13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“

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(v.l.) Peter Hajek, Monika Köppl-Turyna, Lisa-Marie Fassl und Markus Raunig © Tobias Gärtner

Wie steht es um das Interesse an der Selbstständigkeit in Österreich? Eine Online-Befragung von Peter Hajek Public Opinion Strategies im Auftrag der Stiftung Unternehmerische Zukunft liefert dazu aktuelle Daten. Im Befragungszeitraum vom 22. Mai bis 8. Juni 2026 wurden insgesamt rund 1.500 Personen der österreichischen Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 16 und 69 Jahren befragt. Die Zahlen zeigen, wie stark das direkte Umfeld die Neigung zum Unternehmertum in Österreich prägt.

Der „Eltern-Effekt“ als zentraler Einflussfaktor

Der zentralste Befund der Untersuchung liegt in der familiären Prägung: Der Wunsch und die konkrete Absicht zu gründen gehen laut den Studiendaten maßgeblich mit der unternehmerischen Tätigkeit der eigenen Eltern einher. Insgesamt geben 20 Prozent der Befragten an, mindestens einen selbstständigen oder unternehmerischen Elternteil zu haben. Laut Umfrage verändert diese Erfahrung die Haltung grundlegend: Während sich ohne unternehmerischen Hintergrund lediglich 27 Prozent der Befragten eine Gründung grundsätzlich vorstellen können, steigt dieser Wert bei Personen mit unternehmerischem Elternhaus auf 47 Prozent.

Noch drastischer unterscheidet sich die konkrete Planung: Bei Befragten ohne unternehmerische Eltern geben derzeit nur 7 Prozent an, innerhalb der nächsten zwölf Monate konkret eine Gründung zu planen. Hat mindestens ein Elternteil ein Unternehmen geführt oder gegründet, springt diese Gründungsabsicht auf 18 Prozent, also mehr als das Doppelte. Das Elternhaus senkt somit laut Studie die subjektiven Hürden von der bloßen Vorstellung hin zur konkreten Absicht.

Eklatanter Mangel an sichtbaren Vorbildern im Alltag

Dass die familiäre Herkunft in den Daten eine so dominante Rolle spielt, deckt sich mit einem deutlichen Mangel an sichtbaren Alternativen im öffentlichen Raum. Laut Umfrage fällt fast der Hälfte der Gesamtbevölkerung (49 Prozent) spontan kein einziger Name einer Unternehmerin oder eines Unternehmers ein.

Unter den Befragten zwischen 16 und 29 Jahren geben sogar 60 Prozent an, niemanden nennen zu können. Werden überhaupt Namen genannt, handelt es sich meist um prominente Großunternehmer wie Mateschitz (13 Prozent), Haselsteiner (5 Prozent), Benko (3 Prozent), Swarovski (3 Prozent) oder Elon Musk (2 Prozent). Greifbare Vorbilder aus dem alltäglichen Leben fehlen in der Wahrnehmung vieler Befragter.

Gleichzeitig zeigt die Erhebung: Wer im unternehmerischen Umfeld aufwächst oder entsprechende Kontakte hat, würde im Falle eines Gründungsvorhabens eine nahestehende Person laut Eigenangabe mit 37 Prozent mehr als doppelt so oft aktiv bestärken wie Personen ohne dieses Umfeld (17 Prozent).

Breiter Ruf nach Wirtschaftsbildung an Schulen

Unterstützung aus dem Elternhaus ist ein wichtiger Faktor, doch soll er laut den Befragten nicht der einzige sein, der über die berufliche Zukunft entscheidet, wie sich aus weiteren Ergebnissen ablesen lässt. 80 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Jugendliche bereits in der Schule stärker lernen sollten, wie man Unternehmen gründet oder führt. Zudem hätten sich 75 Prozent selbst mehr praktische Wirtschaftsbildung gewünscht.

Für Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft, liefern die Befragungsergebnisse deshalb einen klaren Auftrag an die Bildungspolitik. Seine zentrale These formuliert Raunig bei der heutigen Pressekonferenz als Kernversprechen der Stiftungsarbeit: „Unsere Überzeugung als Stiftung lautet: Es darf nicht davon abhängen, was für Eltern oder welches Umfeld man hat, ob man unternehmerisch tätig wird oder nicht.“

Durch praxisnahe Schulprogramme, den Aufbau eigener Medienkanäle zur Veranschaulichung des unternehmerischen Alltags und die gezielte Sichtbarmachung nahbarer Vorbilder soll dieses Herkunfts-Delta geschlossen werden.

Wachstumsorientierte Startups als echter Jobmotor

Aus volkswirtschaftlicher Sicht kommt es jedoch nicht bloß auf die reine Anzahl an Gründungen an, sondern auf deren Qualität, das betont Monika Köppl-Turyna, Direktorin von EcoAustria. Die auch als Vorstandsmitglied der Stiftung agierende Wirtschaftsforscherin hebt hervor, dass vor allem junge, wachstumsstarke Unternehmen als entscheidender Motor für Beschäftigung und Innovation wirken und überproportional viele neue Arbeitsplätze schaffen.

Auf der Pressekonferenz spitzte Investorin und Stiftungs-Vorstandsmitglied Lisa-Marie Fassl die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Haltungswende zu: „Das einzige, was uns hilft wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben als Standort, ist Innovation. […] Es muss gesamtgesellschaftlich gesehen einfach wieder sexy sein, einen Beitrag zu leisten. Wir leben in einem Land mit einer massiven Vollkaskomentalität, wo man darauf wartet, dass irgendwer etwas für einen richtet.“

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