09.03.2026
INTERVIEW

Geopolitik, KI und Jobabbau: Was hinter dem Strategiewechsel bei Prewave steckt

Interview. Das Wiener Scaleup Prewave reagiert auf eine neue Marktlage: Nach dem 64-Millionen-Euro-Investment im Juni 2024 folgt nun die strategische Neuausrichtung. Ein Umbau, der zuletzt zu Kündigungen und interner Kritik an der Unternehmenskultur führte. Im brutkasten-Interview sprechen die Co-Founder Lisa Smith und Harald Nitschinger (CEO) offen über diese Managemententscheidungen.
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Prewave
Die Prewave-Gründer:innen Lisa Smith und Harald Nitschinger | Foto: Viktoria Waba / brutkasten

2017 gründeten Lisa Smith und Harald Nitschinger das Lieferketten-Startup Prewave. Seitdem gilt das Unternehmen als eines der erfolgreichsten Scaleups Österreichs. Im Juni 2024 schloss Prewave eine Series-B-Finanzierungsrunde über 63 Millionen Euro ab und schaffte es damit auf das Cover des brutkasten-Magazins. Mit seiner Plattform unterstützt das Unternehmen aktuell mehr als 200 Großunternehmen dabei, Risiken in globalen Lieferketten frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Zu den Kunden zählen internationale Konzerne wie BMW, Lufthansa und Ferrari.

Seit 2025 hat sich jedoch einiges verändert im Unternehmen. Nach dem großen Investment kündigte Prewave zunächst „globales Wachstum“ an. Ein Jahr später folgte ein Stellenabbau von rund acht Prozent der Belegschaft (brutkasten berichtete). Als Grund wurde eine strategische Neuausrichtung genannt, bei der Nachhaltigkeit und Resilienz stärker in den Mittelpunkt rücken sollten. Im Jänner dieses Jahres zog sich Co-Founderin Lisa Smith schließlich aus der Geschäftsführung zurück. Sie wolle sich künftig ausschließlich auf den öffentlichen Sektor konzentrieren, hieß es damals.

Kürzlich erhielt die brutkasten-Redaktion einen anonymen Hinweis. Darin wird behauptet, dass Prewave erneut Jobs abbaue und dabei auch Mitarbeitende betroffen seien, die auf Arbeits- und Aufenthaltsvisa angewiesen sind. Die Quelle bezeichnet das Unternehmen als „toxisch“ und behauptet, vieles von dem, was intern geschehe, bleibe Außenstehenden verborgen. Wir haben bei Lisa Smith und Harald Nitschinger nachgefragt, was sich im vergangenen Jahr bei Prewave getan hat.


brutkasten: Uns liegen Informationen über erneute Kündigungen vor. Könnt ihr bestätigen, wie viele Personen diesmal betroffen sind?

Harald Nitschinger: Ja, wir hatten im Jänner eine Umstrukturierung im Product- und Engineering-Bereich. Davon waren konkret acht Personen betroffen, von denen wir uns getrennt haben im Zuge der Umstrukturierung. Das entspricht vier Prozent unserer Belegschaft. Wichtig ist zu erwähnen, dass wir weiter anstellen im Engineering-Bereich.

In früheren Kündigungsphasen blieb das Engineering-Team noch verschont. Hat sich seither Prewaves technologische Strategie so grundlegend verändert?

Harald Nitschinger: Es gibt wesentliche Markt- und auch Technologieveränderungen. Das ist ein Faktor hinter der Umstrukturierung. Wir sehen alle, was auf der Welt passiert und durch KI verändern sich die technologischen Möglichkeiten und auch die Art zu arbeiten schlagartig. Als Startup sind wir da natürlich vorne dabei und müssen agil reagieren.

Prewave fokussiert sich nun stärker auf den öffentlichen Sektor. Das soll auch der Grund sein, warum du – Lisa Smith – dich im Jänner aus der Geschäftsführung zurückgezogen hast. Warum hat man diese strategische Entscheidung getroffen?

Lisa Smith: Der Grund war vor allem die geopolitische Situation. Der Stellenwert von Lieferketten hat sich enorm verändert. Sie werden zunehmend als politisches Instrument eingesetzt. Jetzt geht es um unsere Sicherheit. 

Die Technologie, die wir bei Prewave entwickelt haben, wird jetzt mehr denn je benötigt. Das heißt, dass jetzt eine große Verantwortung auf uns zukommt, um die Technologie in diesen besonderen Zeiten zur Verfügung zu stellen. Da habe ich als Gründerin diese Verantwortung gespürt. 

Seid ihr dazu mit der EU im direkten Austausch?

Lisa Smith: Ich bin immer wieder in Brüssel. Wir haben jetzt auch schon einen Vertrag mit der Europäischen Kommission, um da weiterzuarbeiten und zu schauen, dass wir Europas Lieferketten stärker und resilienter machen. Da gibt es viele wichtige Themen: Verteidigung, Rohstoffsicherheit, Halbleitersicherheit. 

Im Juni 2024 hat Prewave ein Investment von 63 Millionen Euro geholt, um weltweit zu expandieren. Nur ein Jahr später begannen die Kündigungen. Wie kann man diesen Umschwung innerhalb weniger Monate erklären? 

Harald Nitschinger: Das eine schließt das andere nicht aus. Wir wachsen weiter und zählen in unserer Kategorie zu den Top drei Unternehmen weltweit – und sind das einzige aus Europa. Und wenn sich der Markt ändert, dann ist es meine Verantwortung als Geschäftsführer, die richtigen Prioritäten zu setzen. Genau das war eben die Maßnahme, die wir im Jänner getroffen haben. Es ist eine Reaktion, um das Unternehmen in dieser Zeit richtig aufzustellen.

Wie viele Leute wurden denn seit dem Investment 2024 eingestellt? 

Harald Nitschinger: Das müsste sich fast verdoppelt haben in der Zeit.

Ein Vorwurf lautet, dass Mitarbeitende gekündigt wurden, die Prewave aktiv aus dem Ausland nach Wien angeworben habe. Diese Menschen hängen nun an der Rot-Weiß-Rot-Karte. Wird dieser Aspekt bei Kündigungen bedacht?

Lisa Smith: Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 40 Nationen bei Prewave. Einigen haben wir auch ermöglicht, mit der Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zu kommen. Das sind in der Regel hochausgebildete IT-Fachkräfte. 

Bei einer Umstrukturierung schauen wir uns verschiedenste Faktoren an. Wir machen auch eine Vulnerabilitätsprüfung, dabei ist die Rot-Weiß-Rot-Karte ein Kriterium. In diesen Fällen müssen wir den Prozess schon etwas anders anschauen. Wir informieren uns dann bei der Austrian Business Agency über die Fristen, sodass wir mit den Mitarbeitern spezielle Lösungen finden. 

Welche konkrete Hilfe bietet Prewave diesen Menschen jetzt an?

Lisa Smith: Prinzipiell werden den Rot-Weiß-Rot-Kartenhaltern dieselben Hilfestellungen zur Verfügung gestellt, wie auch allen anderen Betroffenen. Es gibt einen CV-Check, da helfen wir bei der Bewerbung und beim Finden eines neuen Jobs. Wir machen Interview-Coachings und versuchen natürlich auch, unser Netzwerk zu aktivieren. Diese Transition ist nie eine schöne Situation, aber es ist uns wichtig, diese respektvoll und konstruktiv zu gestalten.

Ein Insider beschreibt die Arbeitsatmosphäre als „toxisch“ und geprägt von Intransparenz. Gleichzeitig wird nach außen das Bild eines modernen Scaleups gepflegt. Wie passt dieser Kontrast zusammen? 

Harald Nitschinger: Wir stehen eben im harten internationalen Wettbewerb. Dementsprechend haben wir einen gewissen Standard. Das ist sicherlich ein spannendes, aber auch forderndes Arbeitsumfeld, das wir unseren Mitarbeitern bei Prewave bieten. Das zeigen auch die regelmäßigen unternehmensweiten Mitarbeiterbefragungen. Da haben mehr als 90 Prozent gesagt, dass sie langfristig bei Prewave bleiben wollen.

Wie geht Prewave mit dem Vorwurf um, dass die Kommunikation der Kündigungen die tatsächlichen Probleme verschleiert? 

Harald Nitschinger: Wir haben intern eine sehr offene und transparente Kommunikationskultur. Das ist uns auch wichtig und das wurde von Anfang an so gelebt. Wir haben bei dieser konkreten Umstrukturierung ein “Company All Hands”-Meeting gemacht. Wir haben einen offenen Brief mit allen Mitarbeitern geteilt als Schreiben von Lisa und mir und wir haben ein “Founder Ask Me Anything” intern veranstaltet. Eine Stunde lang haben wir alles beantwortet und ich habe persönlich mit über 50 Mitarbeitern One-on-Ones geführt. 

Harald, du führst Prewave nun alleine weiter. Welche Maßnahmen wirst du nun setzen, um weitere Kündigungswellen zu verhindern und das Arbeitsklima zu verbessern?

Harald Nitschinger: Als Geschäftsführer sehe ich meine Aufgabe darin, Prewave zum Weltmarktführer zu machen. Dieses Ziel können wir nur mit unseren Mitarbeitern gemeinsam erreichen. Deswegen ist es eine  Priorität, dass Prewave einer der attraktivsten Arbeitgeber in Österreich bleibt. Ich glaube, wir sind das heute. KI, Nachhaltigkeit, Resilienz der Lieferketten – das ist ein spannendes Thema und Umfeld, das wir bieten. 

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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