30.08.2021

Geplantes Mikrodatenzentrum soll „untadeligen“ Einrichtungen Datensammlung erleichtern

Die angekündigte Forschungsdaten-Plattform bei der Statistik Austria, das "Austrian Micro Data Center" soll ab 1. Jänner 2022 aufgebaut werden, erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann am Rande der Alpbacher Technologiegespräche. Damit möchte man vorliegende Daten besser nutzen - Kritik kommt von Datenschützern.
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Heinz Faßmann zu Corona - Coroanvirus-Antikörpertest- und Dunkelziffer-Studie - Herdenimmunität als Illusion
(c) BKA / Andy Wenzel - Wissenschaftsminister Heinz Faßmann kündigt das "Austrian Micro Data Center" an.

Das Mirkodatenzentrum, das den Namen „Austrian Micro Data Center“ (AMDC) trägt, wurde bereits im Regierungsprogramm angekündigt. Die Grundidee dabei besteht darin, dass über die bei der Statistik Austria angesiedelte neue Plattform jene öffentlichen „Register“, die dort schon ausgewertet werden, auch für die Grundlagenforschung zur Verfügung stehen. Dazu braucht es allerdings Änderungen im Bundesstatistikgesetz und Forschungsorganisationsgesetz, die nun im Herbst umgesetzt werden sollen. „Zur tatsächlichen Einrichtung benötige die Statistik Austria dann noch rund ein halbes Jahr“, so Austria-Generaldirektors Tobias Thomas.

Mikrodatenzentrum für Unis und zugelassene Einrichtungen

Konkret geht es darum, dass – in einer Aussendung als „untadelige“ bezeichnete – Forschungsorganisation Informationen aus dem Melderegister oder etwa dem Bildungsstandregister für ihre Forschung verwenden. Dazu zählen Universitäten oder die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und andere zugelassene Einrichtungen. Die Statistik Austria stellt, so der Gedanke, im ersten Schritt die von ihr selbst erhobenen Informationen für die Forschung zur Verfügung. In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen.

Daten aus Ministerien im Fokus

Damit auch Daten aus der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) einfließen, bräuchte es dafür eine eigene Verordnung des Wissenschaftsministeriums – in dem Fall gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium. Mit dem seitens der Forschungsgemeinde lange geforderten Vorstoß wolle man auch Ministerien, die relevante Daten beherbergen, auffordern, sich zu beteiligen, heißt es.

Ein wesentlicher Punkt bei diesem Vorhaben ist die Thematik des Datenschutzes. Durch entsprechende Sicherheitsstandards will die Statistik Austria gewährleisten, dass die Wissenschaftler damit beispielsweise den Einfluss unterschiedlicher Bildungsverläufe auf die jeweiligen Arbeitsmarktkarrieren analysieren können, ohne dabei Rückschlüsse auf einzelne Personen anstellen zu können. Identitätsdaten würden durch Personenkennzeichen ersetzt.

Spezielle Datenkörper für Forscher

So geht’s: Stellt eine unabhängige Forschungsinstitution, die auf dem Niveau einer Universität forscht, einen Antrag mit einer konkreten Forschungsfrage, erstellt die Statistik Austria einen speziell zugeschnittenen „Datenkörper“. Diese Informationen seien dann „anonymisiert“ und werden in einem „virtuellen, geschützten Arbeitszimmer“ nur dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Für letzteren müssten allerdings die Forschungseinrichtung bürgen.

Kritik & Outputkontrolle

Neben positiven Signalen seitens der Universitätenkonferenz oder des Wifo hat vor allem die Datenschutzbehörde Bedenken geäußert und pocht auf weitere gesetzliche Garantien für personenbezogene Daten. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works spricht gar von einer „Datenschutzkatastrophe“ und von „unkontrolliertem Zugang zu sensiblen Daten der Verwaltung“.

„Die Daten verlassen die Server der Statistik Austria zu keinem Zeitpunkt“, versichern Faßmann und Thomas. Die Berechnungen machen die Wissenschaftler per Fernzugriff. Danach erfolge auch noch eine „Outputkontrolle“, mit der nochmals überprüft wird, dass sich die Resultate nicht auf Einzelpersonen zurückführen lassen, bevor sie etwa in Fachjournalen publiziert werden.

„Kein Forscher wolle wissen, was Herr Müller oder Frau Mayer macht“, betont Thomas. Es gehe schlicht um Erkenntnisse in größerem Rahmen, wo sich Ursache und Wirkung möglichst gesichert abschätzen lassen. Etwaiger Missbrauch würde in den Straftatbestand des „Amtsmissbrauchs“ fallen, eine Sperre und entsprechend hohe Strafandrohungen zur Folge haben.

Mikrodatenzentrum ein Meilenstein?

Die Initiatoren sehen beim Mikrodatenzentrum einen Meilenstein für die heimische Forschung, die bisher bei vielen Fragestellungen auf Daten aus dem Ausland angewiesen war. Speziell in Medizinbereich sehe man viel Potential.

In einer möglichen folgenden „Medizindatenstelle“ als möglichen zukünftigen Teil des Mikrodatenzentrum könnte man auch Fragen zu Nebenwirkungen von Medikamenten beantworten. „Und abschätzen, bei welchen Patientengruppen etwa teure Behandlungen aus dem Bereich der personalisierten Medizin nicht erfolgsversprechend sind“, erklärt der Komplexitätsforscher Stefan Thurner, Chef des Complexity Science Hub (CSH) Vienna, die Anwendungsmöglichkeiten.

Hilfe im Kampf gegen Corona?

Nicht zuletzt wären diese Möglichkeiten in der Pandemie äußerst hilfreich – oder hilfreich gewesen, denn Forscher bemängelten hier oftmals einen datentechnischen „Blindflug“. So könne man hierzulande ohne verteilt in verschiedensten Organisationen lagernde Registerdaten noch immer nicht beantworten, wie das Covid-19-Infektionsrisiko etwa mit der Arbeitstätigkeit in verschiedenen Wirtschaftssektoren oder in bestimmten soziökonomischen Umfeldern aussieht. Selbst um Infektionszahlen oder Spitalsaufnahmen unter Geimpften und Nicht-Geimpften gebe es noch offene Fragen.

„Auch die viel beachteten Langzeitfolgen von Covid-19 kann man nicht abschätzen ohne Registerdaten“, so Thurner weiter. Beim AMDC und seinen möglichen weiteren Ausbaustufen gehe es also darum, Daten für die Gesellschaft nutzbar zu machen und „kollektiv etwas zu lernen.“

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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