01.04.2026
GASTBEITRAG

Gericht oder Mediation: Eine strategische Entscheidung für Unternehmen

Gastbeitrag: Franziska Mensdorff-Pouilly, Juristin und Mediatorin, zeigt, dass in Unternehmenskonflikten oft reflexartig zu rechtlichen Schritten gegriffen wird – statt vorab strategisch abzuwägen, ob Mediation oder Gerichtsverfahren zielführender ist. In ihrem Gastbeitrag erläutert sie, welche Faktoren Unternehmen berücksichtigen sollten – von Erfolgsaussichten und Kosten über Verfahrensdauer bis hin zu Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen und Liquidität – und warum eine fundierte Entscheidung gerade für Startups und junge Unternehmen entscheidend ist.
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Mediation, Franziska Mensdorff-Pouilly
© zVg - Franziska Mensdorff-Pouilly.

Wenn ein Konflikt eskaliert, passiert in vielen Unternehmen fast automatisch dasselbe: Die Rechtsabteilung bzw. der Anwalt wird eingeschaltet und rechtliche Schritte werden vorbereitet. Das ist in vielen Situationen der richtige erste Schritt.

Seltener erfolgt jedoch eine ebenso frühzeitige, nüchterne und strategische Abwägung, welches Instrument der Konfliktlösung tatsächlich sinnvoll ist. Ist ein Gerichtsverfahren der richtige Weg, oder gibt es eine Alternative, die schneller, flexibler oder ressourcenschonender zum Ergebnis führt? Aus meiner Erfahrung von beiden Seiten des Verhandlungstisches – als Parteienvertreterin und heute als Mediatorin – weiß ich: Mediation wird oft zu spät in Betracht gezogen, wenn Positionen bereits verhärtet sind und der Handlungsspielraum enger geworden ist. Dieser Beitrag soll helfen, eine solche Abwägung früher und informierter zu treffen.

Konflikte unternehmerisch betrachten – nicht nur juristisch

Gerade bei Startups und jungen Unternehmen kann der Weg zu Gericht nachteilige Folgen haben. Ein mehrjähriges Gerichtsverfahren bedeutet in diesen Phasen gebundene Managementkapazität, Reputationsrisiken, operative Unsicherheit und belastete Beziehungen, oft genau zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen diese Ressourcen dringend anderswo braucht. Wer zwei Jahre prozessiert, riskiert, den Anschluss an Markt und Produktentwicklung zu verlieren, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit am Ende ausgeht.

Folgende Kernfragen sollte man sich demnach stellen:

  • Wie hoch ist die realistische Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht, inklusive Instanzenzug und Rechtsmittelrisiken?
  • Was kostet ein Verfahren unter Berücksichtigung von Prozesskosten, Anwaltskosten, externer Berater, Inhouse-Kosten und sonstiger Barauslagen? Wie hoch sind die zu erwartenden Prozesskosten der Gegenseite? Wer trägt welche Kosten je nach Erfolgsquote (z. B. 60/40)? Was sind dazu im Vergleich die Kosten einer Mediation?
  • Ist ausreichend Liquidität gegeben, um diese Kosten bis zum Ende des Verfahrens auszulegen und ggf. teilweise oder vollständig zu tragen? Gibt es die Möglichkeit von Prozessfinanzierung?
  • Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren (im Vergleich zu einer Mediation)?
  • Was hat ein Gerichtsverfahren mit einem Geschäftspartner für Auswirkungen auf das operative Geschäft oder die laufende Geschäftsbeziehung?
  • Benötige ich zwingend ein Urteil (als Präzedenzfall oder Exekutionstitel), oder wäre eine einvernehmliche Lösung ebenfalls zielführend?
  • Welche Rolle spielen Vertraulichkeit und Reputationsrisiken? Ist eine öffentliche Auseinandersetzung für das Unternehmen oder die Beteiligten nachteilig? Gibt es die Möglichkeit das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen (etwa als Schiedsverfahren oder Mediation)?
  • Und grundsätzlich: Sind beide Seiten gesprächsbereit?

Wer diese Parameter kennt und einordnet, trifft eine fundierte Entscheidung für den geeigneten Streitbeilegungsmechanismus und hat bereits entscheidende Grundlagen für das jeweilige Verfahren gelegt.

Vorbereitung: der unterschätzte Hebel

Viele Unternehmen steigen ohne ausreichend Vorbereitung in eine Mediation ein. Sie verstehen den Mediationsprozess als Gelegenheit, die Position der Gegenseite auszuloten, und gehen davon aus, dass eine vertiefte rechtliche und wirtschaftliche Analyse später – vor einem möglichen Gerichtsverfahren – immer noch erfolgen kann.

Dieser Zugang verschenkt Potenzial. Gerade weil Mediation ein Verhandlungsprozess ist, entfaltet sie ihre Stärke nur dann, wenn beide Seiten ihre eigene Ausgangsposition bereits realistisch eingeordnet haben.

Was konkret zu klären ist:

  • Wie ist die eigene Rechtslage realistisch einzuschätzen?
  • Was passiert konkret, wenn keine Einigung erzielt wird?
  • Welche Zugeständnisse sind wirtschaftlich vertretbar?

Eine Einigung, die auf den ersten Blick unattraktiv erscheint, sieht nach einer vollständigen Kosten-Risiko-Analyse oft anders aus – nicht notwendigerweise wünschenswert, aber wirtschaftlich vertretbar. Wer diese Analyse erst vornimmt, wenn die Mediation gescheitert ist, stellt mitunter fest: Die eigene Position ist schwächer als angenommen, die Kosten höher als kalkuliert. Chancen, die in der Mediation bestanden hätten, sind mitunter vergeben.

Wer sitzt im Raum – und mit welcher Rolle?

Gerichtsverfahren und Mediation folgen unterschiedlichen Herangehensweisen. Vor Gericht tragen in erster Linie die Anwälte den Fall vor: Sie präsentieren Fakten, Argumente und Rechtspositionen, die am Ende von einem Gericht bewertet und rechtlich eingeordnet werden. In der Mediation verschiebt sich der Fokus. Es geht nicht darum, eine Position zu verteidigen, sondern darum über Lösungen zu verhandeln, die wirtschaftliche, strategische und operative Aspekte einbeziehen können.

Gespräche, Interessen und mögliche Kompromisse stehen stärker im Mittelpunkt als juristische Argumentationslinien. Es lohnt sich daher auch, das Setup im Raum bewusst zu gestalten. In der Mediation rücken demnach die Parteien selbst stärker in den Mittelpunkt des Gesprächs. Damit das funktioniert, brauchen sie eine gute Vorbereitung: ein klares Briefing, ausreichend Entscheidungsmandat und gleichzeitig die Möglichkeit, sich bei Bedarf mit ihren Anwälten oder anderen Beratern abzustimmen.

Je klarer die Rollen im Raum definiert sind – und je weniger die Mediation zur bloßen Vorwegnahme oder Fortsetzung eines möglichen Gerichtsverfahrens wird –, desto effizienter kann der Verhandlungsprozess verlaufen.

Was ein Mediator konkret tut

Auch wenn ein Konflikt im Kern wirtschaftliche oder rechtliche Fragen betrifft, spielen oft weitere Faktoren eine Rolle. Am Tisch sitzen immer Menschen. Missverständnisse in der Kommunikation, unterschiedliche Erwartungen oder beschädigtes Vertrauen können einen Konflikt ebenso blockieren wie die rechtliche oder wirtschaftliche Ausgangslage.

Der Mediator strukturiert den Prozess und hält den roten Faden. Er stellt gezielte Fragen, wo er Unklarheiten oder Missverständnisse vermutet, und macht diese sichtbar, bevor sie den Prozess blockieren. Er benennt und kanalisiert Emotionen im Raum – sachlich, ohne therapeutischen Anspruch – damit sie die Lösungsarbeit nicht überlagern.

Er hilft dabei sichtbar zu machen, welche Erwartungen und Interessen tatsächlich im Raum stehen, was den Beteiligten wichtig ist und welche Punkte eine Einigung derzeit verhindern. Und er hält den Blick beider Seiten konsequent auf das gerichtet, was am Ende zählt: eine Vereinbarung, die in der Praxis trägt.

Was dabei möglich wird, geht oft über das hinaus, was ein Gericht entscheiden kann: eine individuelle, wirtschaftliche Lösung; konkret, umsetzbar und von allen Seiten mitgetragen. Das kann die Fortsetzung einer Geschäftsbeziehung sein – oder eine einvernehmliche Beendigung mit klaren Modalitäten. Kurz: es entsteht die Möglichkeit, die Ursache eines Konflikts zu bearbeiten, und nicht nur seine Symptome.

Fazit:

Mediation ist nicht für jeden Konflikt das richtige Format. Die Frage, ob sie sinnvoll sein könnte, lohnt sich jedoch früh, bevor Positionen sich verhärten und Verfahren Ressourcen binden, die im Unternehmen an anderer Stelle gebraucht werden.

Gerichtsverfahren und Mediation setzen unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit einem Konflikt. Während gerichtliche Verfahren auf eine rechtliche Klärung zugeschnitten sind, eröffnet die Mediation einen Raum für Verhandlungen, in dem neben juristischen auch wirtschaftliche, operative oder strategische Aspekte einbezogen werden können.

Im ungünstigsten Fall investiert man einige Stunden und weiß anschließend präziser, warum eine Einigung nicht möglich ist. Im besten Fall lassen sich Zeit, Ressourcen und Managementaufmerksamkeit für das freihalten, worauf es im Unternehmen tatsächlich ankommt. Die Entscheidung zwischen Gerichtsverfahren und Mediation sollte daher keine spontane Reaktion auf einen eskalierenden Konflikt sein, sondern eine bewusste strategische Weichenstellung.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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