12.02.2021

Gesellschaftsrechtler Rüffler über Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und GmbH

Friedrich Rüffler gilt als Experte des Gesellschaftsrechts und gibt im brutkasten-Talk seine Ansichten zu Themen wie Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und der GmbH als bewährte Gesellschaftsform ab. Und hat bei aller Komplexität in diesem Gebiet eine einfache Lösung parat.
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Rüffler, Mitarbeiterbeteiligung, Austrian Limited, Anteilsklassen,
(c) brutkasten - Friedrich Rüffler sieht bei diversen Gründer-Wünschen den Finanzminister gefragt.

„Es ist alles sehr kompliziert“, sagte einst der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz in den 80er Jahren. Diese Aussage mag auch heute im Diskurs rund um die neue Gesellschaftsform, der Austrian Limited, herangezogen werden und ein rechtliches Wirrwarr auslösen, was Mitarbeiterbeteiligung und ähnliche Forderungen der Startup-Szene betrifft. Allerdings ginge alles deutlich einfacher, wenn es nach Ansichten von Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Juridicum in Wien, geht. Ohne an den Errungenschaften eines alten und bewährten Systems zu rütteln.

Gefährdung der Rechtssicherheit

Es gibt viele Ideen und Vorschläge, wie man eine Austrian Limited bauen sollte. Ein Gutachten etwa der beiden renommierten Anwaltskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz und Herbst Kinsky Rechtsanwälte zu diesem Thema empfindet der Gesellschaftsrecht-Experte im Großen und Ganzen als gelungen. Allerdings gebe es Inhalte darin, die er stark ablehnt. Aufgrund einer massiven Gefährdung der Rechtssicherheit.

Das komplette Interview mit Friedrich Rüffler zum Nachsehen

„Die Eintragung der Gesellschafter im Firmenbuch, die materielle Prüfpflicht des Firmenbuchs und auch Formvorschriften erscheinen manchen als ‚alte Zöpfe‘, sie liefern aber einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und Streitvermeidung“, sagt Rüffler. „Eine Abschaffung wäre radikal gefährlich.“

Rüffler: „Anteilsklassen jetzt schon möglich“

Auch bei der Idee verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, meint Rüffler, dass dies bereits jetzt schon möglich wäre, ohne große Gesellschaftrechtsänderungen durchzuführen. Weil das GmbH-Recht im Innenverhältnis von einer großen Privatautonomie gekennzeichnet ist. Allerdings sehe er bei diesem Punkt eine weitere Problematik.

Ein Gesellschafter, eine Stimme

Es verhalte sich so, dass im GmbH-Recht jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil besitzt und mindestens eine Stimme haben muss: „Freilich kann ich Gesellschaftern unterschiedliche Anteile geben, Anteilsklassen, erhöhten Gewinnbezug, mehr Stimmrechte oder auch nichts außer der Stimme“, weiß Rüffler.

Gegen die Logik

Möchte man als Gründer allerdings für verschiedene Finanzierungsrunden die Möglichkeit haben, dass sich jemand auch an verschiedenen Runden beteiligt, so liefe das der Logik des „einen Geschäftsanteils“ entgegen: „Und wenn man stimmrechtslose Mitarbeiter-Beteiligungen haben möchte, spießt es sich damit, dass jeder mindestens eine Stimme haben muss“, erklärt Rüffler die Krux dieser Sache. Für die es aber Lösungen gibt.

Rüffler: „Nennkapital-Anteil bringt GmbH nicht um“

Der Rechtsexperte ist nicht unbedingt dafür, das Dogma des einen Geschäftsanteils für Beteiligte beizubehalten. Stattdessen wäre es möglich zu sagen: „Gesellschafter haben Anteile zu einem bestimmten Nennkapital. Das bringt die GmbH nicht um“, so Rüffler weiter. Auf diese Art würde ermöglicht werden, dass eine Person an unterschiedlichen Finanzierungsrunden unterschiedliche Anteile erwirbt. „Und möglicherweise ein sogenanntes ‚Split-Voting‘ macht, um unterschiedlich abstimmen zu können, wenn das Bedürfnis bestünde.“

Die Probleme des Anteilsklassen-Szenarios nach Rüffler

Bei der Mitarbeiterbeteiligung wiederum geht es vielen Gründern darum, Angestellte am Firmenerfolg teilhaben zu lassen, so der einfache wie auch wichtige Begehr, den die Startup-Szene offenbart hat. Aus diesem Grund wurde die Idee der Anteilsklassen in den Raum geworfen. Rüffler präzisiert und zeichnet jedoch mögliche problematische Szenarien bei diesem Instrument: „Man kann natürlich sagen, es gibt eine Anteilsklasse ohne Stimmrecht für Mitarbeiter. Da muss man sich aber fragen, was hat ein Gesellschafter eigentlich für Rechte außer dem Stimmrecht. Und man muss sich der Frage stellen, will man, dass jeder Gesellschafter das Recht hat auch den letzten Beleg einzusehen“, warnt er. Und wirft zugleich die Problematik des Anfechtungsrechts in den Diskurs hinein.

Der „beleidigte“ Mitarbeiter

Gesellschafter sind berechtigt an Generalversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse anzufechten. Dies könnte im Streitfall ein Problem und in der Praxis ein „beleidigter“ Mitarbeiter lästig werden. „Man muss sich gut überlegen, was beide Parteien wollen. Damit ein Mitarbeiter bei einem Erfolg einen fairen Gewinnanteil bekommt, dafür brauche ich eigentlich keine Beteiligung als GmbH- oder Austrian Limited-Gesellschafter“, so Rüffler.

Substanzgenussrecht als Lösung ohne große Umwälzung der Gesellschaftsform

Möchte man einen Gesellschafter kreieren, ohne Stimm-, Auskunfts-, Anfechtungsrecht und ohne Dividendenberechtigung, so lautet die Frage, was bleibt eigentlich über? Die Antwort, wie Rüffler es sieht: die Mitpartizipation bei einem Verkauf oder Liquidation. „Das kann man aber jetzt schon machen. Mit einem Substanzgenussrecht, das eine stille Beteiligung darstellt. Das eigentliche Problem dabei ist nicht, das Gesellschaftsrecht, sondern die Besteuerung“, stellt der Unternehmensrechts-Experte klar und dirigiert damit den ganzen Diskurs in eine neue Richtung.

Das Steuerproblem

Eine derartige Mitarbeiter-„Benefit“ würde im selben Jahr, wo es ihnen gewährt würde, als „unter die Einkommensteuer fallende Zuwendung qualifiziert“ und „fatal“ werden, so man doch fast 50 Prozent an Steuer zahlen müsste, stellt der Experte klar.

Rüffler: „Finanzminister gefragt“

Rüffler sieht daher und mit genanntem Beispiel das Problem der Mitarbeiterbeteiligung allein im Steuerrecht liegen und schlägt, vor ein wenig Gedankenkraft darin zu stecken, ob man nicht bloß das GmbH-Recht ändert und auch einen „Null-Stimmrecht-Anteil“ zulasse. Er sagt: „Für eine Mitarbeiterbeteiligung muss bei Steuerrechts-Änderungen nur der Finanzminister einverstanden sein. Das geht jetzt schon.“

Kammer für Internationalisierung

Wenn Rüffler weiters in seinen Meinungen und Ideen von Verbesserungen für den österreichischen Standort spricht; dabei unter anderem eine spezialisierte Kammer für internationale Streitigkeiten vorschlägt, gegen eine Senkung des Stammkapitals plädiert und die Formpflicht, sowie das Firmenbuch unbedingt – wegen rechtlicher Vorteile und Gläubigerschutz – beibehalten möchte, so liegt unter seiner Argumentationskette doch nur ein essentieller Gedanke vergraben, der sich wie eine rote Linie durch seine Einstellung durchzieht: Die Rechtssicherheit.

Der Experte verweist in diesem Sinne auf die Möglichkeit des flexiblen Kapitals, einen auf Englisch gestalteten Gesellschaftsvertrag, englischsprachige Rechtsprechung mit Bezug auf Internationalisierungswünsche, selbst Austrian Limited als Signal wäre denkbar: „Die GmbH aber ist eine rechtssichere Sache und wird durch die Judikatur und Literatur begleitet. Würde man etwas ändern, so gebe es am Anfang sicher ein ‚Kuddel-Muddel‘. Und es bräuchte viel Arbeit um das wieder wett zu machen. Vielleicht ist es eine plakative politische Forderung zu sagen, wir brauchen eine ‚Austrian Limited‘. Ich glaube nicht, dass dann Investoren kommen würden“, sagt Rüffler. „Einfacher wäre es auf die Bedürfnisse zu schauen, die wir identifiziert haben. Das kann man schnell umsetzen. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sollten wir den Finanzminister bitten. Andere Dinge sollten wir nicht umsetzen. Da machen wir uns viel kaputt.“

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Lilly Eichinger, Gründerin und CEO von Satellives: Der erste Flug ihres modularen Satelliten ist für Q1 2029 geplant. | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

Wer heute im All etwas anderes vorhat als Erdbeobachtung oder Kommunikation, stößt schnell an eine Wand. „Wenn du irgendetwas im All machen willst, egal ob Experimente, Manufacturing, Datenspeicherung oder eine Plattform für Quantenkommunikation, dann hast du keine Infrastruktur“, sagt Lilly Eichinger, Gründerin und CEO von Satellives. „Es gibt kaum Plattformanbieter.“ Bisher führe der Weg für solche Missionen im Wesentlichen über die ISS. Deren Betrieb soll 2030 enden, kommerzielle Nachfolgestationen sind in Entwicklung, aber noch keine im Regelbetrieb.

In diese Lücke will das Tullner Startup. Der Ausgangspunkt war das Ergänzungsstudium Extended Studies on Innovation am Innovation Incubation Center (i²c) der TU Wien, wo Eichinger die Idee entwickelte. Kunst und Philosophie hatte sie vor ihrem Physik- und Architekturstudium in Wien studiert.

Der Leporello-Satellit

Das Produkt ist ein flacher Satellit, der aus einzelnen Einheiten besteht: den Tiles, jede fünf Zentimeter hoch und etwa so groß wie eine Pizzaschachtel. „Es sieht aus wie Kacheln, im Grunde wie Solarpaneele, die sich im Orbit entfalten“, sagt sie. „Aber es sind keine Solarpaneele. Es sind voll funktionsfähige Satelliten.“

Der Kniff steckt im Scharnier. Die Einheiten sind verbunden und übereinander gestapelt, ähnlich einem Leporello. Gestapelt passen sie in einen handelsüblichen CubeSat-Dispenser, was die Startkosten drückt. Im Orbit entfalten sie sich zu einer langen Kette: „Wir nennen sie Mosaics Satellites.“

Ein Mosaic von Satellives | (c) Satellives

Der technische Kernclaim betrifft Energie. Pro Einheit könne man bei gleichem Gewicht viermal so viel Energie speichern wie ein durchschnittlicher CubeSat, sagt Eichinger. Der Wert beruht auf eigenen Berechnungen und ist im Flug nicht demonstriert. „Das Einzige, was es im All unbegrenzt gibt, ist Energie.“ Nur lasse sie sich kaum nutzen: Bei CubeSats sei nicht das Einsammeln das Problem, sondern der fehlende Platz für Batterien. Wer energiehungrige Missionen fliegen wolle, habe deshalb nur schlechte Optionen. „Entweder du baust einen 50-Millionen-Dollar-Satelliten, was fast niemand kann, oder du kannst es nicht.“

Dazu kommt Modularität. „Die meisten Satelliten sind One-Trick-Ponys“, sagt Eichinger. An die Plattform lassen sich dagegen Produktionsboxen andocken. Zwei Tiles würden nach ihrer Rechnung reichen, um einen kleinen 3D-Drucker dauerhaft zu versorgen und gleichzeitig als Plattform für Quantenkommunikation oder Datenspeicherung zu dienen.

Flache Satelliten an sich sind nicht neu, das räumt Eichinger ein: Starlink stapelt sie längst, weil sich so Startkosten sparen lassen. Neu sei die Kombination aus flachem Formfaktor und echter Modularität. Das Patent dafür ist nach ihren Angaben bei der WIPO und in Österreich angemeldet, zunächst bewusst auf ihren Namen und nicht auf die Gesellschaft. Ende Juli wurde es an die Gesellschaft übertragen. Ab einem gewissen Punkt, sagt sie, mache staatsnahe oder fremdgehaltene IP ein Unternehmen für Investor:innen unattraktiv.

Gegen den Hype

Rechenzentren im Orbit sind für Satellives selbst ein Zielmarkt. Beim Hype darum bremst Eichinger trotzdem. „Alle sagen: Bringt die Datenspeicher ins All, dort ist es kalt. So funktioniert das nicht.“ Kühlung sei auch oben nötig. Wäre das der einzige Punkt, sagt sie, bräuchte es den Orbit gar nicht: „Warum bringt man die Daten dann nicht in die Arktis? Dort kann man sie kühlen.“ Der größte Engpass sei das Wärmemanagement: Im Vakuum lasse sich ein Rechenzentrum nur schwer kühlen. Dazu kämen Verarbeitung und Downlink per Laserkommunikation, beides brauche kontinuierlich hohe Energie. Ein riesiges und künftig sehr relevantes Geschäftsfeld sei es dennoch.

Satellives-Gründerin Lilly Eichinger im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteur Martin Pacher. (c) brutkasten / Haris Dervisevic

Verglühen lassen will sie nichts. „Wir planen, zu 100 Prozent nachhaltig zu operieren.“ Der übliche Wiedereintritt am Missionsende erzeuge giftige Gase. „Okay, nicht ein einzelner CubeSat. Aber wenn es eine Million sind oder zehntausend im Jahr, dann summiert sich das.“ Beschädigte Tiles sollen stattdessen über einen Reentry-Service zurückkommen und recycelt werden.

Kapitalbedarf

Firmensitz ist Tulln, weil Satellives über das AplusB-Scale-up-Programm vom accent Inkubator begleitet wird, bis Ende Januar 2027. Das Headquarter soll langfristig in Wien liegen. Das Kernteam umfasst laut Website vier Personen: neben Eichinger als CEO ein Technical Co-Founder, ein Operations Co-Founder und eine weitere Person im Bereich Operations.

Der Kapitalbedarf: rund 1,6 Millionen Euro für 18 Monate. Die Hälfte davon soll aus Förderungen und von Business Angels kommen. „Wir arbeiten da gerade wirklich zehn Stunden am Tag dran“, sagt Eichinger. Erst mit dem Geld könne man Ingenieur:innen einstellen und vom Prototyping in den echten Bau wechseln. Dazu sucht das Startup 25.000 bis 50.000 Euro für die Patentanmeldung in weiteren Ländern.

Das Ziel: zwei Einheiten, erste On-Orbit-Demonstration in Q1 2029, die bereits Pilotkund:innen bedienen soll. Das Fernziel formuliert sie größer. „Österreich kann für Space das werden, was Estland für die Digitalisierung ist. Es ist ein kleines Land, niemand hätte erwartet, dass Estland zum digitalen Hub wird. Aber sie sind es geworden, und sie rocken es.“

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