13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“

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Vl.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | (c) Biogena / Reploid / Alimentastic
v.l.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | © Biogena / Reploid / Alimentastic

Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid bleibt weiterhin voll auf Wachstumskurs. Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten über aktuelle Geschäftszahlen und Nordamerika-Expansionspläne. Nun verkündete das Unternehmen eine Beteiligung über 25,5 Prozent am Salzburger Food-Vertriebsspezialisten Alimentastic. Dabei bestehe die Option auf eine Aufstockung auf 51 Prozent in den kommenden drei Jahren. Spannend: Bereits seit März ist laut Firmenbuch die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer mit 25,5 Prozent an Alimentastic beteiligt. Somit befinden sich bereits jetzt 51 Prozent der Anteile in seiner Einflusssphäre.

Alimentastic als „Brückenbauer“ für Food-Unternehmen

Die Anteile übernahm Reploid von der Akira Management Holding von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, die nun noch 26 Prozent hält. Der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist ist bekanntlich bei mehreren heimischen Food-Startups beteiligt und baute die Marke Alimentastic in den vergangenen Jahren unter anderem auch für diese Portfolio-Unternehmen auf. Das Unternehmen versteht sich als „Brückenbauer zwischen den Herstellern von Produkten auf der einen Seite und dem Lebensmittelhandel, dem Fachhandel und dem Großhandel auf der anderen Seite“. Dabei übernehme man die komplette Wertschöpfungskette von der Produktentwicklung zur Markteinführung über Distribution und Logistik bis hin zu Marketing- und Vertriebsstrategien, heißt es in einer Aussendung.

Reploid setzt auch auf Consumer Brands

Reploid wiederum betreibt neben seinem B2B-Geschäft mit dem Aufbau von Insektenzuchtanlagen ebenfalls zwei Consumer Brands – die Hundefutter-Marke „Schnauze & Co“ und die Edelpilz-Marke „Vitus Vitality“. Für diese und weitere geplante Marken soll Alimentastic nun den Vertrieb übernehmen. Mastermind soll dabei Geschäftsführer und Eigentümer der verbleibenden 23 Prozent, Laurenz Hoffmann, bleiben. Er steht nach Führungspositionen bei Hofer, Aldi Süd und Kaufland und dem CEO-Posten der Restaurant-Kette dean&david seit 2023 an der Spitze von Alimentastic.

Er wolle nun den Wachstumskurs von Reploid marketingseitig unterstützen und die Produkte „vertriebsgerecht positionieren“, kommentiert Hoffmann. Und Reploid-CEO Pauer erklärt: „Mit unserer Beteiligung an Alimentastic erhalten wir sowohl einen stärkeren Zugang zum Einzelhandel als auch wertvolles Markt-Knowhow. Mit Laurenz Hoffmann verantwortet ein erfahrener Manager im Bereich Fast Moving Consumer Goods das gruppenweite Marketing und die Vertriebsaktivitäten von Konsumprodukten.“

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