10.01.2020

Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft

Im Gastbeitrag erklärt Oliver Völkel von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte die Auswirkungen der Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML5) auf die Krypto-Branche.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche
(c) Adobe Stock - Julia

Nun ist es also so weit. Heute, am 10. Jänner 2020 treten neue Regelungen für die Krypto-Branche in Österreich in Kraft. Gemeint ist die Einbeziehung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen in das rechtliche Regime zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Überraschend kamen die neuen Regeln freilich nicht. Bereits 2018 hatte das EU-Parlament eine Richtlinie dazu erlassen (Anm.: AML5). Und im Juli vergangenen Jahres hat schließlich auch das österreichische Parlament ein entsprechendes Umsetzungsgesetz verabschiedet. Viel Zeit also, sich als Unternehmen in der Krypto-Branche auf die Neuerungen einzustellen.

+++ Mehr zum Thema Krypto +++

Unangenehme Aha-Erlebnisse

Und dennoch: Für viele Unternehmen wurde die Zeit knapp. Möglicherweise wurde einfach der Umfang an neuen Regelungen unterschätzt. Für ein Aha-Erlebnis der unangenehmen Art sorgte auch die Erkenntnis, dass viele bisher wie selbstverständlich gelebte Gepflogenheiten in der Branche nach den neuen Regeln nicht mehr zulässig sein würden.

Aber was sind nun eigentlich diese Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Kryptounternehmen nun treffen?

Ein „Picasso der Legistik“

In Österreich unterliegen seit 10. Jänner 2020 auch sogenannte „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ dem Finanzmarkt Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG), einem Gesetz, das wohl zutreffend als „Picasso der Legistik“ bezeichnet werden darf. Gemeint ist damit vor allem der erste Eindruck, der bei der Lektüre entsteht. Gemeint ist aber auch, dass sich das legislative Kunstwerk FM-GwG dem geneigten Leser bei nahezu jeder erneuten Auseinandersetzung ein wenig anders darstellt. Und auch, dass es wohl ebenso viel Spielraum für Interpretation zulässt, wie der echte Picasso.

#rooftop.talk zum Thema:

#rooftop.talks #2: Blockchain Special

Der Live Rooftop Talk #2 über die aktuelle rechtliche Situation rund um Libra, die Gefahr für die Weltordnung, die Umverteilung nach oben, Krypto-Visa uvm mit Oliver Völkel, Co-Founder von Stadler Völkel Rechtsanwälte, @Christian Piska, (disruptiver) Prof. für Öffentliches Rech am Juridicum – Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien und Andreas Petersson, dem Founder von Capacity.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Juli 2019

Gleichstellung mit Banken bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Aber zurück zum Thema: Neu ist, dass neben Kredit- und Finanzinstituten nunmehr als dritte Gruppe auch „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ als Verpflichtete im Gesetz ausdrücklich genannt sind. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für die Kryptobranche dieselben Regeln zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten, wie für die Bankenwelt.

Möglicherweise hat diese Gleichstellung einen erfreulichen Nebeneffekt: Krypto-Unternehmen könnte es in Zukunft vielleicht einfacher fallen, in Österreich an ein Geschäftskonto zu gelangen. Bekanntlich ist ja bereits dieser erste Schritt in der Branche ein Spießrutenlauf. Die Gleichstellung mit Banken bedeutet aber vor allem eines: Viele neue Pflichten. Bevor diese detaillierter behandelt werden, ist aber noch eine andere Frage wesentlich:

Wer ist „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“?

Die neuen Regeln gelten für „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuellen Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Was ist eine „virtuelle Währung“?

Nach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine „digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion, sind hingegen keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Die Frage, ob es sich bei einem digitalen Asset um eine virtuelle Währung handelt, ist durchaus in der Praxis relevant. Eine Dienstleistung in Bezug auf virtuelle Währung setzt nämlich voraus, dass sie – Überraschung – in Bezug auf eine virtuelle Währung erbracht wird. Ob ein digitales Asset eine virtuelle Währung ist, sollte daher als Vorfrage stets auch mitüberlegt werden.

Wer ist in dem Zusammenhang ein „Dienstleister“?

Nach der zweiten neuen Definition ist „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ jemand, der eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbietet:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen)
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das „Bezahlen“ mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Welche neuen Pflichten gelten nun für die Krypto-Branche?

Risikoanalyse auf Unternehmensebene

Liest man die Verpflichtungen der Reihe nach, so wirken sie überschaubar. Der Teufel steckt allerdings – wie so oft – im Detail: So ist beispielsweise eine Risikoanalyse auf Unternehmensebene zu erstellen. Dabei soll untersucht werden, welche Risiken im eigenen Unternehmen bestehen, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Damit man aber die Risiken seines Unternehmens einschätzen kann, bedarf es zuvor einer genauen Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschäftsmodell. Geschäftsmodell- und Risikoanalyse sind somit quasi miteinander verschränkt. Ändert oder erweitert sich das Geschäftsmodell, so ist auch die Risikoanalyse anzupassen.

Risikoklassifizierung auf Kundenebene

Gleiches gilt für die sogenannte „Risikoklassifizierung auf Kundenebene“: Für Kunden sind Kriterien zu definieren, wie diese in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden können. Unterschiedliche Risikoeinstufungen können nämlich unterschiedlich intensive Sorgfaltspflichten auslösen. Und um zu bestimmten, welche Intensität bei einem Kunden gerade richtig ist, bedarf es der vorherigen Klassifizierung. Von den verschiedenen neuen sogenannten Sorgfaltspflichten seien nachfolgend nur auszugsweise einige genannt:

  • Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität
  • Feststellung und Überprüfung wirtschaftlicher Eigentümer
  • Feststellung und Bewertung von Art und Zweck der Geschäftsbeziehung
  • Feststellung und Überprüfung der Mittelherkunft

Für diese und andere Sorgfaltspflichten kann es unterschiedliche Herangehensweisen geben. Wesentlich ist aber stets, dass neben dem Feststellen auch ein Überprüfen erfolgen muss. Was in den genannten Fällen als Feststellen und was als Überprüfen gilt, muss dabei nicht immer sonnenklar sein.

Geldwäschebeauftragter, anonyme Whistleblower-Meldungen und laufende Dokumentation

Neu ist unter anderem weiters, dass ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen ist. Dieser muss nicht nur fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sein, er muss sich auch stets fortbilden. Mitarbeiter sind zu schulen und einzuweisen. Es muss auch die Möglichkeit für anonyme Whistleblower-Meldungen von Mitarbeitern geschaffen werden. Es sind weiters Datenbankzugänge einzurichten, um etwa Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle abzusetzen oder die wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen (oder war es doch zu deren Überprüfung?). Die Einhaltung aller Verpflichtungen ist nachvollziehbar zu kontrollieren und alles zu dokumentieren. Für zehn Jahre.

Es genügt also nicht, ein Dokument zu verfassen, das in einer Schublade verschwindet, bis es bei einer Kontrolle hervorgeholt wird. Die Herausforderung für Unternehmen liegt also darin, für alle Verpflichtungen nach dem FM-GwG Prozesse zu schaffen, und deren Einhaltung auch zu kontrollieren. Gerade für kleinere Unternehmen kann dies eine große Herausforderung sein.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen sich bei der FMA registrieren, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

Die FMA kann eine Registrierung verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der begeht eine Verwaltungsübertretung, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Ausblick

Wer überlegt, ein Unternehmen in der Krypto-Branche zu gründen, der kommt nun nicht mehr umhin, sich im Detail mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Diese Regeln sollten von Anbeginn an mitberücksichtigt werden. Wer etwa zuerst ein Kundenmanagementsystem programmiert, um erst im Anschluss daran zu erkennen, dass sich einige der Sorgfaltspflichten damit hätten lösen lassen, der wird sich über den neuerlichen Programmieraufwand zurecht ärgern.

Sicher ist, dass die neuen Regeln eine Hürde für den Markteintritt für neue Unternehmen geschaffen haben. Die Hürde kann aber gemeistert werden. Welche langfristigen Auswirkungen das Gesetz hat, wird erst die Zeit zeigen.

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Fedor Holz | (c) Haris Dervisevic / brutkasten
Fedor Holz | (c) Haris Dervisevic / brutkasten

Mit Anfang 20 führte er die Poker-Weltrangliste an und erspielte insgesamt Preisgelder im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Doch nach nur wenigen Jahren widmete sich Fedor Holz anderen Herausforderungen. Seine zwei Startups gründete der deutsche Wahl-Wiener in der österreichischen Hauptstadt. Als Investor stieg er bei rund 30 Startups und 20 Fonds ein. Die daraus gewonnene Expertise setzt er nun gemeinsam mit seinem Freund und Geschäftspartner Christoph Zöller im Fund of Funds „Drafted Ventures“ mit Sitz im deutschen Heidelberg um. Im Interview erzählte uns Holz mehr über seine Beweggründe und seine Strategie.


brutkasten: Du hast als Poker-Spieler internationale Bekanntheit erlangt . Vor zehn Jahren hast du dann zum ersten Mal ein Unternehmen gegründet. Wie war das damals?

Fedor Holz: Genau, da war ich sehr unerfahren. Ich war Anfang 20 und wir hatten eine ganz typische Startup-Reise. Ich habe mit dem Pokern aufgehört und meine erste Firma gegründet: Primed Mind. Das war sehr ähnlich zu Headspace [Anm. bekannte Meditations-App], die eine starke Konkurrenz waren. Wir hatten eine sehr gute Anfangs-Traction. Dann haben wir die Series A nicht bekommen, das Blatt aber noch gedreht und die Firma profitabel gemacht, bevor ich den Großteil meiner Anteile verkauft habe.

Die zweite Gründung, Pokercode, folgte 2019. Das war ein ganz anderer Hintergrund und rund um meine eigene Brand aufgebaut. Aus dem anfänglichen Masterclass-Kurs wurde ein breiteres Produkt und schließlich eine Mitgliedschaft. Kurzfristig hat uns das Umsatz gekostet, langfristig hat es das Produkt deutlich besser gemacht. Das Team führt das heute komplett eigenständig und ich bin seit zwei Jahren operativ nicht mehr involviert.

Du hast in dieser Zeit aber auch Einzel-Business-Angel-Investments in Startups gemacht, oder?

Ich habe mittlerweile wirklich viele Investments gemacht. Ich schätze es sind etwa 30 Direktinvestments und 20 Fondsinvestments über die letzten zehn Jahre.

Und nun gründest du selbst einen VC-Fonds, genauer gesagt einen Fund of Funds. Was kannst du uns dazu erzählen?

Das ist aus meiner eigenen Investmentstrategie heraus gewachsen. Als ich mit Anfang 20 sehr viel Geld beim Pokern verdiente, verspürte ich einen großen Druck, dieses Vermögen sinnvoll anzulegen. Aktien und Private Equity wirkten auf mich etwas altbacken, Venture Capital schien mir dagegen viel näher an den Gründern zu sein – in deren Rolle ich mich potenziell auch selbst sah.

Über die letzten zehn Jahre habe ich als Investor und Gründer viel gelernt. Beim Pokern ist es sehr wichtig, Vergleichswerte zu kalibrieren: Was ist gut, was ist herausragend? Genau diese Vergleichswerte fehlten mir anfangs. Erst mit der Zeit habe ich besser einschätzen können, wie ein wirklich guter Founder oder Investor aussieht. Heute liegt meine Messlatte hoch. Ich möchte viele gute potenzielle Investments sehen und nur die besten daraus auswählen.

Dabei habe ich gemerkt, dass für mich Fondsinvestments sinnvoller sind. Mit einzelnen Direktinvestments bin ich weit weg von einer statistisch relevanten Strategie. Deshalb habe ich gemeinsam mit meinem guten Freund Christoph Zöller unseren Dach-Fonds Drafted Ventures gestartet. Wir haben gerade unser First Closing mit 15 Millionen gezeichnet; das Hardcap liegt bei 25 Millionen. Wir werden jeweils rund eine Million Euro in etwa 20 der besten frühphasigen Venture-Capital-Fonds investieren. Wenn diese wiederum in je 20 Companies investieren, haben wir ein Portfolio von 400 Startups. Das bringt eine hervorragende Streuung und ermöglicht es, eine deutlich diversifiziertere VC-Allokation zu haben.

Heißt das, du wirst keine Direct Investments in Startups mehr machen?

Teilweise ja, wir schließen es nicht komplett aus. Wir machen über unseren Fonds gezielte Co-Investments in Portfolio-Companies unserer Fondsmanager. Ein Beispiel ist unsere Beteiligung an Conduct AI, die für alte SAP-Systeme einen „Explainable Layer“ mit KI bauen. Da ein uns sehr naher Fonds dort der erste Investor war, hatten wir früh tiefe Einblicke und Vertrauen auf beiden Seiten. Wir investieren hier nicht in der Pre-Seed-Phase, sondern in wachstumsstarke Firmen mit Millionenumsätzen.

Private Ausnahmen, die nicht in dieses Profil passen, mache ich weiterhin über eigene Vehikel. Das ist aber nur noch ein kleiner Teil, da mein Fokus auf dem Fonds liegt.

Wie bist du als Privatinvestor? 30 Portfolio-Companies können ja extrem viel Arbeit sein. Wie aktiv bist du da involviert?

Man muss bedenken, dass sich das über einen langen Zeitraum aufgebaut hat und manches auch schon abgeschrieben ist. Ich pflege zu zwei oder drei Gründern eine sehr enge Beziehung mit regelmäßigem Austausch. Bei den restlichen bin ich eher passiv und bringe mich nur ein, wenn konkrete Themen oder Probleme aufkommen.

Wird euer Fund of Funds in Europa oder global investieren?

Wir zielen auf 50 Prozent Europa und 50 Prozent USA ab, mit einer kleinen Allokation für spannende Märkte wie Lateinamerika, Israel oder Indien. Da wir extrem return-getrieben sind, suchen wir weltweit nach den absolut besten Early-Stage-Investoren.

Ein wichtiges Kriterium: Wir investieren nur in Fonds unter 100 Millionen Dollar Volumen. Außerdem schließen wir Fonds mit einem Investmentkomitee (IC) aus. Unsere These basiert auf der herausragenden Qualität einzelner Manager. In Komitees entsteht oft Bias; häufig setzt sich einfach die lauteste Person durch oder es werden nur „sichere“, konsensfähige Deals durchgewunken. Bridgewater analysiert nicht umsonst seine Meetings mit KI, um diesen Bias zu vermeiden. Deshalb fokussieren wir uns auf Solo-GPs oder Zweier-Teams, wo die finale Entscheidung direkt bei den Managern liegt. Strukturell bedeutet das, dass diese Fonds meistens zwischen 10 und 50 Millionen groß sind, mit wenigen größeren Ausnahmen.

Sind da viele First-Time Fund Manager dabei?

Ja, von unseren bisherigen neun Commitments sind drei First-Time Manager. Wir investieren grundsätzlich in keine Fonds, die älter als die dritte Generation sind. Über 10 bis 15 Jahre einen absoluten Top-Dealflow aufrechtzuerhalten, ist ein ziemlicher Grind. Zudem ist Venture Capital auch eine Altersfrage: Der Zugang zur jeweils nächsten Founder-Generation ist ein eigener Skill, den nicht jeder über 15 Jahre hält. 

Was ist dabei euer eigener Wettbewerbsvorteil, eure Edge?

Unsere Edge ist, dass wir einen starken Dealflow haben und oft den Aufwand betreiben, den andere scheuen. Ich kenne nicht viele europäische Investoren mit exzellenten US-Connections, weil das ständige Präsenz vor Ort erfordert. In Amerika sind die Intensität und die „Capital Velocity“ – die Geschwindigkeit, mit der sich Geld bewegt – viel höher. 

Wenn beispielsweise ein 24-Jähriger aus dem OpenAI-Umfeld einen 10-Millionen-Fonds auflegt und Top-Leute investieren, wollen wegen des Signaling-Effekts plötzlich viele andere rein. In solchen stark umkämpften Situationen geht es nur über echte Beziehungen und Schnelligkeit. Diesen extremen Wettbewerb auf der LP-Seite gibt es in Europa selten.

Gehen andere LPs das Ganze vielleicht manchmal zu unprofessionell an?

Viele Investoren machen Investments nicht in Vollzeit und investieren in vereinzelte Startups oder Fonds aus ihrem nahen Umfeld. Dementsprechend fehlt es oft an Dealqualität und Diversifikation. Wenn dann nicht ein glücklicher Treffer dabei ist, dann geht die Motivation weiter zu investieren leider oft verloren. Das ist völlig verständlich, niemand macht das nebenbei gut – genau die Lücke wollen wir schließen.

In dieser Größenordnung, wo wirklich alles am GP liegt, kann man das wahrscheinlich mit der Seed-Phase eines Startups vergleichen…

Der Vergleich passt sehr gut. Das Durchschnittsalter unserer Manager liegt zwischen 28 und 35 Jahren. Sie brauchen den Biss eines Gründers, aber eben auch schon echte Erfahrung und Kompetenz. Wir mögen Ex-Founder, die zehn Jahre operativ gearbeitet haben und jetzt zum Beispiel Biotech-Startups in Boston scouten. Aber auch ehemalige Investoren von Top-Fonds wie Sequoia, die sich selbstständig machen, passen in unser Profil.

Sind auch Leute mit Domänenexpertise, zum Beispiel ein ehemaliger Top-Manager in der Pharmaindustrie, gute Fund Manager?

Ein bestimmtes Profil garantiert noch keinen Erfolg. Das Wichtigste ist, dass der Manager einen sehr hohen Qualitätsanspruch hat, mit den Foundern connecten kann und ihre Sprache spricht. Ein Investor, der frische MIT-Absolventen sucht, braucht einen anderen Zugang als jemand, der in etablierte „Second Time Founder“ Mitte 30 investiert.

Das zeigt, dass es ein extremes „People Business“ ist…

Absolut, aber Soft Skills sind am Ende nur Multiplikatoren. Die Basis ist opportunistisches Denken und die Fähigkeit, Qualität schnell zu erkennen. Die Qualitäten eines guten Investors unterscheiden sich von denen eines guten Gründers.

Hummingbird Ventures, die über mehrere Fondsgenerationen fantastische Returns erzielen, suchen zum Beispiel ganz gezielt nach „unbequemen“, edgy Gründern, mit denen man vielleicht nicht unbedingt ein Bier trinken gehen möchte, die aber sofort zur Sache kommen. Als Investor musst du nicht unbedingt 70 Stunden arbeiten, sondern kannst in 40 fokussierten Stunden viel Wert für dein Portfolio liefern. Die einzelnen Investmententscheidungen sind ausschlaggebend. Außerdem ist es ein hartes Signaling- und Reputations-Spiel, bei dem du im Wettbewerb mit anderen Investoren die besten Deals gewinnen musst.

Beurteilst du die Fondsinvestments ausschließlich nach dem potenziellen Return, oder gibt es technologische Spezifikationen, etwa dass ihr nur in KI oder Quantencomputer investiert?

Wir investieren hauptsächlich in Frontier-Technologie-Fonds und achten dabei primär auf zwei Säulen: die Investmentfähigkeit des Managers und strukturelle Vorteile.

Erstens brauchen wir Manager, die dank eines großen Erfahrungsschatzes Qualität sofort erkennen, sich aber nicht blind in Startups verlieben, sondern gleichzeitig das Pricing im Blick behalten. Wenn du 500 Optionen siehst, macht es einen enormen Unterschied, ob du auf einer Bewertung von 15 oder 30 Millionen investierst. Zudem müssen die Manager in der Lage sein, mit wenig Zeiteinsatz großen Wert zu stiften, etwa durch hochkarätige Introductions für neue Mitarbeiter oder zu guten Funds für Follow-on-Runden.

Zweitens suchen wir immer nach strukturellen Marktvorteilen. Das kann ein geografischer Vorteil sein, wie etwa in Boston: Dort gibt es Top-Talente, aber einige der großen Tier-1-VCs haben ihren Fokus auf San Francisco gelegt, wodurch die Bewertungen im direkten Vergleich niedriger sind. Ähnliches gilt für Indien, wo exzellent ausgebildete Tech-Talente günstig zu finden sind. Bringst du so einen Founder in die USA, hast du sofort einen potenziellen Bewertungs-Uplift. Solche strukturellen asymmetrischen Vorteile wollen wir sehen – so wie Y Combinator extrem günstig an gute Assets kommt, weil ihre Finanzierungsstruktur ihnen einen riesigen Wettbewerbsvorteil bietet.

Wie macht ihr bei kleineren Fonds, die kaum Marketingbudgets haben, überhaupt das Sourcing? Wie findet ihr die global?

Marketing spielt bei uns keine relevante Rolle. Zu 70 Prozent läuft das über direkte Relationships. Die Incentives sind perfekt aligned: Wenn unsere GPs einen anderen brillanten Fondsmanager treffen, stellen sie ihn uns vor. Auf der LP-Ebene sind sie ja keine Konkurrenten. Wir bekommen durch unser Netzwerk von mehreren Dutzend Leuten so viele gute Intros, dass wir unsere Pipeline straff managen und den Großteil absagen müssen.

Ist das eine aktuelle Dynamik, dass es mehr spezialisierte kleine Fonds geben wird und nicht mehr so große Strukturen?

Zum Teil schon, aber kleine Fonds haben es aktuell auch sehr schwer beim Fundraising, weil die Qualität heute viel härter hinterfragt wird. Wer heute in Deutschland einen 100- bis 200-Millionen-Fonds für Series-A-Runden auflegt, konkurriert bei Top-Startups direkt mit amerikanischem Geld.

Da stellt sich schnell die Frage nach der echten Edge. Generalistische Fonds haben oft kein starkes Signal mehr im Markt und Investoren werden skeptisch, wenn nach zehn Jahren die Rendite ausbleibt. Venture Capital verzeiht Mittelmäßigkeit nicht: Ein durchschnittlicher Fonds liefert am Ende nur die Rendite des Aktienmarkts oder weniger, allerdings mit deutlich höherem Risiko. Nur die echten Outlier bringen die Performance, für die sich das Risiko lohnt. Genau deshalb ist Selektion alles und genau das ist unser Fokus.

Wer sind die LPs bei euch?

Ohne Namen zu nennen: Es ist ein Mix aus erfahrenen Unternehmern – Leuten, die selbst Firmen aufgebaut und verkauft haben –, Family Offices und Menschen aus unserem langjährigen Umfeld, die unsere Entwicklung von Anfang an verfolgt haben. 

Zum Abschluss: Was hast du als Ziele definiert?

Mein Ziel ist es, mittelfristig einen zweiten größeren Fonds aufzulegen. Ich möchte das aber nicht künstlich aufblähen; wir wollen die Entscheidungen so lange wie möglich zu zweit oder maximal zu dritt treffen und dafür einfach größere Tickets schreiben und uns stetig weiterentwickeln.

Für unsere Investoren wollen wir das Maximum herausholen. Wir als GPs haben 1,5 Millionen Euro eigenes Geld investiert und haben eine Hurdle Rate von 8 Prozent eingebaut. Das heißt, erst wenn unsere Investoren mehr als 8 Prozent jährliche Rendite machen, greift unsere Gewinnbeteiligung überhaupt. Mich würde selbst kein Vehikel interessieren, bei dem den Leuten nur Gebühren aus der Tasche gezogen werden. Es ist absolut leistungsorientiert: Wenn wir einen guten Fonds bauen, haben alle Spaß – wenn nicht, dann eben nicht.

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Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft

Heute, am 10. Jänner 2020 treten neue Regelungen für die Krypto-Branche in Österreich in Kraft. Gemeint ist die Einbeziehung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen in das rechtliche Regime zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aber zurück zum Thema: Neu ist, dass neben Kredit- und Finanzinstituten nunmehr als dritte Gruppe auch „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ als Verpflichtete im Gesetz ausdrücklich genannt sind. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für die Kryptobranche dieselben Regeln zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten, wie für die Bankenwelt. Die neuen Regeln gelten für „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“. Sicher ist, dass die neuen Regeln eine Hürde für den Markteintritt für neue Unternehmen geschaffen haben.

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