12.02.2021

Gesellschaftsrechtler Rüffler über Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und GmbH

Friedrich Rüffler gilt als Experte des Gesellschaftsrechts und gibt im brutkasten-Talk seine Ansichten zu Themen wie Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und der GmbH als bewährte Gesellschaftsform ab. Und hat bei aller Komplexität in diesem Gebiet eine einfache Lösung parat.
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Rüffler, Mitarbeiterbeteiligung, Austrian Limited, Anteilsklassen,
(c) brutkasten - Friedrich Rüffler sieht bei diversen Gründer-Wünschen den Finanzminister gefragt.

„Es ist alles sehr kompliziert“, sagte einst der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz in den 80er Jahren. Diese Aussage mag auch heute im Diskurs rund um die neue Gesellschaftsform, der Austrian Limited, herangezogen werden und ein rechtliches Wirrwarr auslösen, was Mitarbeiterbeteiligung und ähnliche Forderungen der Startup-Szene betrifft. Allerdings ginge alles deutlich einfacher, wenn es nach Ansichten von Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Juridicum in Wien, geht. Ohne an den Errungenschaften eines alten und bewährten Systems zu rütteln.

Gefährdung der Rechtssicherheit

Es gibt viele Ideen und Vorschläge, wie man eine Austrian Limited bauen sollte. Ein Gutachten etwa der beiden renommierten Anwaltskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz und Herbst Kinsky Rechtsanwälte zu diesem Thema empfindet der Gesellschaftsrecht-Experte im Großen und Ganzen als gelungen. Allerdings gebe es Inhalte darin, die er stark ablehnt. Aufgrund einer massiven Gefährdung der Rechtssicherheit.

Das komplette Interview mit Friedrich Rüffler zum Nachsehen

„Die Eintragung der Gesellschafter im Firmenbuch, die materielle Prüfpflicht des Firmenbuchs und auch Formvorschriften erscheinen manchen als ‚alte Zöpfe‘, sie liefern aber einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und Streitvermeidung“, sagt Rüffler. „Eine Abschaffung wäre radikal gefährlich.“

Rüffler: „Anteilsklassen jetzt schon möglich“

Auch bei der Idee verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, meint Rüffler, dass dies bereits jetzt schon möglich wäre, ohne große Gesellschaftrechtsänderungen durchzuführen. Weil das GmbH-Recht im Innenverhältnis von einer großen Privatautonomie gekennzeichnet ist. Allerdings sehe er bei diesem Punkt eine weitere Problematik.

Ein Gesellschafter, eine Stimme

Es verhalte sich so, dass im GmbH-Recht jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil besitzt und mindestens eine Stimme haben muss: „Freilich kann ich Gesellschaftern unterschiedliche Anteile geben, Anteilsklassen, erhöhten Gewinnbezug, mehr Stimmrechte oder auch nichts außer der Stimme“, weiß Rüffler.

Gegen die Logik

Möchte man als Gründer allerdings für verschiedene Finanzierungsrunden die Möglichkeit haben, dass sich jemand auch an verschiedenen Runden beteiligt, so liefe das der Logik des „einen Geschäftsanteils“ entgegen: „Und wenn man stimmrechtslose Mitarbeiter-Beteiligungen haben möchte, spießt es sich damit, dass jeder mindestens eine Stimme haben muss“, erklärt Rüffler die Krux dieser Sache. Für die es aber Lösungen gibt.

Rüffler: „Nennkapital-Anteil bringt GmbH nicht um“

Der Rechtsexperte ist nicht unbedingt dafür, das Dogma des einen Geschäftsanteils für Beteiligte beizubehalten. Stattdessen wäre es möglich zu sagen: „Gesellschafter haben Anteile zu einem bestimmten Nennkapital. Das bringt die GmbH nicht um“, so Rüffler weiter. Auf diese Art würde ermöglicht werden, dass eine Person an unterschiedlichen Finanzierungsrunden unterschiedliche Anteile erwirbt. „Und möglicherweise ein sogenanntes ‚Split-Voting‘ macht, um unterschiedlich abstimmen zu können, wenn das Bedürfnis bestünde.“

Die Probleme des Anteilsklassen-Szenarios nach Rüffler

Bei der Mitarbeiterbeteiligung wiederum geht es vielen Gründern darum, Angestellte am Firmenerfolg teilhaben zu lassen, so der einfache wie auch wichtige Begehr, den die Startup-Szene offenbart hat. Aus diesem Grund wurde die Idee der Anteilsklassen in den Raum geworfen. Rüffler präzisiert und zeichnet jedoch mögliche problematische Szenarien bei diesem Instrument: „Man kann natürlich sagen, es gibt eine Anteilsklasse ohne Stimmrecht für Mitarbeiter. Da muss man sich aber fragen, was hat ein Gesellschafter eigentlich für Rechte außer dem Stimmrecht. Und man muss sich der Frage stellen, will man, dass jeder Gesellschafter das Recht hat auch den letzten Beleg einzusehen“, warnt er. Und wirft zugleich die Problematik des Anfechtungsrechts in den Diskurs hinein.

Der „beleidigte“ Mitarbeiter

Gesellschafter sind berechtigt an Generalversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse anzufechten. Dies könnte im Streitfall ein Problem und in der Praxis ein „beleidigter“ Mitarbeiter lästig werden. „Man muss sich gut überlegen, was beide Parteien wollen. Damit ein Mitarbeiter bei einem Erfolg einen fairen Gewinnanteil bekommt, dafür brauche ich eigentlich keine Beteiligung als GmbH- oder Austrian Limited-Gesellschafter“, so Rüffler.

Substanzgenussrecht als Lösung ohne große Umwälzung der Gesellschaftsform

Möchte man einen Gesellschafter kreieren, ohne Stimm-, Auskunfts-, Anfechtungsrecht und ohne Dividendenberechtigung, so lautet die Frage, was bleibt eigentlich über? Die Antwort, wie Rüffler es sieht: die Mitpartizipation bei einem Verkauf oder Liquidation. „Das kann man aber jetzt schon machen. Mit einem Substanzgenussrecht, das eine stille Beteiligung darstellt. Das eigentliche Problem dabei ist nicht, das Gesellschaftsrecht, sondern die Besteuerung“, stellt der Unternehmensrechts-Experte klar und dirigiert damit den ganzen Diskurs in eine neue Richtung.

Das Steuerproblem

Eine derartige Mitarbeiter-„Benefit“ würde im selben Jahr, wo es ihnen gewährt würde, als „unter die Einkommensteuer fallende Zuwendung qualifiziert“ und „fatal“ werden, so man doch fast 50 Prozent an Steuer zahlen müsste, stellt der Experte klar.

Rüffler: „Finanzminister gefragt“

Rüffler sieht daher und mit genanntem Beispiel das Problem der Mitarbeiterbeteiligung allein im Steuerrecht liegen und schlägt, vor ein wenig Gedankenkraft darin zu stecken, ob man nicht bloß das GmbH-Recht ändert und auch einen „Null-Stimmrecht-Anteil“ zulasse. Er sagt: „Für eine Mitarbeiterbeteiligung muss bei Steuerrechts-Änderungen nur der Finanzminister einverstanden sein. Das geht jetzt schon.“

Kammer für Internationalisierung

Wenn Rüffler weiters in seinen Meinungen und Ideen von Verbesserungen für den österreichischen Standort spricht; dabei unter anderem eine spezialisierte Kammer für internationale Streitigkeiten vorschlägt, gegen eine Senkung des Stammkapitals plädiert und die Formpflicht, sowie das Firmenbuch unbedingt – wegen rechtlicher Vorteile und Gläubigerschutz – beibehalten möchte, so liegt unter seiner Argumentationskette doch nur ein essentieller Gedanke vergraben, der sich wie eine rote Linie durch seine Einstellung durchzieht: Die Rechtssicherheit.

Der Experte verweist in diesem Sinne auf die Möglichkeit des flexiblen Kapitals, einen auf Englisch gestalteten Gesellschaftsvertrag, englischsprachige Rechtsprechung mit Bezug auf Internationalisierungswünsche, selbst Austrian Limited als Signal wäre denkbar: „Die GmbH aber ist eine rechtssichere Sache und wird durch die Judikatur und Literatur begleitet. Würde man etwas ändern, so gebe es am Anfang sicher ein ‚Kuddel-Muddel‘. Und es bräuchte viel Arbeit um das wieder wett zu machen. Vielleicht ist es eine plakative politische Forderung zu sagen, wir brauchen eine ‚Austrian Limited‘. Ich glaube nicht, dass dann Investoren kommen würden“, sagt Rüffler. „Einfacher wäre es auf die Bedürfnisse zu schauen, die wir identifiziert haben. Das kann man schnell umsetzen. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sollten wir den Finanzminister bitten. Andere Dinge sollten wir nicht umsetzen. Da machen wir uns viel kaputt.“

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Aktiv leben und dafür auch noch Rabatte bekommen: Die neue App Move2pay des Vorarlberger Unternehmens SVAX GmbH möchte einen gesunden Lebensstil belohnen. „Wir wollten mit unserem Unternehmen etwas Gutes tun und haben uns gedacht: ‚Mit welchen Problemen kämpft unsere Gesellschaft?‘ Die Antwort war der Bewegungsmangel. Das ist aktuell eine echte Pandemie“, erklärt Co-Founder Karim Allouche, der die App gemeinsam mit seiner Tochter gegründet hat. Tatsächlich betreiben laut einer Erhebung der EU 39 Prozent der Europäer nie Sport.

Move2pay sorgte zuletzt bei der „Höhle der Löwen“ für Aufsehen. Trotz verpasstem Abschluss scheint sich der Auftritt rentiert zu haben, denn die App hat eigenen Angaben zufolge innerhalb der folgenden sieben Tage stark an Downloads zugelegt, rund 260.000 Nutzer:innen sollen in dieser Zeit dazugekommen sein. Im Apple-App-Store ist auch von Platz eins vor ChatGPT und Claude die Rede. Unabhängig überprüfen konnte brutkasten diese Zahlen nicht. Jedenfalls wird die App im Play Store mit über 100.000 Downloads angegeben, ihr Launch war im März.

Bewegung als das „neue Zahlungsmittel“

Die Idee hinter der App ist simpel. Kund:innen verbinden Move2pay mit ihrer Fitnessapp und erhalten anschließend aufgrund ihrer körperlichen Belastung ein entsprechendes Guthaben. Dabei berücksichtigt die App die Herzfrequenz, die zurückgelegte Distanz und die Dauer der Belastung. Move2pay bewertet somit die Belastung für das Herz-Kreislaufsystem und nicht die erreichte Leistung. „Uns war von Anfang an wichtig, dass unsere App barrierefrei funktioniert. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können Move2pay verwenden und werden fair bewertet“, sagt Allouche.

Das erhaltene Guthaben wird in Euro umgewandelt. Mit dieser Gutschrift erhalten User:innen bei den 163 Partnershops wie Waterdrop oder Snocks Rabatte. „Bewegung wird somit zum neuen Zahlungsmittel“, sagt Allouche.

Ja nach Shoppartner erhält Move2pay eine Marge von 30 bis 50 Prozent, die in der Währung Euro an die User:innen weitergegeben wird. 10 Prozent der Marge verrechnet Move2pay den Kund:innen als Servicegebühr. Im Oktober kam die App so auf einen Umsatz von rund 113.000 Euro. Move2pay ist vollständig gebootstrappt.

Und was haben die Shops davon?

Für die Firmen sei Move2pay ein weiterer Marktplatz, über den sie ihre Produkte vermarkten können. Die Unternehmen hätten durch die Rabatte keine finanziellen Nachteile. Allouche sieht den Vorteil für die Shoppartner auf der psychologischen Ebene: „Wenn unsere User:innen ein Produkt erwerben, dann belohnen sie sich mit Marke XY für einen gesunden Lebensstil. Meistens kaufen unsere Kund:innen zwölf Minuten nach der letzten Aktivität. Das heißt, sie haben immer noch Endorphine im Körper und verbinden diesen Zustand mit einer Marke.“

Belohnung für ausreichend Schlaf und gesunde Ernährung

Die App soll Menschen in Zukunft nicht nur zu mehr Bewegung motivieren. „Wir möchten umfänglich Gesundheit belohnen. Wir sprechen hier von Schlaf, Ernährung und Bewegung. Das sind die drei Säulen unserer Gesundheit“, erklärt Allouche. Wer genügend schläft und ausreichend trinkt bzw. gesund isst, soll künftig auch damit sein Guthaben aufwerten können. Diese weitere Entwicklung würde nach Zusage einer angefragten FFG-Förderung von über 300.000 Euro zwölf bis 18 Monate dauern.

„Das sind herausfordernde Features, die wir bauen möchten. Wir wollen keine kommerzielle Shopping-Plattform werden, die man links, rechts, oben und unten betrügen kann“, erklärt der Co-Founder.

Börsengang 2032

Allouche und seine Tochter denken aber bereits in größeren Dimensionen. Sie wollen mit Move2pay an die Börse gehen, die selbstgesetzte Frist lautet 2032. Den Börsengang beschreibt er als „großes Ziel“ und ergänzt: „Bewegung muss auf der ganzen Welt zu einem anerkannten Zahlungsmittel werden.“ In seiner Vision soll man in Zukunft mit Move2pay auch online bezahlen können, ähnlich wie mit Klarna oder PayPal. Allouche gibt aber zu, dass dafür noch „viele Faktoren“ zusammenspielen müssen.

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