13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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(c) martin pacher | brutkasten

Unter dem Motto “Navigating the Unknown“ bot das Future Forward-Event am vergangenen Donnerstag im Wiener weXelerate auch in diesem Jahr wieder eine Plattform für den Austausch zwischen Startups, Branchenführern und Tech-Visionären. Im Fokus stand Japan als Gastland. Das Land ist nicht nur globaler Innovationstreiber, sondern im nächsten Jahr auch Austragungsort der EXPO 2025.

Japan als Innovationsland

Die enge Verbindung zwischen Japan und Österreich sowie die Bedeutung der bilateralen Zusammenarbeit für die Zukunft hob auch der japanische Botschafter in Österreich Ryuta Mizuuchi hervor, der zu Beginn der Veranstaltung eine Keynote über die engen Handelsbeziehungen beider Länder hielt. Ein herausragendes Beispiel sei die Präsenz des japanischen Pharmariesen Takeda, der in Österreich eine seiner größten Forschungs- und Produktionszentralen betreibt.

Zudem betonte er die Arbeit des Global Incubator Networks Austria, das über das GO AUSTRIA-Programm Startups aus asiatischen Zielregionen nach Österreich bringt – darunter auch japanische Startups. “Startups aus Japan wie Spiral, die Drohnen- und KI-Technologien entwickeln, stehen exemplarisch für den Erfolg unserer Zusammenarbeit”, so der Botschafter.

Das japanische Technologieunternehmen Spiral Inc. ist ein weltweit führender Anbieter von automatisierten Indoor-Drohnenlösungen. 2024 gründete das Unternehmen in Österreich eine FlexCo und wurde bei der Ansiedelung vom Global Incubator Network Austria (GIN) unterstützt (brutkasten berichtete). Die Ansiedelung erfolgte über das GO AUSTRIA PLUS-Programm, das auch das japanische KI-Startup Godot nutzte und bereits 2023 einen Standort in Wien errichtete.

Ryuto Mizuuchi beim Future Forward-Event | (c) martin pacher | brutkasten

Werner Müller, FFG-Programmleiter des Global Incubator Network Austria (GIN), erklärt: „Japan ist eine strategische Zielregion für unser Netzwerk. Seit 2016 haben wir 40 Startups aus Japan über das GO AUSTRIA-Programm nach Österreich geholt.” Die Zusammenarbeit mit Japan, so Müller, profitiere von der starken Innovationskultur beider Länder. Während in Österreich KMUs und Forschungseinrichtungen maßgeblich Innovationen vorantreiben, dominieren in Japan große Konzerne.

Werner Müller | (c) martin pacher

Unter anderem werden über das GO ASIA-Programm des Global Incubator Network Austria (GIN) auch österreichische Startups nach Japan geholt. Müller hob zudem die Chancen der EXPO 2025 hervor: “Die EXPO bietet eine großartige Plattform, um österreichische Innovationen einem internationalen Publikum zu präsentieren. Geplant sind Delegationsreisen, Hackathons und Präsentationen im österreichischen Pavillon in Osaka.”

Sechs Startups auf der Bühne

Ein weiteres Highlight im Rahmen des Future Forward-Events und der Eventpartnerschaft mit dem Global Incubator Network Austria (GIN) war die Beteiligung von Startups aus ganz Asien. Sechs asiatische Startups aus dem aktuellen Durchgang von GO AUSTRIA präsentierten ihre Technologien auf der Bühne, darunter auch Alexis Huang vom taiwanesischen Startup Allxon. Das Unternehmen bietet eine Lösung für Remote Device Management, die insbesondere auf KI-gestützte Geräte zugeschnitten ist. Alexis erklärt: „Unser Ziel ist es, Geräte immer verfügbar zu machen, was der Name Allxon – ‚Always On‘ – widerspiegelt.”

Alexis Huang | (c) martin pacher / brutksaten

Die Teilnahme am GO AUSTRIA-Programm war für Allxon ein entscheidender Schritt, um den europäischen Markt zu erschließen. Alexis betont: „Wir haben bereits viele Nutzer in Westeuropa, aber wir möchten unsere Marktpräsenz in Mittel- und Osteuropa ausbauen. Österreich ist dafür ein idealer Ausgangspunkt – geografisch zentral gelegen, mit hervorragenden Flugverbindungen und einer aufgeschlossenen Kultur.”

Die Rolle der Mentoren

Ein wichtiger Erfolgsfaktor des GIN-Programms sind erfahrene Mentoren wie Jasper Ettema, der Startups bei ihrem Markteintritt in Österreich unterstützt. Ettema erläutert seine Motivation das Programm zu unterstützen.: “Das GO AUSTRIA-Programm ist eine großartige Initiative, weil es gezielt die Stärken einzelner Länder berücksichtigt und Startups die Möglichkeit bietet, auf diese zuzugreifen. Meine Aufgabe ist es, Startups dabei zu helfen, ihr Potenzial in Österreich und darüber hinaus voll auszuschöpfen.”

Jasper Ettem | (c) martin pacher | brutkaten

Ettema spricht auch über die besondere Dynamik des österreichischen Marktes: „Österreich ist ein überschaubarer Markt, bietet aber durch seine Nähe zu Deutschland und die starke Forschungslandschaft ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die eine solide Basis in Europa suchen.“

Ein Beispiel seiner Arbeit zeigt die Zusammenarbeit mit dem japanischen Drohnen-Startup Spiral, das durch das GIN-Programm in Österreich eine Niederlassung gründete: „Wir haben mit ihnen gemeinsam überlegt, wie ihre Technologie die österreichische Industrie unterstützen kann. Durch mein Netzwerk konnten wir wertvolle Verbindungen herstellen, die langfristig Wachstum ermöglichen.”


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