13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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Die Totoy-Co-Founder Francis Rafal, Simon Hoffmann, Marcel Koller, Michael Perger, Benedikt Hielscher (c) Totoy GmbH

Vor fast genau einem Jahr debütierte Totoy – damals rechtzeitig zum Schulstart. Die von CEO Francis Rafal in Wien mitgegründete KI-App soll nämlich gerade bei anfänglichen Hürden im Schul- und Behördenalltag helfen. Denn Totoy übersetzt Eltern-, Arzt- und Behördenbriefe in die jeweilige Muttersprache der Adressierten – und erklärt deren Inhalt mittels KI.

Dass das Wiener Startup damit nicht nur zu Schulbeginn den Zahn der Zeit trifft, wissen mittlerweile auch heimische Investoren. Mit dem heutigen Mittwoch vermeldet Totoy nämlich ein frisches 500.000 Euro Pre-Seed-Investment. An der Runde beteiligt sind Angels United sowie die Business Angels Martin Schliefnig und Michael Grabner, von dem Totoy bereits in der Startup-Show “2 Minuten 2 Millionen” ein Angebot erhielt.

Fokus auf Unternehmen und Behörden

Das frische Kapital dient der Skalierung von Totoy sowie der Weiterentwicklung der Dokumenten-KI. Mit dieser lassen sich nämlich komplexe Dokumente wie Briefe, Texte und Mitteilungen von Schulen, Ärzten oder Behörden in fast 100 Sprachen übersetzen. Nutzer:innen können zum übersetzten Text auch Rückfragen stellen. Die generative KI liefert schließlich Erklärungen zum Übersetzten in 19 Sprachen.

Mit einer neuen Programmierschnittstelle will man nun gezielt Unternehmen und Behörden adressieren. Laut Totoy kann die generative KI “komplexe Dokumente in einfacher Sprache” erklären und damit barrierefreie Kommunikation zwischen den betroffenen Parteien ermöglichen.

Mehrsprachige Übersetzung für Barrierefreiheit

“Unsere Totoy-App hilft Menschen bereits seit über einem Jahr beim Verstehen von unverständlichen Behördenbriefen oder komplizierten Verträgen”, erklärt CEO Francis Rafal. “Mit der Unterstützung unserer Investoren können wir unser Angebot für Behörden und Unternehmen ausbauen. Wir wollen ihnen helfen, Barrierefreiheits- und Transparenzrichtlinien in der Kommunikation mit Bürger:innen oder Kund:innen zu erfüllen.”

Neben Übersetzung und Inhaltserklärung erstellt die Totoy-KI auch Wissensdatenbanken auf Basis der hochgeladenen Dokumente. Anhand der kumulierten Daten kann die KI auch mehrsprachige Fragen in einfacher Sprache beantworten.

“Effizienz in Ämtern, Gemeinden und Verwaltung steigern”

“Totoy bietet mit seinen Lösungen die Möglichkeit, durch angewandte KI die Effizienz für Ämter, Gemeinden und alle anderen Bereiche der Verwaltung zu steigern – jeder durch Totoy eingesparte Euro ist dabei gleichzeitig auch ein Euro weniger Steuerbelastung für die Bürger:innen”, heißt es vonseiten des Angels Investors Schliefnig.

Simon Hoffmann, COO von Totoy, meint dazu weiter: “Unsere Dokumenten-KI bietet eine skalierbare Möglichkeit, das vorhandene Wissen in Behörden und Unternehmen transparent und mehrsprachig für Bürger:innen und Kund:innen verfügbar zu machen.”

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