Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen
Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?
Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.
kununu möchte dagegen angehen
Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.
Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“
Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?
Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.
Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“
kununu-CEO mit Statement
Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“
Das Voting zum „Innovator of the Year“ 2026 – Kategorie Startups
Mit dem Innovator of the Year kürt brutkasten jedes Jahr gemeinsam mit seiner Community die innovativsten Köpfe Österreichs. In der Kategorie „Startups“ kannst du jetzt bis 1. November 2026 für deine:n Favorit:in abstimmen. Der Award wird am 5. November im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum vergeben.
Das Voting zum „Innovator of the Year“ 2026 – Kategorie Startups
Mit dem Innovator of the Year kürt brutkasten jedes Jahr gemeinsam mit seiner Community die innovativsten Köpfe Österreichs. In der Kategorie „Startups“ kannst du jetzt bis 1. November 2026 für deine:n Favorit:in abstimmen. Der Award wird am 5. November im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum vergeben.
Ein weiteres spannendes Jahr in der heimischen Startup-Welt geht in die finale Phase. Während das tiefe Tal beim Investmentvolumen endlich überwunden ist, sorgen die weiterhin angespannte gesamtwirtschaftliche Lage und immer neue geopolitische Zerwürfnisse nach wie vor für Herausforderungen.
Einige Startups müssen sich geschlagen geben, andere schlagen sich durch und manche schlagen sich richtig gut. Mit Ausdauer, Umsetzungswillen und einzigartigen Innovationen haben auch dieses Jahr viele junge Unternehmen großes geschafft.
Zehn davon holen wir als Nominierte für den Innovator of the Year in der Kategorie Startups vor den Vorhang. Der Preis wird heuer zum 6. Mal vergeben. Am 5. November findet die feierliche Award Ceremony im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum im Wiener Palais Berg statt. Neben der Kategorie Startups wird der Award dieses Jahr in den Kategorien Scaleups und Corporate Innovation vergeben. Als Preis in allen drei Kategorien winkt jeweils ein brutkasten-Medienpaket im Wert von 4.100 Euro.
Die „Innovator of the Year“-Kategorie Startups wird durch die Österreichische Notariatskammer unterstützt.
Publikumsvoting zum Innovator of the Year | Kategorie „Startups“
Nun ist, wie jedes Jahr, deine Stimme gefragt. Bis zum 1. November (23:59 Uhr) kannst du für deine:n Favorit:in abstimmen! Jede:r User:in hat pro Tag und Kategorie genau eine Stimme – es lohnt sich also, die eigene Community zu aktivieren.
(Hinweis: Bei mehrfacher Stimmabgabe pro Tag erfolgt zwar keine gesonderte Fehlermeldung im Voting-Tool, Mehrfachvotes werden vom System jedoch automatisiert erkannt und ausgefiltert).
Aktuell schießen sehr viele KI-Startups aus dem Boden. Doch nur ein winziger Bruchteil davon baut ein eigenes KI-Modell. Ablatic AI aus Linz ist eines davon. Im September ging es mit seinem Large Language Model Talos an den Start, das in mehreren Benchmark-Tests mit der Weltklasse mitspielt. In einer Kategorie übertraf man sogar OpenAIs Flagship-Modell GPT-5.6 Sol. Das gelang mit einem kleinen Team und bislang ohne VC-Kapital. Trainiert wird das Modell in der AI Factory Austria AI:AT im Rahmen des EuroHPC-Programms.
Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum, die Gründer von Aitiologic, holten heuer 6,4 Mio. Euro in einer Seed-Runde, angeführt von den Healthcare-Investoren Heal Capital und Ananda Impact Ventures. Aitiologic entwickelt die Plattform „Aitios“, die zellfreie DNA im Blut untersucht und die Daten mit KI auswertet. Die Technologie geht auf die Forschung von Gründer und CEO Andreas Posch bei Siemens Healthineers zurück und wurde vom Startup exklusiv lizenziert. Zudem holte man Gordon Sanghera, den Mitgründer des britischen DNA-Sequenzierungs-Spinoffs Oxford Nanopore Technologies, an Bord. Er führte es 21 Jahre lang als CEO, bis zum Börsengang in London.
Das HealthTech-Unternehmen aus Linz entwickelt einen nicht-invasiven Selbsttest zur Diagnose von Endometriose, der auf Menstruationsblut basiert und Frauen operative Eingriffe ersparen soll. Im März 2026 sicherte sich das Team rund um Clara Ganhör ein sechsstelliges Investment, um die Produktentwicklung und wichtige klinische Tests weiter voranzutreiben. Das Jahr 2026 war zudem für Diamens besonders erfolgreich, da das Spinoff den S&B Award sowie den Edison-Preis in Oberösterreich gewann. Hinzu kam eine Nominierung für den EY-Scaleup Award in der Kategorie BioTech und Spin-off.
Das Linzer Deep-Tech-Startup Iono Robotics von Gründer und CEO Ümit Bas hat heuer in der Tabakfabrik Linz seinen humanoiden Roboter „Workmate“ erstmals öffentlich präsentiert. Das System soll in knapp zwei Jahren in Serienproduktion gehen und ist speziell für den industriellen Einsatz konzipiert. Erste Pilotkund:innen sind bereits an Bord. Gedacht ist „Workmate“, wie der Name nahelegt, als Unterstützung in Arbeitsumgebungen, konkret in Branchen wie Industrie, Logistik, Handel und Service. Punkten soll er dabei unter anderem mit einer im Kopf integrierten Drohne, die aus der Luft die Umgebung noch besser erfassen kann.
Das Tiroler Startup REPS von Gründer Alfons Huber macht Straßen zu Kraftwerken: Sein Road Energy Production System wandelt die Bremsenergie von Lkw über Platten in der Fahrbahn in Strom um. Seit November 2025 läuft die erste kommerzielle Anlage im Hamburger Hafen, über 115.000 Lkw haben dort in sechs Monaten rund 6.700 Kilowattstunden erzeugt. Im Mai holte sich REPS 23,6 Millionen US-Dollar mit einem britischen VC-Fonds im Lead, nur acht Monate nach dem 1,3-Millionen-Seed. Mit dem Kapital will das Unternehmen aus Mils, an dem auch Elisabeth Köstinger beteiligt ist, international ausrollen. Über 90 Interessenten aus der Hafen- und Logistikbranche stehen laut eigenen Angaben in Gesprächen.
Eine Reihe von Produkten und Technologien müssen in der Schwerelosigkeit getestet werden. R-Space mit Sitz am Flughafen Wien-Schwechat will diese In-Orbit-Tests mit seiner Technologie und dank „Ride-Sharing“ deutlich günstiger und mit deutlich geringerer Wartezeit anbieten. Ins All fliegt R-Space von Europa aus mit dem bayerischen Raketen-Startup Isar Aerospace. Noch diesen Herbst will man so seinen vollständig in Österreich gebauten kommerziellen Satelliten AT-Astra mit Tests von drei Kunden in den Orbit befördern.
Der KI-Boom bringt eine neue Geschwindigkeit mit sich. Auch für etablierte Unternehmen führt daher kein Weg an KI-generiertem Code vorbei. Dieser birgt aber bekanntlich (noch) erhebliche Risiken. Das Linzer Startup Straion nimmt sich des Problems an und sorgt mit seiner Anwendung dafür, dass der KI-generierte Code interne Standards, Sicherheitsanforderungen und Architekturvorgaben von Unternehmen erfüllt. Damit konnte sich das Startup dieses Jahr auch ein 1,1-Mio.-Euro-Investment sichern.
Das Wiener Space-Tech-Startup Tumbleweed hat dieses Jahr bewiesen, dass der Zugang zum Weltall in Rekordgeschwindigkeit möglich ist: Die Hardware für die erste Orbit-Mission „Oasis Alpha“ wurde in unter neun Monaten fertiggestellt und war laut eigenen Angaben bereits frühzeitig ausgebucht. Am 7. Juli 2026 feierte das Unternehmen einen weiteren Meilenstein, als der Satellit im Rahmen einer SpaceX Transporter-17-Mission erfolgreich in eine erdnahe Umlaufbahn gebracht wurde.
Das Wiener Startup Turn-Motion von Georg Popp, Chien-hua Huang und Manuel Lachmayr fertigt maßgeschneiderte Orthesen mit KI und 3D-Druck, bis zu 15 Stück in der Zeit, die bisher für eine einzige gebraucht wurde. Die Gründungsgeschichte ist persönlich: Popp erkrankte als Kind an Polio und sollte laut Prognose den Rollstuhl kaum verlassen können. Heuer holte sich das Startup sein erstes privates Kapital, und das mit Signalwirkung: Noctua Science Ventures, der Spinoff-Fonds von Speedinvest und TU Wien, führte die Pre-Seed-Runde an, sein erstes bekanntes Investment überhaupt. Mit dabei sind das Wiener Tech-Scaleup Squer und drei Business Angels.
Das Wiener Startup zone14 von Simon Schmiderer, Tobias Gahleitner und Lukas Grömer baute sein Engagement im heimischen Fußball aus und schloss heuer eine Partnerschaft mit dem Wiener Sport-Club. Das Team will mit seiner Technologie Video- und Performance-Analysen im Fußball breiter zugänglich machen und konnte neben dem Hernalser Kultklub auch Ex-ÖFB-Kapitän Marc Janko als strategischen Investor für sich gewinnen. Die Technologie des Startups ist in über zehn Ländern verfügbar: Mehr als 200 Systeme sind global im Einsatz – von flächendeckenden Ausstattungen ganzer Ligen wie der ersten Profiliga Zyperns bis hin zu Traditionsvereinen wie dem SK Rapid, dem FK Austria Wien und dem SV Darmstadt 98.
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