13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“

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Vl.: Georg Reich, CFO/COO Checkyeti, Timothée de Roux, CEO Manawa, Jakob Keller, CEO Checkyeti | (c) Checkyeti
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Medial war es in den vergangenen Jahren eher ruhig rund um den Wiener Outdoor- und Nature-Activity-Marktplatz Checkyeti. Brutkasten berichtete zuletzt 2019 über eine Vier-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde. Seitdem hat sich dem Vernehmen nach jedoch einiges getan, wie öffentlich einsehbaren Firmendaten zu entnehmen ist.

So dürfte es etwa 2024 eine größere Finanzierungsrunde gegeben haben – in diesem Jahr kam es zu einer signifikanten Anteilsverschiebung zur oberösterreichischen Investmentgesellschaft Bamberger GmbH und einer deutlichen Steigerung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals. Zudem verließ in dem Jahr Co-Founder Stefan Pinggera das Unternehmen. Georg Reich hingegen ist nach wie vor Geschäftsführer – mittlerweile gemeinsam mit Jakob Keller. Im jüngsten einsehbaren Jahresabschluss 2024/2025 steht weiterhin eine Vergrößerung des Bilanzverlusts um fast drei Millionen Euro zu Buche, was auf Verluste in der Höhe hindeutet. Gleichzeitig stiegen die liquiden Mittel deutlich.

Zwei „sehr komplementäre“ Unternehmen

Nun gab Checkyeti aber die Übernahme eines französischen Konkurrenten bekannt. Mit der 2021 in Paris gegründeten Alentour SAS kauft das Wiener Unternehmen den Marktplatz Manawa auf, der ebenfalls auf Outdoor- und Nature-Aktivitäten spezialisiert ist. Dabei bringe man „zwei sehr komplementäre“ Unternehmen zusammen, wird betont. „Die Transaktion bringt nicht nur eine Vergrößerung des Unternehmens, sondern vereint sich ergänzende geografische Stärken, Produktportfolios, Technologien und langjährige Beziehungen zu Anbietern und schafft so eine stärkere Plattform für Kund:innen, Anbieter von Aktivitäten und Reiseziele gleichermaßen“, heißt es dazu.

Französische Banque des Territoires finanziert Deal mit

Über das Volumen des Deals gibt es keine Auskunft. Der Deal werde teilweise über die französische Banque des Territoires finanziert, die bereits zuvor Manawa finanzierte und nun auch Anteilseigner der Gruppe wird. Die Marke Manawa soll innerhalb der Gruppe erhalten bleiben, das Unternehmen weiterhin eigenständig agieren – aber im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit. Gemeinsam biete man nun ein Netzwerk von mehr als 8.000 Anbietern in ganz Europa mit Zugang zu mehr als 27.000 Outdoor- und Naturerlebnissen und schaffe damit den größten spezialisierten Marktplatz für Outdoor- und Naturaktivitäten auf dem Kontinent.

„Wir können nun die Zukunft unserer Branche aktiv mitgestalten“

„Diese Transaktion spiegelt die Position wider, die Checkyeti in den vergangenen Jahren aufgebaut hat. Wir können nun die Zukunft unserer Branche aktiv mitgestalten, anstatt nur an ihr teilzunehmen. Unsere Ambition geht weit über den Zusammenschluss zweier erfolgreicher Unternehmen hinaus“, kommentiert Checkyeti-CEO Jakob Keller. Und Co-Founder und COO Georg Reich meint: „Manawa ist eine hervorragende strategische Ergänzung, die komplementäre Stärken, tiefes lokales Fachwissen und vertrauensvolle Beziehungen zu Anbietern einbringt. Gemeinsam können wir mehr in den digitalen Vertrieb, die KI-gestützte Kundenakquise, Automatisierung und das Kundenerlebnis investieren und gleichzeitig einen deutlich größeren Mehrwert sowohl für Anbieter als auch für Reisende schaffen.“

Manawa-CEO Timothée de Roux sagt: „In den vergangenen Jahren haben wir eine starke Plattform und vertrauensvolle Beziehungen zu Tausenden von Erlebnisanbietern in ganz Europa aufgebaut. Teil von CheckYeti zu werden, gibt uns die Größe, die Technologie und die Ressourcen, um diesen Weg zu beschleunigen und noch mehr Mehrwert für unsere Partner und Kunden zu schaffen.“

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