmrechte oder auch nichts außer der Stimme“, weiß Rüffler.

Gegen die Logik

Möchte man als Gründer allerdings für verschiedene Finanzierungsrunden die Möglichkeit haben, dass sich jemand auch an verschiedenen Runden beteiligt, so liefe das der Logik des „einen Geschäftsanteils“ entgegen: „Und wenn man stimmrechtslose Mitarbeiter-Beteiligungen haben möchte, spießt es sich damit, dass jeder mindestens eine Stimme haben muss“, erklärt Rüffler die Krux dieser Sache. Für die es aber Lösungen gibt.

Rüffler: „Nennkapital-Anteil bringt GmbH nicht um“

Der Rechtsexperte ist nicht unbedingt dafür, das Dogma des einen Geschäftsanteils für Beteiligte beizubehalten. Stattdessen wäre es möglich zu sagen: „Gesellschafter haben Anteile zu einem bestimmten Nennkapital. Das bringt die GmbH nicht um“, so Rüffler weiter. Auf diese Art würde ermöglicht werden, dass eine Person an unterschiedlichen Finanzierungsrunden unterschiedliche Anteile erwirbt. „Und möglicherweise ein sogenanntes ‚Split-Voting‘ macht, um unterschiedlich abstimmen zu können, wenn das Bedürfnis bestünde.“

Die Probleme des Anteilsklassen-Szenarios nach Rüffler

Bei der Mitarbeiterbeteiligung wiederum geht es vielen Gründern darum, Angestellte am Firmenerfolg teilhaben zu lassen, so der einfache wie auch wichtige Begehr, den die Startup-Szene offenbart hat. Aus diesem Grund wurde die Idee der Anteilsklassen in den Raum geworfen. Rüffler präzisiert und zeichnet jedoch mögliche problematische Szenarien bei diesem Instrument: „Man kann natürlich sagen, es gibt eine Anteilsklasse ohne Stimmrecht für Mitarbeiter. Da muss man sich aber fragen, was hat ein Gesellschafter eigentlich für Rechte außer dem Stimmrecht. Und man muss sich der Frage stellen, will man, dass jeder Gesellschafter das Recht hat auch den letzten Beleg einzusehen“, warnt er. Und wirft zugleich die Problematik des Anfechtungsrechts in den Diskurs hinein.

Der „beleidigte“ Mitarbeiter

Gesellschafter sind berechtigt an Generalversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse anzufechten. Dies könnte im Streitfall ein Problem und in der Praxis ein „beleidigter“ Mitarbeiter lästig werden. „Man muss sich gut überlegen, was beide Parteien wollen. Damit ein Mitarbeiter bei einem Erfolg einen fairen Gewinnanteil bekommt, dafür brauche ich eigentlich keine Beteiligung als GmbH- oder Austrian Limited-Gesellschafter“, so Rüffler.

Substanzgenussrecht als Lösung ohne große Umwälzung der Gesellschaftsform

Möchte man einen Gesellschafter kreieren, ohne Stimm-, Auskunfts-, Anfechtungsrecht und ohne Dividendenberechtigung, so lautet die Frage, was bleibt eigentlich über? Die Antwort, wie Rüffler es sieht: die Mitpartizipation bei einem Verkauf oder Liquidation. „Das kann man aber jetzt schon machen. Mit einem Substanzgenussrecht, das eine stille Beteiligung darstellt. Das eigentliche Problem dabei ist nicht, das Gesellschaftsrecht, sondern die Besteuerung“, stellt der Unternehmensrechts-Experte klar und dirigiert damit den ganzen Diskurs in eine neue Richtung.

Das Steuerproblem

Eine derartige Mitarbeiter-„Benefit“ würde im selben Jahr, wo es ihnen gewährt würde, als „unter die Einkommensteuer fallende Zuwendung qualifiziert“ und „fatal“ werden, so man doch fast 50 Prozent an Steuer zahlen müsste, stellt der Experte klar.

Rüffler: „Finanzminister gefragt“

Rüffler sieht daher und mit genanntem Beispiel das Problem der Mitarbeiterbeteiligung allein im Steuerrecht liegen und schlägt, vor ein wenig Gedankenkraft darin zu stecken, ob man nicht bloß das GmbH-Recht ändert und auch einen „Null-Stimmrecht-Anteil“ zulasse. Er sagt: „Für eine Mitarbeiterbeteiligung muss bei Steuerrechts-Änderungen nur der Finanzminister einverstanden sein. Das geht jetzt schon.“

Kammer für Internationalisierung

Wenn Rüffler weiters in seinen Meinungen und Ideen von Verbesserungen für den österreichischen Standort spricht; dabei unter anderem eine spezialisierte Kammer für internationale Streitigkeiten vorschlägt, gegen eine Senkung des Stammkapitals plädiert und die Formpflicht, sowie das Firmenbuch unbedingt – wegen rechtlicher Vorteile und Gläubigerschutz – beibehalten möchte, so liegt unter seiner Argumentationskette doch nur ein essentieller Gedanke vergraben, der sich wie eine rote Linie durch seine Einstellung durchzieht: Die Rechtssicherheit.

Der Experte verweist in diesem Sinne auf die Möglichkeit des flexiblen Kapitals, einen auf Englisch gestalteten Gesellschaftsvertrag, englischsprachige Rechtsprechung mit Bezug auf Internationalisierungswünsche, selbst Austrian Limited als Signal wäre denkbar: „Die GmbH aber ist eine rechtssichere Sache und wird durch die Judikatur und Literatur begleitet. Würde man etwas ändern, so gebe es am Anfang sicher ein ‚Kuddel-Muddel‘. Und es bräuchte viel Arbeit um das wieder wett zu machen. Vielleicht ist es eine plakative politische Forderung zu sagen, wir brauchen eine ‚Austrian Limited‘. Ich glaube nicht, dass dann Investoren kommen würden“, sagt Rüffler. „Einfacher wäre es auf die Bedürfnisse zu schauen, die wir identifiziert haben. Das kann man schnell umsetzen. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sollten wir den Finanzminister bitten. Andere Dinge sollten wir nicht umsetzen. Da machen wir uns viel kaputt.“

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Der neue Polestar 4 SUV | (c) Polestar
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Mit dem Polestar 4 SUV bringt der schwedische Elektroauto-Hersteller ein Modell auf den Markt, das die Markenphilosophie „Pure Progressive Performance“ konkret auf die Straße übersetzen soll. Der Polestar 4 SUV richtet sich an ein anspruchsvolles Publikum: Privatkund:innen sollen durch sportliche Performance, Alltagstauglichkeit und klares Design überzeugt werden, Entscheidungsträger:innen und Fuhrparkverantwortliche zusätzlich durch wirtschaftliche Berechenbarkeit und geringe Gesamtkosten.

Skandinavischer Minimalismus, funktionale Ästhetik und hohe Performance

Der vollelektrische Polestar 4 SUV zeichnet sich durch eine reduzierte Formensprache und hohe Funktionalität aus. Statt auf optische Überladung oder überflüssige Dekorelemente setzt die Marke auf skandinavischen Minimalismus. Als prägende Designmerkmale kommen etwa rahmenlose Außenspiegel sowie versenkbare Türgriffe zum Einsatz, die neben dem visuellen Erscheinungsbild auch den Luftwiderstandsbeiwert (cw-Wert) des Fahrzeugs optimieren.

(c) Polestar

Im Innenraum folgt das Fahrzeug dem Konzept der sogenannten „Quiet Luxury“. Das Cockpit überzeugt durch ein auf das Wesentliche reduziertes, intuitives Bedienkonzept, das Ablenkungen während der Fahrt minimiert. Bei der Wahl der Materialien setzt das schwedische Designteam zudem auf emissionsarme Materialien wie maßgestricktes Textil aus recyceltem PET und rückverfolgbares Leder. Maßnahmen wie diese sorgen dafür, dass der Polestar 4 SUV einen der niedrigsten CO2-Fußabdrücke im Portfolio aufweist.

Und natürlich spielt das Auto auch in Sachen Performance oben mit: Je nach Variante hat es bis zu 544 PS bei einer Beschleunigung von 0 auf 100 Stundenkilometer in 3,9 Sekunden und bis zu 630 Kilometer Reichweite. Das alles wird im Polestar 4 SUV kombiniert mit 1.665 Liter Gepäckvolumen.

„Startup mit 100-jähriger Erfahrung“

Dass eine klare strategische Ausrichtung für den Erfolg in der Elektromobilität entscheidend ist, betont Matthias Schabetsberger, Managing Director von Polestar Österreich, im brutkasten-Talk: „Wir sehen uns als ein Startup mit hundertjähriger Erfahrung im Automobilbereich.“ Als eigenständige, börsennotierte Schwestermarke von Volvo nutzt Polestar die Agilität eines jungen Unternehmens und greift gleichzeitig auf etablierte Produktionsstrukturen sowie das weltweite Servicenetzwerk des Mutterkonzerns zurück.

Diese Aufstellung ist insbesondere für den B2B-Sektor relevant. In Österreich entfällt derzeit der Großteil des Polestar-Absatzes auf das Gewerbe- und Flottengeschäft. „Flottenkunden waren oft die Early Adopter der Elektromobilität. Viele Unternehmen nutzen ihren Fuhrpark als konkretes Werkzeug, um eigene Nachhaltigkeits- und Emissionsziele rasch zu erreichen“, so Schabetsberger.

Wirtschaftlich attraktiv und verlässlich

Neben ökologischen Zielen spielt im gewerblichen Bereich die betriebswirtschaftliche Gesamtkostenbetrachtung (Total Cost of Ownership, TCO) die zentrale Rolle. Durch im Vergleich zu Verbrennern geringere Verschleiß-, Service- und Wartungskosten sowie günstige Ladeoptionen ist die Elektromobilität auf dem Vormarsch, was sich auch in den steigenden Zulassungszahlen widerspiegelt.

Zugleich verweist Matthias Schabetsberger im brutkasten-Talk auf die Bedeutung stabiler politischer Rahmenbedingungen, etwa bei Steuerregeln wie dem Sachbezug. „Es braucht ein klares Commitment und Sicherheit für Flotten- wie Privatkunden, dass man auf das richtige Pferd gesetzt hat und sich auf die Rahmenbedingungen verlassen kann“, betont der Polestar-Österreich-Chef. Unabhängig von kurzfristigen Debatten bleibe die Elektromobilität für Unternehmen jedoch der wirtschaftlich wie ökologisch tragfähigste Weg zur CO2-Reduktion des Fuhrparks.

Regionales Partnernetzwerk für persönliche Betreuung

Damit sowohl Firmenkund:innen als auch Privatkäufer:innen eine verlässliche Anlaufstelle vor Ort haben, hat Polestar seine Vertriebsstruktur in Österreich ausgebaut. Neben der rein digitalen Bestellstrecke stehen Kund:innen mittlerweile 13 regionale Partnerstandorte in Kooperation mit Volvo-Händlern zur Verfügung. Wie Schabetsberger im brutkasten-Talk erläutert, ermöglicht diese regionale Abdeckung von Dornbirn bis Wien eine persönliche Beratung – von der individuellen Fuhrparkanalyse über Probefahrten bis hin zum langfristigen Service.

Polestar-Angebote in Österreich

Um den Einstieg attraktiv zu gestalten, bietet Polestar in Österreich Sonderkonditionen für den Polestar 4 SUV an:

  • Serienmäßige Absicherung: Jedes Fahrzeug beinhaltet Over-the-Air-Software-Updates, 12 Monate Connected Services Plus, eine 8-jährige Batteriegarantie (bis 160.000 km) sowie 3 Jahre Fahrzeuggarantie und Pannenservice.
  • Sondermodell First Edition: Als Dual Motor mit Allradantrieb sind verfügbare Polestar 4 SUV bereits ab € 59.990 erhältlich. Dies entspricht einem rechnerischen Preisvorteil von 10.100 Euro.
  • Inkludiertes Prime-Paket: In der First Edition ist das sogenannte Prime-Paket bereits kostenfrei enthalten, welches das Pilot-, Plus- und Komfort-Paket sowie Privacy-Glas an den hinteren Seitenscheiben bündelt.
  • Polestar Leasing: Kombinierbar ist das Angebot mit einem Fixzinssatz von 0,99 Prozent bei Monatsraten ab 269 Euro.
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