13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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Die Quoroom Gründer:innen Ulyana Shtybel und Denys Goncharenko | (c) Quoroom

Das Dornbirner Startup Investory.io ging schon im Jahr 2016 an den Start, als man die Kommunikation zwischen Gründer:innen und Investor:innen zu digitalisieren versuchte. Damit wollte man eine Startup-Investoren-Reporting-Plattform aufbauen. 2017 erhielt das Unternehmen ein sechsstelliges Investment – unter anderem vom Münchener Fonds Vito One, Hansi Hansmann und Hermann Hauser.

Investory geht nach London und hört auf

Nun übernimmt die Londoner Finanzierungsplattform Quoroom das Dornbirner Startup. Die Bedingungen des Deals wurden nicht bekanntgegeben. Allerdings soll Quoroom nun etwa 30 Fonds sowie 1.000 Unternehmen im Portfolio zählen, für die es nun Infrastruktur zur Verwaltung und Aktualisierung von Kapitalbeteiligungen zur Verfügung stellt.

Quoroom selbst wurde von zwei Ukrainer:innen gegründet. Co-Founderin Ulyana Shtybel ist bereits als Geschäftsführerin von Investory.io im Firmenbuch vorzufinden. Die Plattform stellt Startups sowohl Eigen- als auch Fremdkapital zur Verfügung.

Lange soll es mit der Eigenmarke Investory allerdings nicht mehr weitergehen: Investory soll im Laufe des nächsten Jahres auslaufen, heißt es Medienberichten zufolge. Das Dornbirner Startup wurde von Emanuel Mathis (CTO) und Florian Tausend (COO) gegründet, die beide seit 2020 nicht mehr an Bord sind.

Vor der Übernahme hatte Investory ein Risikokapital in Höhe von 1,5 Millionen Dollar aufgenommen, wie TechCrunch berichtet. Laut wirtschaft.at war bis zur Übernahme der größte Anteilseigner der Wise Guys Fonds mit 70,05 Prozent der Firmenanteile.

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