13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“

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Zwei der PlanRadar-Co-Founder, Sander van de Rijdt und Ibrahim Imam | (c) PlanRadar
Zwei der PlanRadar-Co-Founder, Sander van de Rijdt und Ibrahim Imam | (c) PlanRadar

Das Unternehmen konnte sein Standing innerhalb Österreichs in den vergangenen Jahren konstant halten: 2013 in Wien gegründet zählt PlanRadar zu den erfolgreichsten Scaleups im Land – nicht zuletzt wegen seiner anhaltenden internationalen Expansion. Nun legte das Unternehmen seinen Jahresabschluss 2025 und einen begleitenden Lagebericht vor, die nicht nur Einblicke in die Finanzen geben.

Umsatz steigt auf 33,64 Millionen Euro

Aber zunächst zu den zentralen Kennzahlen: Im vergangenen Jahr erzielte die Wiener PlanRadar GmbH, die nach wie vor als Muttergesellschaft der internationalen Gruppe fungiert, Umsatzerlöse in Höhe von 33,64 Millionen Euro nach 31,97 Mio. Euro im Vorjahr. Das entspricht einer Steigerung von 5,24 Prozent. Und das „trotz eines herausfordernden Marktumfelds“ im europäischen Kernmarkt, wie die Geschäftsführung im Lagebericht festhält. Zu beachten ist hier, dass es sich um den Einzelabschluss der GmbH handelt und für die internationalen Tochtergesellschaften keine Zahlen vorliegen. Der ausgewiesene Umsatz enthält auch sogenannte Intercompany-Umsätze, da die Muttergesellschaft ihren Vertriebstöchtern konzernintern Lizenzgebühren für die Softwarenutzung verrechnet.

Als wesentliche Treiber der Entwicklung im Jahr 2025 nennt das Unternehmen „sowohl die Akquise neuer Kunden als auch die Erweiterung bestehender Verträge“. Während der europäische Markt unter den Nachwehen des Rückgangs im Wohnungsbau gelitten habe, sei die Konjunktur in den Wachstumsmärkten MENA (Middle East / Northern Africa) und APAC (Asia Pacific), wo Großprojekte für eine erhöhte Nachfrage sorgten, dynamischer verlaufen, heißt es weiter. Gerade in der MENA-Region hat sich die Gesamtlage bekanntermaßen seitdem geändert: Im Lagebericht weist die Geschäftsführung explizit auf eine erhöhte geopolitische Unsicherheit infolge des Konflikts im Iran hin. Zudem musste ein konzerninternes Darlehen an die Tochtergesellschaft in Dubai bereits vollständig abgeschrieben werden.

Zudem gab es 2025 laut Lagebericht Konsolidierungsmaßnahmen in mehreren Märkten. So wurden die Tochtergesellschaften in Brasilien und der Schweiz im Geschäftsjahr 2025 geschlossen, in Deutschland läuft eine Liquidation und der Rückzug aus Russland dauere aufgrund bürokratischer Hürden weiter an.

Sprung beim Betriebsergebnis (EBIT)

Auf operativer Ebene konnte die PlanRadar GmbH ihre Profitabilität deutlich steigern. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg laut Jahresabschluss von 2,52 Millionen Euro im Vorjahr auf 3,98 Millionen Euro im Jahr 2025 – ein Zuwachs von knapp 58 Prozent. „Diese Entwicklung spiegelt die fortgesetzte Ausrichtung des Unternehmens auf effizientes Wachstum wider“, heißt es von der Geschäftsführung dazu im Lagebericht.

Hauptverantwortlich für die verbesserte operative Marge war eine erhöhte Kosteneffizienz. Laut der im Lagebericht enthaltenen Kostenanalyse blieben die Marketingkosten im Verhältnis zum Umsatz konstant bei drei Prozent, während der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz von 48 Prozent im Vorjahr auf 42 Prozent sank. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl stieg gleichzeitig von 144 auf 157 Personen. Ein Wermutstropfen blieb dabei laut Bericht die Zahlungsmoral mancher Kunden: Wegen Uneinbringlichkeit mussten 2025 Forderungen in Höhe von 344.000 Euro abgeschrieben werden – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 190.000 Euro im Jahr 2024.

Negativer Finanzerfolg sorgt unterm Strich für Minus

Dem positiven Betriebsergebnis steht beim Finanzerfolg ein Minus von 4,71 Millionen Euro gegenüber (2024: minus 5,55 Millionen Euro). Dieser Posten ist maßgeblich durch Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von 6,72 Millionen Euro geprägt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Abschreibungen auf Ausleihungen an (internationale) Tochtergesellschaften. Dem standen teilweise Wertzuschreibungen bei Finanzanlagen in Höhe von rund 393.000 Euro gegenüber. Zudem wurde ein Teil des Darlehens an die italienische Tochtergesellschaft zur Finanzierung in Eigenkapital umgewandelt, womit die Wiener Muttergesellschaft einen entsprechenden Forderungsverzicht übte.

Unterm Strich ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von minus 732.699 Euro. Der Verlust konnte gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag (-3,02 Millionen Euro) dabei um mehr als 75 Prozent reduziert werden. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus Vorjahren (-52,89 Millionen Euro) lag der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2025 bei minus 53,62 Millionen Euro.

17 Millionen Euro liquide Mittel

Zur Einordnung der finanziellen Gesamtlage und der Risikostruktur verweist das Unternehmen auch auf seine Barreserven und den operativen Zahlungsstrom. Die liquiden Mittel erhöhten sich demnach auf rund 17 Millionen Euro (2024: ca. 15 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit stieg auf 5,38 Millionen Euro nach 3,66 Millionen Euro im Jahr 2024.

„Wachstumsaussichten bleiben optimistisch“

Für die Weiterentwicklung setzt PlanRadar laut Lagebericht weiterhin auf Produktinnovationen und Expansion. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 4,06 Mio. Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben und durchschnittlich 37 Mitarbeiter in diesem Bereich beschäftigt. Neben KI-gestützten Funktionen hebt das Unternehmen die Markteinführung der Technologie „PlanRadar SiteView 360°“ hervor.

Und wie geht es weiter? „Trotz der anhaltenden Herausforderungen bleiben unsere Wachstumsaussichten aber optimistisch. Das Unternehmen strebt eine moderate Umsatzsteigerung an, während wir unsere Dienstleistungen über die Bauindustrie hinaus auf Branchen wie Facility Management und Brandschutz ausweiten“, heißt es von der Geschäftsführung.

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