01.04.2026
GASTBEITRAG

Gericht oder Mediation: Eine strategische Entscheidung für Unternehmen

Gastbeitrag: Franziska Mensdorff-Pouilly, Juristin und Mediatorin, zeigt, dass in Unternehmenskonflikten oft reflexartig zu rechtlichen Schritten gegriffen wird – statt vorab strategisch abzuwägen, ob Mediation oder Gerichtsverfahren zielführender ist. In ihrem Gastbeitrag erläutert sie, welche Faktoren Unternehmen berücksichtigen sollten – von Erfolgsaussichten und Kosten über Verfahrensdauer bis hin zu Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen und Liquidität – und warum eine fundierte Entscheidung gerade für Startups und junge Unternehmen entscheidend ist.
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Mediation, Franziska Mensdorff-Pouilly
© zVg - Franziska Mensdorff-Pouilly.

Wenn ein Konflikt eskaliert, passiert in vielen Unternehmen fast automatisch dasselbe: Die Rechtsabteilung bzw. der Anwalt wird eingeschaltet und rechtliche Schritte werden vorbereitet. Das ist in vielen Situationen der richtige erste Schritt.

Seltener erfolgt jedoch eine ebenso frühzeitige, nüchterne und strategische Abwägung, welches Instrument der Konfliktlösung tatsächlich sinnvoll ist. Ist ein Gerichtsverfahren der richtige Weg, oder gibt es eine Alternative, die schneller, flexibler oder ressourcenschonender zum Ergebnis führt? Aus meiner Erfahrung von beiden Seiten des Verhandlungstisches – als Parteienvertreterin und heute als Mediatorin – weiß ich: Mediation wird oft zu spät in Betracht gezogen, wenn Positionen bereits verhärtet sind und der Handlungsspielraum enger geworden ist. Dieser Beitrag soll helfen, eine solche Abwägung früher und informierter zu treffen.

Konflikte unternehmerisch betrachten – nicht nur juristisch

Gerade bei Startups und jungen Unternehmen kann der Weg zu Gericht nachteilige Folgen haben. Ein mehrjähriges Gerichtsverfahren bedeutet in diesen Phasen gebundene Managementkapazität, Reputationsrisiken, operative Unsicherheit und belastete Beziehungen, oft genau zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen diese Ressourcen dringend anderswo braucht. Wer zwei Jahre prozessiert, riskiert, den Anschluss an Markt und Produktentwicklung zu verlieren, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit am Ende ausgeht.

Folgende Kernfragen sollte man sich demnach stellen:

  • Wie hoch ist die realistische Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht, inklusive Instanzenzug und Rechtsmittelrisiken?
  • Was kostet ein Verfahren unter Berücksichtigung von Prozesskosten, Anwaltskosten, externer Berater, Inhouse-Kosten und sonstiger Barauslagen? Wie hoch sind die zu erwartenden Prozesskosten der Gegenseite? Wer trägt welche Kosten je nach Erfolgsquote (z. B. 60/40)? Was sind dazu im Vergleich die Kosten einer Mediation?
  • Ist ausreichend Liquidität gegeben, um diese Kosten bis zum Ende des Verfahrens auszulegen und ggf. teilweise oder vollständig zu tragen? Gibt es die Möglichkeit von Prozessfinanzierung?
  • Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren (im Vergleich zu einer Mediation)?
  • Was hat ein Gerichtsverfahren mit einem Geschäftspartner für Auswirkungen auf das operative Geschäft oder die laufende Geschäftsbeziehung?
  • Benötige ich zwingend ein Urteil (als Präzedenzfall oder Exekutionstitel), oder wäre eine einvernehmliche Lösung ebenfalls zielführend?
  • Welche Rolle spielen Vertraulichkeit und Reputationsrisiken? Ist eine öffentliche Auseinandersetzung für das Unternehmen oder die Beteiligten nachteilig? Gibt es die Möglichkeit das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen (etwa als Schiedsverfahren oder Mediation)?
  • Und grundsätzlich: Sind beide Seiten gesprächsbereit?

Wer diese Parameter kennt und einordnet, trifft eine fundierte Entscheidung für den geeigneten Streitbeilegungsmechanismus und hat bereits entscheidende Grundlagen für das jeweilige Verfahren gelegt.

Vorbereitung: der unterschätzte Hebel

Viele Unternehmen steigen ohne ausreichend Vorbereitung in eine Mediation ein. Sie verstehen den Mediationsprozess als Gelegenheit, die Position der Gegenseite auszuloten, und gehen davon aus, dass eine vertiefte rechtliche und wirtschaftliche Analyse später – vor einem möglichen Gerichtsverfahren – immer noch erfolgen kann.

Dieser Zugang verschenkt Potenzial. Gerade weil Mediation ein Verhandlungsprozess ist, entfaltet sie ihre Stärke nur dann, wenn beide Seiten ihre eigene Ausgangsposition bereits realistisch eingeordnet haben.

Was konkret zu klären ist:

  • Wie ist die eigene Rechtslage realistisch einzuschätzen?
  • Was passiert konkret, wenn keine Einigung erzielt wird?
  • Welche Zugeständnisse sind wirtschaftlich vertretbar?

Eine Einigung, die auf den ersten Blick unattraktiv erscheint, sieht nach einer vollständigen Kosten-Risiko-Analyse oft anders aus – nicht notwendigerweise wünschenswert, aber wirtschaftlich vertretbar. Wer diese Analyse erst vornimmt, wenn die Mediation gescheitert ist, stellt mitunter fest: Die eigene Position ist schwächer als angenommen, die Kosten höher als kalkuliert. Chancen, die in der Mediation bestanden hätten, sind mitunter vergeben.

Wer sitzt im Raum – und mit welcher Rolle?

Gerichtsverfahren und Mediation folgen unterschiedlichen Herangehensweisen. Vor Gericht tragen in erster Linie die Anwälte den Fall vor: Sie präsentieren Fakten, Argumente und Rechtspositionen, die am Ende von einem Gericht bewertet und rechtlich eingeordnet werden. In der Mediation verschiebt sich der Fokus. Es geht nicht darum, eine Position zu verteidigen, sondern darum über Lösungen zu verhandeln, die wirtschaftliche, strategische und operative Aspekte einbeziehen können.

Gespräche, Interessen und mögliche Kompromisse stehen stärker im Mittelpunkt als juristische Argumentationslinien. Es lohnt sich daher auch, das Setup im Raum bewusst zu gestalten. In der Mediation rücken demnach die Parteien selbst stärker in den Mittelpunkt des Gesprächs. Damit das funktioniert, brauchen sie eine gute Vorbereitung: ein klares Briefing, ausreichend Entscheidungsmandat und gleichzeitig die Möglichkeit, sich bei Bedarf mit ihren Anwälten oder anderen Beratern abzustimmen.

Je klarer die Rollen im Raum definiert sind – und je weniger die Mediation zur bloßen Vorwegnahme oder Fortsetzung eines möglichen Gerichtsverfahrens wird –, desto effizienter kann der Verhandlungsprozess verlaufen.

Was ein Mediator konkret tut

Auch wenn ein Konflikt im Kern wirtschaftliche oder rechtliche Fragen betrifft, spielen oft weitere Faktoren eine Rolle. Am Tisch sitzen immer Menschen. Missverständnisse in der Kommunikation, unterschiedliche Erwartungen oder beschädigtes Vertrauen können einen Konflikt ebenso blockieren wie die rechtliche oder wirtschaftliche Ausgangslage.

Der Mediator strukturiert den Prozess und hält den roten Faden. Er stellt gezielte Fragen, wo er Unklarheiten oder Missverständnisse vermutet, und macht diese sichtbar, bevor sie den Prozess blockieren. Er benennt und kanalisiert Emotionen im Raum – sachlich, ohne therapeutischen Anspruch – damit sie die Lösungsarbeit nicht überlagern.

Er hilft dabei sichtbar zu machen, welche Erwartungen und Interessen tatsächlich im Raum stehen, was den Beteiligten wichtig ist und welche Punkte eine Einigung derzeit verhindern. Und er hält den Blick beider Seiten konsequent auf das gerichtet, was am Ende zählt: eine Vereinbarung, die in der Praxis trägt.

Was dabei möglich wird, geht oft über das hinaus, was ein Gericht entscheiden kann: eine individuelle, wirtschaftliche Lösung; konkret, umsetzbar und von allen Seiten mitgetragen. Das kann die Fortsetzung einer Geschäftsbeziehung sein – oder eine einvernehmliche Beendigung mit klaren Modalitäten. Kurz: es entsteht die Möglichkeit, die Ursache eines Konflikts zu bearbeiten, und nicht nur seine Symptome.

Fazit:

Mediation ist nicht für jeden Konflikt das richtige Format. Die Frage, ob sie sinnvoll sein könnte, lohnt sich jedoch früh, bevor Positionen sich verhärten und Verfahren Ressourcen binden, die im Unternehmen an anderer Stelle gebraucht werden.

Gerichtsverfahren und Mediation setzen unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit einem Konflikt. Während gerichtliche Verfahren auf eine rechtliche Klärung zugeschnitten sind, eröffnet die Mediation einen Raum für Verhandlungen, in dem neben juristischen auch wirtschaftliche, operative oder strategische Aspekte einbezogen werden können.

Im ungünstigsten Fall investiert man einige Stunden und weiß anschließend präziser, warum eine Einigung nicht möglich ist. Im besten Fall lassen sich Zeit, Ressourcen und Managementaufmerksamkeit für das freihalten, worauf es im Unternehmen tatsächlich ankommt. Die Entscheidung zwischen Gerichtsverfahren und Mediation sollte daher keine spontane Reaktion auf einen eskalierenden Konflikt sein, sondern eine bewusste strategische Weichenstellung.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
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Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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