13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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Hongkong gilt seit jeher als das Tor zur Welt. Als einer der wichtigsten globalen Handels- und Finanzzentren hat sich die Metropole als zentrale Drehscheibe für internationale Geschäfte etabliert. Besonders durch seine Rolle als Brücke zwischen China und dem Rest der Welt bietet Hongkong Unternehmen einzigartige Chancen, Zugang zu asiatischen Märkten zu erhalten. Zudem ist Hongkong Teil der Greater Bay Area. Sie zählt mit 86,2 Millionen Einwohnern zu den größten Metropolregionen weltweit und umfasst neben den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau auch die Großstädte Shenzhen und Guangzhou.

Fokus auf AI & Sustainability

Für österreichische Startups, die in dieser wirtschaftlich pulsierenden Region Fuß fassen wollen, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) gemeinsam mit AußenwirtschaftsCenter Hongkong das Acceleration-Programm GO HONG KONG 2025, das speziell auf Unternehmen aus den Bereichen Artificial Intelligence (AI) & Sustainability abzielt. Im Zuge einer einwöchigen Reise vom 23. bis 28. März 2025 erhalten ausgewählte Startups die Möglichkeit, ihre Expansionsstrategie für den Eintritt in den Markt der Greater Bay Area zu schärfen.

+++ Jetzt für GO HONGKONG 2025 bewerben +++

(c) Global Incubator Network

Was GO HONGKONG 2025 bietet

Das Programm besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst ein Onboarding, damit die Reise vor Ort so effektiv wie möglich genutzt werden kann. Startups erhalten vorab erste Einblicke in den Markt. Dazu gehören ein dreistündiges IP-Coaching sowie unbegrenzter Zugang zu den GIN-Video-Masterclasses. Sie bieten Expertentipps für den Markteintritt. Zudem findet auch ein Kick-off-Event in Wien statt, um die anderen Teilnehmer:innen des Batches kennenzulernen.

Im zweiten Teil folgt die Expansionsreise, die vom 23. bis 28. März 2025 in Hongkong stattfindet. Während dieser einwöchigen Tour werden 1:1-Geschäftstreffen organisiert, um internationale Leads zu generieren, darunter Kontakte zu Unternehmen, potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Startups haben die Möglichkeit, an maßgeschneiderten Pitch- und Networking-Events, wie der Austrian Startup Pitch Night, teilzunehmen.

Zudem steht der Austausch mit führenden Akteuren im Bereich Künstliche Intelligenz, wie dem HK AI Lab von Alibaba, auf dem Programm. Besuche im Hong Kong Science & Technology Park und CyberPort runden die Reise ab. Weiters werden die Startups am Event Jumpstarter in Hongkong teilnehmen.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten, einschließlich Flug und Unterkunft, mit einem Maximalbetrag von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich im Bereich KI und Nachhaltigkeit positionieren, über ein erprobtes Geschäftsmodell verfügen und mindestens Seed-Investments erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für den Call endet am 3. November 2024. Interessierte Startups müssen bis dahin ihr Bewerbungsformular sowie ihr Pitchdeck über die Plattform aws Connect einreichen.


Über das Programm

GO HONG KONG 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen finden Startups hier: https://www.gin-austria.com/calls/gohongkong2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO HONG KONG oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Men Jia Qiu

Project Manager | GO ASIA

T +43 (1) 501 75 – 294

[email protected]  

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