09.03.2026
INTERVIEW

Geopolitik, KI und Jobabbau: Was hinter dem Strategiewechsel bei Prewave steckt

Interview. Das Wiener Scaleup Prewave reagiert auf eine neue Marktlage: Nach dem 64-Millionen-Euro-Investment im Juni 2024 folgt nun die strategische Neuausrichtung. Ein Umbau, der zuletzt zu Kündigungen und interner Kritik an der Unternehmenskultur führte. Im brutkasten-Interview sprechen die Co-Founder Lisa Smith und Harald Nitschinger (CEO) offen über diese Managemententscheidungen.
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Prewave
Die Prewave-Gründer:innen Lisa Smith und Harald Nitschinger | Foto: Viktoria Waba / brutkasten

2017 gründeten Lisa Smith und Harald Nitschinger das Lieferketten-Startup Prewave. Seitdem gilt das Unternehmen als eines der erfolgreichsten Scaleups Österreichs. Im Juni 2024 schloss Prewave eine Series-B-Finanzierungsrunde über 63 Millionen Euro ab und schaffte es damit auf das Cover des brutkasten-Magazins. Mit seiner Plattform unterstützt das Unternehmen aktuell mehr als 200 Großunternehmen dabei, Risiken in globalen Lieferketten frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Zu den Kunden zählen internationale Konzerne wie BMW, Lufthansa und Ferrari.

Seit 2025 hat sich jedoch einiges verändert im Unternehmen. Nach dem großen Investment kündigte Prewave zunächst „globales Wachstum“ an. Ein Jahr später folgte ein Stellenabbau von rund acht Prozent der Belegschaft (brutkasten berichtete). Als Grund wurde eine strategische Neuausrichtung genannt, bei der Nachhaltigkeit und Resilienz stärker in den Mittelpunkt rücken sollten. Im Jänner dieses Jahres zog sich Co-Founderin Lisa Smith schließlich aus der Geschäftsführung zurück. Sie wolle sich künftig ausschließlich auf den öffentlichen Sektor konzentrieren, hieß es damals.

Kürzlich erhielt die brutkasten-Redaktion einen anonymen Hinweis. Darin wird behauptet, dass Prewave erneut Jobs abbaue und dabei auch Mitarbeitende betroffen seien, die auf Arbeits- und Aufenthaltsvisa angewiesen sind. Die Quelle bezeichnet das Unternehmen als „toxisch“ und behauptet, vieles von dem, was intern geschehe, bleibe Außenstehenden verborgen. Wir haben bei Lisa Smith und Harald Nitschinger nachgefragt, was sich im vergangenen Jahr bei Prewave getan hat.


brutkasten: Uns liegen Informationen über erneute Kündigungen vor. Könnt ihr bestätigen, wie viele Personen diesmal betroffen sind?

Harald Nitschinger: Ja, wir hatten im Jänner eine Umstrukturierung im Product- und Engineering-Bereich. Davon waren konkret acht Personen betroffen, von denen wir uns getrennt haben im Zuge der Umstrukturierung. Das entspricht vier Prozent unserer Belegschaft. Wichtig ist zu erwähnen, dass wir weiter anstellen im Engineering-Bereich.

In früheren Kündigungsphasen blieb das Engineering-Team noch verschont. Hat sich seither Prewaves technologische Strategie so grundlegend verändert?

Harald Nitschinger: Es gibt wesentliche Markt- und auch Technologieveränderungen. Das ist ein Faktor hinter der Umstrukturierung. Wir sehen alle, was auf der Welt passiert und durch KI verändern sich die technologischen Möglichkeiten und auch die Art zu arbeiten schlagartig. Als Startup sind wir da natürlich vorne dabei und müssen agil reagieren.

Prewave fokussiert sich nun stärker auf den öffentlichen Sektor. Das soll auch der Grund sein, warum du – Lisa Smith – dich im Jänner aus der Geschäftsführung zurückgezogen hast. Warum hat man diese strategische Entscheidung getroffen?

Lisa Smith: Der Grund war vor allem die geopolitische Situation. Der Stellenwert von Lieferketten hat sich enorm verändert. Sie werden zunehmend als politisches Instrument eingesetzt. Jetzt geht es um unsere Sicherheit. 

Die Technologie, die wir bei Prewave entwickelt haben, wird jetzt mehr denn je benötigt. Das heißt, dass jetzt eine große Verantwortung auf uns zukommt, um die Technologie in diesen besonderen Zeiten zur Verfügung zu stellen. Da habe ich als Gründerin diese Verantwortung gespürt. 

Seid ihr dazu mit der EU im direkten Austausch?

Lisa Smith: Ich bin immer wieder in Brüssel. Wir haben jetzt auch schon einen Vertrag mit der Europäischen Kommission, um da weiterzuarbeiten und zu schauen, dass wir Europas Lieferketten stärker und resilienter machen. Da gibt es viele wichtige Themen: Verteidigung, Rohstoffsicherheit, Halbleitersicherheit. 

Im Juni 2024 hat Prewave ein Investment von 63 Millionen Euro geholt, um weltweit zu expandieren. Nur ein Jahr später begannen die Kündigungen. Wie kann man diesen Umschwung innerhalb weniger Monate erklären? 

Harald Nitschinger: Das eine schließt das andere nicht aus. Wir wachsen weiter und zählen in unserer Kategorie zu den Top drei Unternehmen weltweit – und sind das einzige aus Europa. Und wenn sich der Markt ändert, dann ist es meine Verantwortung als Geschäftsführer, die richtigen Prioritäten zu setzen. Genau das war eben die Maßnahme, die wir im Jänner getroffen haben. Es ist eine Reaktion, um das Unternehmen in dieser Zeit richtig aufzustellen.

Wie viele Leute wurden denn seit dem Investment 2024 eingestellt? 

Harald Nitschinger: Das müsste sich fast verdoppelt haben in der Zeit.

Ein Vorwurf lautet, dass Mitarbeitende gekündigt wurden, die Prewave aktiv aus dem Ausland nach Wien angeworben habe. Diese Menschen hängen nun an der Rot-Weiß-Rot-Karte. Wird dieser Aspekt bei Kündigungen bedacht?

Lisa Smith: Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 40 Nationen bei Prewave. Einigen haben wir auch ermöglicht, mit der Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zu kommen. Das sind in der Regel hochausgebildete IT-Fachkräfte. 

Bei einer Umstrukturierung schauen wir uns verschiedenste Faktoren an. Wir machen auch eine Vulnerabilitätsprüfung, dabei ist die Rot-Weiß-Rot-Karte ein Kriterium. In diesen Fällen müssen wir den Prozess schon etwas anders anschauen. Wir informieren uns dann bei der Austrian Business Agency über die Fristen, sodass wir mit den Mitarbeitern spezielle Lösungen finden. 

Welche konkrete Hilfe bietet Prewave diesen Menschen jetzt an?

Lisa Smith: Prinzipiell werden den Rot-Weiß-Rot-Kartenhaltern dieselben Hilfestellungen zur Verfügung gestellt, wie auch allen anderen Betroffenen. Es gibt einen CV-Check, da helfen wir bei der Bewerbung und beim Finden eines neuen Jobs. Wir machen Interview-Coachings und versuchen natürlich auch, unser Netzwerk zu aktivieren. Diese Transition ist nie eine schöne Situation, aber es ist uns wichtig, diese respektvoll und konstruktiv zu gestalten.

Ein Insider beschreibt die Arbeitsatmosphäre als „toxisch“ und geprägt von Intransparenz. Gleichzeitig wird nach außen das Bild eines modernen Scaleups gepflegt. Wie passt dieser Kontrast zusammen? 

Harald Nitschinger: Wir stehen eben im harten internationalen Wettbewerb. Dementsprechend haben wir einen gewissen Standard. Das ist sicherlich ein spannendes, aber auch forderndes Arbeitsumfeld, das wir unseren Mitarbeitern bei Prewave bieten. Das zeigen auch die regelmäßigen unternehmensweiten Mitarbeiterbefragungen. Da haben mehr als 90 Prozent gesagt, dass sie langfristig bei Prewave bleiben wollen.

Wie geht Prewave mit dem Vorwurf um, dass die Kommunikation der Kündigungen die tatsächlichen Probleme verschleiert? 

Harald Nitschinger: Wir haben intern eine sehr offene und transparente Kommunikationskultur. Das ist uns auch wichtig und das wurde von Anfang an so gelebt. Wir haben bei dieser konkreten Umstrukturierung ein “Company All Hands”-Meeting gemacht. Wir haben einen offenen Brief mit allen Mitarbeitern geteilt als Schreiben von Lisa und mir und wir haben ein “Founder Ask Me Anything” intern veranstaltet. Eine Stunde lang haben wir alles beantwortet und ich habe persönlich mit über 50 Mitarbeitern One-on-Ones geführt. 

Harald, du führst Prewave nun alleine weiter. Welche Maßnahmen wirst du nun setzen, um weitere Kündigungswellen zu verhindern und das Arbeitsklima zu verbessern?

Harald Nitschinger: Als Geschäftsführer sehe ich meine Aufgabe darin, Prewave zum Weltmarktführer zu machen. Dieses Ziel können wir nur mit unseren Mitarbeitern gemeinsam erreichen. Deswegen ist es eine  Priorität, dass Prewave einer der attraktivsten Arbeitgeber in Österreich bleibt. Ich glaube, wir sind das heute. KI, Nachhaltigkeit, Resilienz der Lieferketten – das ist ein spannendes Thema und Umfeld, das wir bieten. 

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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