21.03.2018

Geld & Krypto 2: „Bargeldaufstand“ im hohen Norden

Manchen in Schweden geht der Krieg gegen das Bargeld zu weit. Trotz aller technischer Innovationen kommen jetzt Nachteile ans Licht. Selbst die Notenbank wird nervös. Teil zwei einer Miniserie zu Geld & Krypto.
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Vorwort: Der Erfolg von Bitcoin und anderen Kryptowährungen hat die Notenbanker weltweit wachgerüttelt. Viele schreien nach Regulierung – und die wird es geben. Aber andere fragen sich, wie staatliches Geld in dieser neuen Welt auszusehen hat, welche Vorteile Blockchain, Distributed Ledger und digitales Geld bringen können. Die meisten dieser Überlegungen sind noch oberflächlich, auch wenn die Medien gerne behaupten: „Land XYZ bastel am Bitcoin-Killer“. Aber tatsächlich haben diese neuen Technologien das Zeug dazu, unser Geldsystem massiv zu verändern. Die Tools, die jetzt geschaffen werden, können für Notenbanken sehr nützlich sein. Bitcoin ist der Stein des Anstoßes, aber für Zentralbanken nur mäßig relevant. Vielmehr geht es darum, das Verhältnis zwischen Währungshütern, Geschäftsbanken und Öffentlichkeit neu zu verhandeln. Ein Mikrokosmos für diese Entwicklungen ist Schweden. In dieser Miniserie zu Geld & Krypto beleuchten wir, wohin die Reise gehen könnte.

+++ Geld & Krypto 1: Schweden spart das Bargeld ein +++


Die Banken ziehen in den Krieg

Im ersten Teil dieser Serie haben wir erfahren, wie das Verschwinden des Bargeldes aus der schwedischen Gesellschaft begonnen hat. Die Notenbank hatte die teure Bargeldlogistik Ende der 1990er-Jahre an Post und Geschäftsbanken übertragen – um Geld zu sparen.

Was die Notenbank aber übersehen hatte: Die Post stand Ende der 1990er-Jahre auch unter enormen Kostendruck und mußte sparen. Nach den Filialen der Notenbank wurden auch viele Filialen der Post geschlossen. Plötzlich sind die großen Banken auf der Aufgabe sitzen geblieben, die Bargeldlogistik zu übernehmen. Das war der Beginn des Krieges gegen das Bargeld in Schweden. Die Banken hatten schlicht keine Lust, die Kosten für die Bargeldversorgung dauerhaft zu übernehmen. Überfälle, Terror, Geldwäsche, Krankheiten, Umweltschutz: Die PR-Leute von Banken und Kreditkartenunternehmen haben sich in den vergangenen 20 Jahren eine ganze Reihe an Gründen einfallen lassen, warum das Bargeld weg muss.

Der ehemalige Chef der Reichspolizeibehörde Björn Eriksson hat die Methoden der Banken in einem Paper 2014 erstmals zusammengefasst. Es ist eine Abrechnung geworden. Eriksson gilt heute als Galionsfigur des so genannten „Bargeldaufstandes“, der jetzt um die letzten Reste der Bargeld-Infrastruktur kämpft. Unterstützt wird er etwa durch den Pensionistenverband, dessen Mitglieder im Gegensatz zu ihren Enkeln noch stark auf Bargeld vertrauen. Ikone der Bargeldgegner ist übrigens Björn Ulvaeus, der ehemalige Sänger der Popband ABBA. Dessen ABBA-Museum wurde früher von Mastercard mitfinanziert.

Plötzlich können die Banken innovativ sein

Für die großen Banken des Landes hat Bargeld nur Nachteile und seine Verdrängung nur Vorteile. Digitales Geld führt eher dazu, dass ein Kunde sich verschuldet. Die Schweden haben das Angebot dankend angenommen. Freilich ist die Entwicklung keineswegs nur negativ. Digitale Geldübertragung hat viele Vorteile. Die Banken haben es auch geschafft, eine App zu entwickeln, die es anderswo so noch nicht gibt: Swish erlaubt es den Schweden, Sofortüberweisungen für den Zahlungsverkehr zu tätigen – gratis und über Bankgrenzen hinweg. Swish hat den ohnehin fortschrittsgläubigen Schweden enorm erleichtert, sich vom Bargeld zu verabschieden. Dass es diese eigentlich simple App zwar in Schweden gibt, nicht aber in Österreich oder Deutschland, zeigt auch, wie selektiv der Finanzsektor mit Innovationen umgeht.

In Europa können wir ein ähnliches Beispiel beobachten. Im Eurosystem sollen noch heuer Sofortüberweisungen über Banken- und Landesgrenzen möglich sein. Das Projekt nennt sich TIPS: Target Instant Payment System. Aufgebaut auf TIPS sind ähnliche Apps wie Swish auch für den Rest Europas vorstellbar. Aber warum bringt die EZB diese Innovation erst jetzt? Weil der Druck steigt. Kryptowährungen sind gerade bei internationalen Zahlungen derzeit oft schneller als herkömmliche Systeme. Auch das internationale Konsortium Swift, das seit Jahrzehnten den globalen Zahlungsverkehr der Banken regelt, will schon bald die Transaktionen beschleunigen und die Spesen senken.

Beim Bettler mit App zahlen

Zurück nach Schweden: Swish wurde entwickelt, um das Bargeld zu verdrängen und Kosten in der Logistik zu sparen. Das hat sich für die schwedischen Banken ausgezahlt. Gerade nach der Finanzkrise greifen die Menschen weltweit eigentlich wieder verstärkt zu Bargeld. Weil es auf der Bank keine Zinsen mehr gibt und man sich mancherorts generell Sorgen um die Stabilität des Bankensystems machen muss, wird dieses Bargeld auch verstärkt gehortet.

Als einziges Land auf der Welt geht Schweden einen anderen Weg. Dort ist es schon seit Jahren illegal, Bargeld in Schließfächern zu bunkern. Auch die Zahl der Bankomaten geht immer weiter zurück. Kurz: Die Banken tun alles, um den Menschen den Zugang zum Bargeld so schwer wie möglich zu machen. Gleichzeitig wird das Bezahlen ohne Bargeld immer einfacher und günstiger. Sogar beim Bettler oder in der Kirche können die Schweden bargeldfrei bezahlen.

Die Notenbank versteht die Aufständischen

Aber nicht nur Eriksson und den Pensionisten geht die Entwicklung viel zu schnell. Ökonomen befürchten negative Effekte auf strukturell ohnehin schwache Regionen: manche Geschäfte sperren lieber zu, als auf teure technische Infrastruktur umzurüsten. Sicherheitsexperten warnen vor Hackern, die die schwedische Infrastruktur angreifen könnten. Mit jedem Stromausfall wird die Debatte angeheizt. Dazu kommt die Sorge um die Schwachen der Gesellschaft, die Armen und die Migranten. Wer neu in ein Land kommt hat nicht sofort ein Konto. Und was ist mit den Touristen, die Geld ins Land bringen sollen? Freilich ist die Darstellung vom völlig bargeldfreien Schweden in den internationalen Medien überzogen. Noch ist es durchaus möglich, auch mit Scheinen zu bezahlen.

Aber auch die Notenbank wird jetzt nervös und stellt sich demonstrativ gegen einen weiteren Rückbau der Bargeld-Infrastruktur. Man will die Banken dazu zwingen, Bargeld anzunehmen – nachdem man sie jahrelang hat gewähren lassen. Bis Sommer soll ein Bericht zur Lage erstellt werden. Und dann gibt es noch die E-Krona. Kein Land der Welt ist in der Frage einer „staatlichen Kryptowährung“ so weit wie Schweden. Das hängt direkt mit dem Kampf gegen das Bargeld zusammen. Mehr dazu in Teil drei dieser Miniserie.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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