12.02.2021

Gesellschaftsrechtler Rüffler über Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und GmbH

Friedrich Rüffler gilt als Experte des Gesellschaftsrechts und gibt im brutkasten-Talk seine Ansichten zu Themen wie Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und der GmbH als bewährte Gesellschaftsform ab. Und hat bei aller Komplexität in diesem Gebiet eine einfache Lösung parat.
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Rüffler, Mitarbeiterbeteiligung, Austrian Limited, Anteilsklassen,
(c) brutkasten - Friedrich Rüffler sieht bei diversen Gründer-Wünschen den Finanzminister gefragt.

„Es ist alles sehr kompliziert“, sagte einst der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz in den 80er Jahren. Diese Aussage mag auch heute im Diskurs rund um die neue Gesellschaftsform, der Austrian Limited, herangezogen werden und ein rechtliches Wirrwarr auslösen, was Mitarbeiterbeteiligung und ähnliche Forderungen der Startup-Szene betrifft. Allerdings ginge alles deutlich einfacher, wenn es nach Ansichten von Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Juridicum in Wien, geht. Ohne an den Errungenschaften eines alten und bewährten Systems zu rütteln.

Gefährdung der Rechtssicherheit

Es gibt viele Ideen und Vorschläge, wie man eine Austrian Limited bauen sollte. Ein Gutachten etwa der beiden renommierten Anwaltskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz und Herbst Kinsky Rechtsanwälte zu diesem Thema empfindet der Gesellschaftsrecht-Experte im Großen und Ganzen als gelungen. Allerdings gebe es Inhalte darin, die er stark ablehnt. Aufgrund einer massiven Gefährdung der Rechtssicherheit.

Das komplette Interview mit Friedrich Rüffler zum Nachsehen

„Die Eintragung der Gesellschafter im Firmenbuch, die materielle Prüfpflicht des Firmenbuchs und auch Formvorschriften erscheinen manchen als ‚alte Zöpfe‘, sie liefern aber einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und Streitvermeidung“, sagt Rüffler. „Eine Abschaffung wäre radikal gefährlich.“

Rüffler: „Anteilsklassen jetzt schon möglich“

Auch bei der Idee verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, meint Rüffler, dass dies bereits jetzt schon möglich wäre, ohne große Gesellschaftrechtsänderungen durchzuführen. Weil das GmbH-Recht im Innenverhältnis von einer großen Privatautonomie gekennzeichnet ist. Allerdings sehe er bei diesem Punkt eine weitere Problematik.

Ein Gesellschafter, eine Stimme

Es verhalte sich so, dass im GmbH-Recht jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil besitzt und mindestens eine Stimme haben muss: „Freilich kann ich Gesellschaftern unterschiedliche Anteile geben, Anteilsklassen, erhöhten Gewinnbezug, mehr Stimmrechte oder auch nichts außer der Stimme“, weiß Rüffler.

Gegen die Logik

Möchte man als Gründer allerdings für verschiedene Finanzierungsrunden die Möglichkeit haben, dass sich jemand auch an verschiedenen Runden beteiligt, so liefe das der Logik des „einen Geschäftsanteils“ entgegen: „Und wenn man stimmrechtslose Mitarbeiter-Beteiligungen haben möchte, spießt es sich damit, dass jeder mindestens eine Stimme haben muss“, erklärt Rüffler die Krux dieser Sache. Für die es aber Lösungen gibt.

Rüffler: „Nennkapital-Anteil bringt GmbH nicht um“

Der Rechtsexperte ist nicht unbedingt dafür, das Dogma des einen Geschäftsanteils für Beteiligte beizubehalten. Stattdessen wäre es möglich zu sagen: „Gesellschafter haben Anteile zu einem bestimmten Nennkapital. Das bringt die GmbH nicht um“, so Rüffler weiter. Auf diese Art würde ermöglicht werden, dass eine Person an unterschiedlichen Finanzierungsrunden unterschiedliche Anteile erwirbt. „Und möglicherweise ein sogenanntes ‚Split-Voting‘ macht, um unterschiedlich abstimmen zu können, wenn das Bedürfnis bestünde.“

Die Probleme des Anteilsklassen-Szenarios nach Rüffler

Bei der Mitarbeiterbeteiligung wiederum geht es vielen Gründern darum, Angestellte am Firmenerfolg teilhaben zu lassen, so der einfache wie auch wichtige Begehr, den die Startup-Szene offenbart hat. Aus diesem Grund wurde die Idee der Anteilsklassen in den Raum geworfen. Rüffler präzisiert und zeichnet jedoch mögliche problematische Szenarien bei diesem Instrument: „Man kann natürlich sagen, es gibt eine Anteilsklasse ohne Stimmrecht für Mitarbeiter. Da muss man sich aber fragen, was hat ein Gesellschafter eigentlich für Rechte außer dem Stimmrecht. Und man muss sich der Frage stellen, will man, dass jeder Gesellschafter das Recht hat auch den letzten Beleg einzusehen“, warnt er. Und wirft zugleich die Problematik des Anfechtungsrechts in den Diskurs hinein.

Der „beleidigte“ Mitarbeiter

Gesellschafter sind berechtigt an Generalversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse anzufechten. Dies könnte im Streitfall ein Problem und in der Praxis ein „beleidigter“ Mitarbeiter lästig werden. „Man muss sich gut überlegen, was beide Parteien wollen. Damit ein Mitarbeiter bei einem Erfolg einen fairen Gewinnanteil bekommt, dafür brauche ich eigentlich keine Beteiligung als GmbH- oder Austrian Limited-Gesellschafter“, so Rüffler.

Substanzgenussrecht als Lösung ohne große Umwälzung der Gesellschaftsform

Möchte man einen Gesellschafter kreieren, ohne Stimm-, Auskunfts-, Anfechtungsrecht und ohne Dividendenberechtigung, so lautet die Frage, was bleibt eigentlich über? Die Antwort, wie Rüffler es sieht: die Mitpartizipation bei einem Verkauf oder Liquidation. „Das kann man aber jetzt schon machen. Mit einem Substanzgenussrecht, das eine stille Beteiligung darstellt. Das eigentliche Problem dabei ist nicht, das Gesellschaftsrecht, sondern die Besteuerung“, stellt der Unternehmensrechts-Experte klar und dirigiert damit den ganzen Diskurs in eine neue Richtung.

Das Steuerproblem

Eine derartige Mitarbeiter-„Benefit“ würde im selben Jahr, wo es ihnen gewährt würde, als „unter die Einkommensteuer fallende Zuwendung qualifiziert“ und „fatal“ werden, so man doch fast 50 Prozent an Steuer zahlen müsste, stellt der Experte klar.

Rüffler: „Finanzminister gefragt“

Rüffler sieht daher und mit genanntem Beispiel das Problem der Mitarbeiterbeteiligung allein im Steuerrecht liegen und schlägt, vor ein wenig Gedankenkraft darin zu stecken, ob man nicht bloß das GmbH-Recht ändert und auch einen „Null-Stimmrecht-Anteil“ zulasse. Er sagt: „Für eine Mitarbeiterbeteiligung muss bei Steuerrechts-Änderungen nur der Finanzminister einverstanden sein. Das geht jetzt schon.“

Kammer für Internationalisierung

Wenn Rüffler weiters in seinen Meinungen und Ideen von Verbesserungen für den österreichischen Standort spricht; dabei unter anderem eine spezialisierte Kammer für internationale Streitigkeiten vorschlägt, gegen eine Senkung des Stammkapitals plädiert und die Formpflicht, sowie das Firmenbuch unbedingt – wegen rechtlicher Vorteile und Gläubigerschutz – beibehalten möchte, so liegt unter seiner Argumentationskette doch nur ein essentieller Gedanke vergraben, der sich wie eine rote Linie durch seine Einstellung durchzieht: Die Rechtssicherheit.

Der Experte verweist in diesem Sinne auf die Möglichkeit des flexiblen Kapitals, einen auf Englisch gestalteten Gesellschaftsvertrag, englischsprachige Rechtsprechung mit Bezug auf Internationalisierungswünsche, selbst Austrian Limited als Signal wäre denkbar: „Die GmbH aber ist eine rechtssichere Sache und wird durch die Judikatur und Literatur begleitet. Würde man etwas ändern, so gebe es am Anfang sicher ein ‚Kuddel-Muddel‘. Und es bräuchte viel Arbeit um das wieder wett zu machen. Vielleicht ist es eine plakative politische Forderung zu sagen, wir brauchen eine ‚Austrian Limited‘. Ich glaube nicht, dass dann Investoren kommen würden“, sagt Rüffler. „Einfacher wäre es auf die Bedürfnisse zu schauen, die wir identifiziert haben. Das kann man schnell umsetzen. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sollten wir den Finanzminister bitten. Andere Dinge sollten wir nicht umsetzen. Da machen wir uns viel kaputt.“

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Wenn sich Anfang Juli Investor:innen aus 33 Nationen in Kitzbühel versammeln, dann nicht für Pitch-Marathons, sondern für Gespräche am Berg: Das World Venture Forum (WVF) ging heuer von 6. bis 11. Juli in seine zwölfte Ausgabe – unter dem Motto „Vectors of Change“. Den heutigen Namen trägt die Veranstaltung seit vier Jahren, davor lief sie als Venture Week. Das Format ist bewusst klein gehalten: Rund 200 Teilnehmer:innen, die laut Veranstalter ein Kapital von mehr als 40 Milliarden Euro repräsentieren, verteilen sich über eine Woche auf Themen-Chalets zu Web3, Family Offices, Corporate Innovation und Impact. Dazu kommen ein Golfturnier, eine Trekking-Tour auf die Streif und die Gala im K3 KitzKongress samt Award-Verleihung. Am Donnerstag und Freitag verschmilzt das Programm traditionell mit dem Business Angel Summit, dem Jahrestreffen der österreichischen Angel-Szene.

Hinter dem Event steht Berthold Baurek-Karlic, Gründer und CEO von Venionaire Capital, der das Forum vor zwölf Jahren mit ins Leben gerufen hat. brutkasten traf ihn vor Ort zum Gespräch – über die Anfänge als Golfrunde, die Philosophie hinter dem Format, die neu eingetragene gemeinnützige Stiftung und die Frage, warum Österreich seiner Ansicht nach zehn Jahre in der Standortdebatte verloren hat.


brutkasten: Das World Venture Forum geht mittlerweile in die zwölfte Ausgabe. Wie ist das Ganze entstanden – und wie hängt es mit dem Business Angel Summit zusammen?

Berthold Baurek-Karlic: Vor zwölf Jahren gab es hier in Kitzbühel eine kleine Golfrunde – gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der Standortagentur Tirol. Wir haben gesagt: Wir bringen informell lokale und ein, zwei internationale Investoren zusammen und reden darüber, wie wir mehr Kapital mobilisieren und international mehr Augen auf unseren Heimatmarkt und die EU bringen. Das Feedback war sehr gut, es gab Folgeveranstaltungen. Dann hat sich herauskristallisiert, dass es Bedarf an einem Jahrestreffen der Business Angels gibt – stark auf Österreich fokussiert, mit Bayern und Südtirol als Umfeld. Daraus wurde der Business Angel Summit, den wir bis heute in Partnerschaft und Freundschaft begleiten. Wir selbst haben daraus eine europäische Venture Week in Kitzbühel entwickelt – das heutige World Venture Forum. Es beginnt bereits am Montag; am Donnerstag und Freitag verschmilzt das Programm dann mit dem Summit, unserem Partnerevent.

Was ist die DNA des Forums?

Wir machen ein Event von Investoren für Investoren. Unser Versprechen ist: Hier sitzt du am Tisch und nicht am Menü. Du gehst nicht in einen Raum, wo auf einen Investor zehn Startups kommen, die Geld wollen. Stattdessen hast du eine entspannte Atmosphäre über mehrere Tage, in der du Vertrauen aufbauen kannst, um international zu co-investieren. Kitzbühel ist dafür wunderbar geeignet: Wir machen den Content am Berg – dort kann keiner weglaufen, und es gibt wenig Ablenkung. Im zwölften Jahr haben wir 33 Nationen versammelt und repräsentiertes Kapital von weit über 40 Milliarden. Gleichzeitig sind wir bewusst klein geblieben, knapp über 200 Teilnehmer – Qualität ist wichtiger als Quantität.

Berthold Baurek-Karlic bei der Eröffnung des Gala Dinners am Mittwoch | (c) World Venture Forum

Seit dem Vorjahr gibt es auch eine Stiftung.

Ja, die World Venture Forum Stiftung, eine gemeinnützige Stiftung nach Bundesstiftungsrecht. Es war unglaublich schwierig, sie zu bekommen – zwei Jahre und zehn Monate. Sie kann nicht wieder aufgelöst werden, sie hat den Anspruch, ewig zu bestehen. Wir mussten aber lernen, dass sie ein Jahr eingetragen sein muss, bis die Spendenabsetzbarkeit greift. Das letzte Jahr war deshalb in Wahrheit die Hölle. Heuer konnten wir mit unserer Charity Auction erstmals Kapital einsammeln – knapp 60.000 Euro. Dazu haben wir mittlerweile Chapter Presidents in 19 Ländern, die das ganze Jahr die lokale mit der internationalen Community vernetzen. Die Stiftung lebt nach einem einfachen Prinzip: Innovation in Isolation ist eine Illusion.

Im Fokus der Stiftung steht Bildung. Was heißt das konkret?

Es geht um Innovations- und Entrepreneurship-Empowerment. Einerseits Capacity Building: Investoren die Skills zu geben, um lokal einen guten Job zu machen und internationale Standards einzuhalten. Andererseits haben wir mit der Hochschule Fresenius ein Programm entwickelt, das Scaleup-Gründern die Werkzeuge gibt, international zu raisen. Am Anfang hast du Friends, Family, Fools und lokale Angels – aber irgendwann brauchst du internationale Investoren, die dir neue Märkte aufmachen. Dort helfen wir.

Der Vorstand der World Venture Forum Stiftung: Alexander Rapatz und Berthold Baurek-Karlic | (c) World Venture Forum

Es sind auch Startups vor Ort. Welche Regeln gelten für sie?

Die Oberregel ist: Hier wird nichts verkauft. Es sind ausschließlich Scaleups vor Ort, in der Regel im Windschatten eines Sponsors – und jeder Founder, der hier ist, hat selbst schon investiert. Ein gutes Beispiel ist Florian Wimmer von Blockpit, der seit Jahren auch als Business Angel aktiv ist. Am Ende soll es keine Verkaufsveranstaltung sein. Die Leute sollen nach Hause gehen und sagen: Ich habe etwas gelernt.

Beim Business Angel Summit wurde viel über die politischen Rahmenbedingungen in Österreich diskutiert. Ist das auch hier Thema?

Wir haben ganz bewusst Martin Ohneberg als Festredner eingeladen und ich bin sehr glücklich über seine Rede. Er hat zu hundert Prozent recht: Wir labern viel zu viel und tun viel zu wenig. Politischer Diskurs ist wichtig, aber wenn wir zehn Jahre über einen Dachfonds diskutieren, haben wir zehn Jahre verloren. Ursprünglich wurde an einem Fund of Funds mit fünf bis zehn Milliarden gearbeitet – heute reden wir über einen Scaleup-Fonds mit 500 Millionen. Wir haben also weniger und zehn Jahre verloren. Am Panel kam die Frage, ob der Staat nicht mehr Geld in Fonds stecken sollte. Die Antwort eines deutschen Scaleup-Gründers war treffend: Viel gescheiter wäre, der Staat würde die Produkte kaufen, die in Europa entstehen – Umsatz ist besser als Eigenkapital.

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