28.04.2020

GENSPEED Biotech bekommt Investment für den Kampf gegen Corona

Mit der kürzlich gezeichneten Beteiligung an der GENSPEED Biotech GmbH holt der OÖ Hightech¬Fonds ein vielversprechendes Biotech-Unternehmen ins Portfolio.
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GENSPEED
(c) GENSPEED

Das oberösterreichische Startup GENSPEED macht aktuell mit der Ent­wicklung eines Schnell­tests für COVID-19 von sich reden. Das 2016 gegründete SpinOff der Greiner Bio-One wird als einziges ober­öster­reichisches Unternehmen vom FFG in der ersten Runde des Corona Emergency Calls gefördert.

+++Coronavirus: News und Daten+++

Mit der kürzlich gezeichneten Beteiligung an der GENSPEED Biotech GmbH holt sich außerdem der OÖ Hightech­Fonds ein vielversprechendes Biotech-Unternehmen ins Portfolio. Als zweiter Partner sorgt der OÖ Hightech­Fonds gemeinsam mit der EOSS Technologies Holding GmbH für die Finan­zierung der Wachstums­strategie, die GENSPEED zum weltweit führenden Spezialisten für ortsunabhängige, schnelle und hochqualitative Testplattformen machen soll.

GENSPEED und die Investoren zum Deal

„Wir wollten zusätzlich zu EOSS einen lokalen Partner haben, dessen Netz­werk uns weiterbringt,“ sagt CEO Max Sonnleitner zum Einstieg des Hightech­Fonds.

„Als früher Investor bei GENSPEED freut es uns ganz besonders, dass wir den OÖ HightechFonds zur Begleitung des weiteren Wachstums gewinnen konnten“, so Christoph Blaschitz, der für EOSS in der Geschäftsführung des Unternehmens sitzt. „GENSPEED bereichert uns mit einem starken Gründerteam und einer sehr guten Idee,“ ergänzt Thomas Meneder vom OÖ HightechFonds.

Qualitative Corona-Schnelltests aus Oberösterreich

Ein Tropfen Blut von der Finger­spitze, ein kompaktes Gerät und ein hoch­sensibler Chip: Das reicht aus für fundierte medizinische Befunde in Labor­qualität – egal ob in der Arzt­praxis oder am Flughafen. Und dies kann in der Bewkämpfung des Coronavirus ein echter Gamechanger sein.

Das Potential der zertifizierten und markt­er­probten Technologie ist groß – und soll nun auch für die Dia­gnose von COVID-19 genutzt werden. Der Vorteil der GENSPEED-Test­platt­form liegt in der Ver­bindung von Geschwindig­keit, Orts­unab­hängigkeit und Qualität: In nur 15 Minuten erhält man direkt am Ein­satz­ort differen­zierte, zu­ver­lässige Ergeb­nisse über den Immun­status be­ziehungs­weise das Vor­liegen einer akuten Infektion. Damit könnten Maß­nahmen viel indivi­dueller und punkt­genauer gesetzt werden.

Individuelle Diagnostik für viele Anwendungsbereiche

Die ziel­gerichtete Form der Dia­gnostik verspricht aber auch weit über COVID-19 hinaus viele Mög­lichkeiten – insbesondere für die Humanmedizin oder die Pharmabranche. Daneben sieht CEO Max Sonnleitner auch Potentiale im Bereich der Veterinär­medizin, in Umweltfragen oder in der Nahrungs­mittel­industrie. Deshalb entwickelt GENSPEED nicht nur selbst Tests – für Para­dontitis und vier Kranken­haus­keime – sondern vertreibt in einer zweiten Schiene auch die Techno­logie bzw. die Geräte für Test­ent­wickler. Aktuell sind mehrere Mach­bar­keits­studien für nam­hafte Unter­nehmen – u.a. Top-Player in der Pharma­industrie – am Laufen.

Corona-Risikobewertung mit Künstlicher Intelligenz

Neben GENSPEED gibt es unter den Beteili­gungen des OÖ Hightech­Fonds mit Symptoma noch ein weiteres Unter­nehmen, das bei der Diagnose von COVID-19 wertvolle Unter­stützungs­arbeit leistet: Der Chatbot des Unter­nehmens erlaubt eine erste Risiko­einschätzung – und kann so zB Ärzte oder Hot­lines unterstützen. Er steht unter www.symptoma.at in 36 Sprachen zur Verfügung und erreicht eine Treff­genauig­keit von 96,32 Prozent. Symptoma gehört bereits seit 2015 zur HightechFonds-Familie.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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