12.02.2021

Gesellschaftsrechtler Rüffler über Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und GmbH

Friedrich Rüffler gilt als Experte des Gesellschaftsrechts und gibt im brutkasten-Talk seine Ansichten zu Themen wie Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und der GmbH als bewährte Gesellschaftsform ab. Und hat bei aller Komplexität in diesem Gebiet eine einfache Lösung parat.
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Rüffler, Mitarbeiterbeteiligung, Austrian Limited, Anteilsklassen,
(c) brutkasten - Friedrich Rüffler sieht bei diversen Gründer-Wünschen den Finanzminister gefragt.

„Es ist alles sehr kompliziert“, sagte einst der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz in den 80er Jahren. Diese Aussage mag auch heute im Diskurs rund um die neue Gesellschaftsform, der Austrian Limited, herangezogen werden und ein rechtliches Wirrwarr auslösen, was Mitarbeiterbeteiligung und ähnliche Forderungen der Startup-Szene betrifft. Allerdings ginge alles deutlich einfacher, wenn es nach Ansichten von Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Juridicum in Wien, geht. Ohne an den Errungenschaften eines alten und bewährten Systems zu rütteln.

Gefährdung der Rechtssicherheit

Es gibt viele Ideen und Vorschläge, wie man eine Austrian Limited bauen sollte. Ein Gutachten etwa der beiden renommierten Anwaltskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz und Herbst Kinsky Rechtsanwälte zu diesem Thema empfindet der Gesellschaftsrecht-Experte im Großen und Ganzen als gelungen. Allerdings gebe es Inhalte darin, die er stark ablehnt. Aufgrund einer massiven Gefährdung der Rechtssicherheit.

Das komplette Interview mit Friedrich Rüffler zum Nachsehen

„Die Eintragung der Gesellschafter im Firmenbuch, die materielle Prüfpflicht des Firmenbuchs und auch Formvorschriften erscheinen manchen als ‚alte Zöpfe‘, sie liefern aber einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und Streitvermeidung“, sagt Rüffler. „Eine Abschaffung wäre radikal gefährlich.“

Rüffler: „Anteilsklassen jetzt schon möglich“

Auch bei der Idee verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, meint Rüffler, dass dies bereits jetzt schon möglich wäre, ohne große Gesellschaftrechtsänderungen durchzuführen. Weil das GmbH-Recht im Innenverhältnis von einer großen Privatautonomie gekennzeichnet ist. Allerdings sehe er bei diesem Punkt eine weitere Problematik.

Ein Gesellschafter, eine Stimme

Es verhalte sich so, dass im GmbH-Recht jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil besitzt und mindestens eine Stimme haben muss: „Freilich kann ich Gesellschaftern unterschiedliche Anteile geben, Anteilsklassen, erhöhten Gewinnbezug, mehr Stimmrechte oder auch nichts außer der Stimme“, weiß Rüffler.

Gegen die Logik

Möchte man als Gründer allerdings für verschiedene Finanzierungsrunden die Möglichkeit haben, dass sich jemand auch an verschiedenen Runden beteiligt, so liefe das der Logik des „einen Geschäftsanteils“ entgegen: „Und wenn man stimmrechtslose Mitarbeiter-Beteiligungen haben möchte, spießt es sich damit, dass jeder mindestens eine Stimme haben muss“, erklärt Rüffler die Krux dieser Sache. Für die es aber Lösungen gibt.

Rüffler: „Nennkapital-Anteil bringt GmbH nicht um“

Der Rechtsexperte ist nicht unbedingt dafür, das Dogma des einen Geschäftsanteils für Beteiligte beizubehalten. Stattdessen wäre es möglich zu sagen: „Gesellschafter haben Anteile zu einem bestimmten Nennkapital. Das bringt die GmbH nicht um“, so Rüffler weiter. Auf diese Art würde ermöglicht werden, dass eine Person an unterschiedlichen Finanzierungsrunden unterschiedliche Anteile erwirbt. „Und möglicherweise ein sogenanntes ‚Split-Voting‘ macht, um unterschiedlich abstimmen zu können, wenn das Bedürfnis bestünde.“

Die Probleme des Anteilsklassen-Szenarios nach Rüffler

Bei der Mitarbeiterbeteiligung wiederum geht es vielen Gründern darum, Angestellte am Firmenerfolg teilhaben zu lassen, so der einfache wie auch wichtige Begehr, den die Startup-Szene offenbart hat. Aus diesem Grund wurde die Idee der Anteilsklassen in den Raum geworfen. Rüffler präzisiert und zeichnet jedoch mögliche problematische Szenarien bei diesem Instrument: „Man kann natürlich sagen, es gibt eine Anteilsklasse ohne Stimmrecht für Mitarbeiter. Da muss man sich aber fragen, was hat ein Gesellschafter eigentlich für Rechte außer dem Stimmrecht. Und man muss sich der Frage stellen, will man, dass jeder Gesellschafter das Recht hat auch den letzten Beleg einzusehen“, warnt er. Und wirft zugleich die Problematik des Anfechtungsrechts in den Diskurs hinein.

Der „beleidigte“ Mitarbeiter

Gesellschafter sind berechtigt an Generalversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse anzufechten. Dies könnte im Streitfall ein Problem und in der Praxis ein „beleidigter“ Mitarbeiter lästig werden. „Man muss sich gut überlegen, was beide Parteien wollen. Damit ein Mitarbeiter bei einem Erfolg einen fairen Gewinnanteil bekommt, dafür brauche ich eigentlich keine Beteiligung als GmbH- oder Austrian Limited-Gesellschafter“, so Rüffler.

Substanzgenussrecht als Lösung ohne große Umwälzung der Gesellschaftsform

Möchte man einen Gesellschafter kreieren, ohne Stimm-, Auskunfts-, Anfechtungsrecht und ohne Dividendenberechtigung, so lautet die Frage, was bleibt eigentlich über? Die Antwort, wie Rüffler es sieht: die Mitpartizipation bei einem Verkauf oder Liquidation. „Das kann man aber jetzt schon machen. Mit einem Substanzgenussrecht, das eine stille Beteiligung darstellt. Das eigentliche Problem dabei ist nicht, das Gesellschaftsrecht, sondern die Besteuerung“, stellt der Unternehmensrechts-Experte klar und dirigiert damit den ganzen Diskurs in eine neue Richtung.

Das Steuerproblem

Eine derartige Mitarbeiter-„Benefit“ würde im selben Jahr, wo es ihnen gewährt würde, als „unter die Einkommensteuer fallende Zuwendung qualifiziert“ und „fatal“ werden, so man doch fast 50 Prozent an Steuer zahlen müsste, stellt der Experte klar.

Rüffler: „Finanzminister gefragt“

Rüffler sieht daher und mit genanntem Beispiel das Problem der Mitarbeiterbeteiligung allein im Steuerrecht liegen und schlägt, vor ein wenig Gedankenkraft darin zu stecken, ob man nicht bloß das GmbH-Recht ändert und auch einen „Null-Stimmrecht-Anteil“ zulasse. Er sagt: „Für eine Mitarbeiterbeteiligung muss bei Steuerrechts-Änderungen nur der Finanzminister einverstanden sein. Das geht jetzt schon.“

Kammer für Internationalisierung

Wenn Rüffler weiters in seinen Meinungen und Ideen von Verbesserungen für den österreichischen Standort spricht; dabei unter anderem eine spezialisierte Kammer für internationale Streitigkeiten vorschlägt, gegen eine Senkung des Stammkapitals plädiert und die Formpflicht, sowie das Firmenbuch unbedingt – wegen rechtlicher Vorteile und Gläubigerschutz – beibehalten möchte, so liegt unter seiner Argumentationskette doch nur ein essentieller Gedanke vergraben, der sich wie eine rote Linie durch seine Einstellung durchzieht: Die Rechtssicherheit.

Der Experte verweist in diesem Sinne auf die Möglichkeit des flexiblen Kapitals, einen auf Englisch gestalteten Gesellschaftsvertrag, englischsprachige Rechtsprechung mit Bezug auf Internationalisierungswünsche, selbst Austrian Limited als Signal wäre denkbar: „Die GmbH aber ist eine rechtssichere Sache und wird durch die Judikatur und Literatur begleitet. Würde man etwas ändern, so gebe es am Anfang sicher ein ‚Kuddel-Muddel‘. Und es bräuchte viel Arbeit um das wieder wett zu machen. Vielleicht ist es eine plakative politische Forderung zu sagen, wir brauchen eine ‚Austrian Limited‘. Ich glaube nicht, dass dann Investoren kommen würden“, sagt Rüffler. „Einfacher wäre es auf die Bedürfnisse zu schauen, die wir identifiziert haben. Das kann man schnell umsetzen. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sollten wir den Finanzminister bitten. Andere Dinge sollten wir nicht umsetzen. Da machen wir uns viel kaputt.“

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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
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„Gute Zahlen, verhaltene Stimmung“ titelte brutkasten im Juli zur letzten Ausgabe des quartalsweise erscheinenden European Venture Sentiment Index (EVSI) von Venionaire Capital. Denn obwohl das Investment-Volumen in Europa im zweiten Quartal einen Rekordwert erreichte, fiel die im Indexwert aggregierte Stimmungslage zwar besser als ein Quartal zuvor erwartet, aber doch knapp negativ aus. Der nun erschienene EVSI für das dritte Quartal zeigt das umgekehrte Bild: Zwar ging das Investmentvolumen wieder zurück, die Stimmungslage übertrifft die Erwartung aus dem Vorquartal (4,4 Punkte; 5 ist neutral) aber deutlich und liegt mit 5,4 Punkten wieder knapp im positiven Bereich.

(c) Venionaire Capital

Die Stimmungsindikatoren im Detail: Getragen wurde die Verbesserung laut Venionaire vor allem von einer deutlich höheren Investor:innenaktivität, die gegenüber dem Vorquartal um 33,9 Prozent zulegte. Auch das Fundraising-Umfeld habe sich um 27,3 Prozent verbessert, die Qualität der Dealflows um 16,7 Prozent. Gleichzeitig gingen die Startup-Bewertungen um 6,4 Prozent und der Wettbewerb um Deals um 6,2 Prozent zurück.

Die aktuelle Prognose für das kommende Quartal ist mit dem neutralen Wert 5 wieder etwas verhaltener. Bei den konkreten Indikatoren erwarten die befragten Investor:innen aber weitreichende Verbesserungen, konkret ein Plus von 34,7 Prozent bei der Investor:innenaktivität, plus 10,6 Prozent bei Startup-Bewertungen, plus 8,2 Prozent beim Fundraising-Umfeld und plus 1,7 Prozent bei der Qualität des Dealflows. Lediglich beim Wettbewerb um Deals wird ein Minus von 8,8 Prozent erwartet.

Dealvolumen gesunken, aber deutlich über Vorjahresniveau

Das tatsächliche europaweite Dealvolumen sank im dritten Quartal zwar, wie erwähnt, im Vergleich zum Vorquartal, lag aber laut begleitender EVSI-Analyse dennoch deutlich über dem Vorjahresniveau. Demnach wurden europaweit 24,7 Milliarden US-Dollar investiert – ein Rückgang von 14,9 Prozent gegenüber Q2, aber ein Plus von 64,9 Prozent gegenüber Q3 2025. Die Zahl der Transaktionen sank gegenüber dem Vorquartal um 10,5 Prozent auf 864 Deals, lag damit aber weiterhin 1,1 Prozent über dem Vorjahreswert.

(c) Venionaire Capital

13,9 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 56,2 Prozent des gesamten investierten Kapitals entfielen dabei im dritten Quartal auf Late-Stage-Finanzierungen. Seed- und Angel-Runden stellten mit 521 Deals zwar weiterhin mehr als 60 Prozent aller Transaktionen, machten mit 1,8 Milliarden US-Dollar jedoch lediglich 7,4 Prozent des investierten Kapitals aus. Und ein weiteres spannendes statistisches Detail: Sowohl Deutschland (6,1 Milliarden US-Dollar) als auch Frankreich (5 Milliarden) überholten beim Dealvolumen im dritten Quartal das Vereinigte Königreich (4,9 Milliarden). Herausstechend waren dabei die Investments für Mistral AI mit 3,5 Milliarden US-Dollar, Helsing mit 1,8 Milliarden US-Dollar und Quantum Systems mit 1,2 Milliarden US-Dollar.

Venionaire-Chef Berthold Baurek-Karlic kommentiert: „Der europäische Venture-Markt entwickelt sich zunehmend auf zwei unterschiedlichen Bahnen. An der Spitze zeigt Europa eine größere Bereitschaft, strategische Technologien in großem Maßstab zu finanzieren, insbesondere in den Bereichen KI, Verteidigung und DeepTech. Europa wird immer besser darin, seine stärksten Unternehmen in großem Maßstab zu finanzieren, während die Finanzierung in der Frühphase nach wie vor eine größere Herausforderung darstellt.“ Das vierte Quartal werde „turbulent“. „Wir erwarten, dass zum Jahresabschluss jede Investorin und jeder Investor noch versuchen wird, Deals zu finalisieren.“

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