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Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten “Geisterflüge”, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten. Diese Flüge waren nötig waren, damit die Fluglinien ihre Slots behalten. Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus blieben allerdings die Fluggäste aus: Es wurde also sinnlos CO2 in die Atmosphäre entlassen.
+++News und Fakten zum Coronavirus+++
Auf Druck von verschiedenen Seiten hin hat das EU-Parlament nun dafür gestimmt, die Slot-Regeln für Fluglinien in Zeiten der Coronakrise auszusetzen. Die Abstimmung erfolgte mit 686 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen.
Slot-Regelung und die “Geisterflüge”
Normalerweise müssen Airlines ihre Slots an den großen Flughäfen zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um auch in der Flugplanperiode des darauffolgenden Jahres ein Recht darauf zu haben – ansonsten verlieren sie die Slots an die Konkurrenz.
+++Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus+++
Nach der nun endgültig beschlossenen EU-weiten Regelung verlieren Fluglinien ihre bisherigen Start- und Landerechte auch dann nicht, wenn die Flugzeuge nicht abheben. Die Ausnahmeregelung gilt bis einschließlich Oktober.
Rückgang der Buchungen, Kurzarbeit bei der AUA
Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
+++AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen+++
Österreichs größte Airline, Austrian Airlines, gab zuletzt bekannt, dass die Einstellung des eigenen Linienflugbetrieb bis 19. April 2020 verlängert wird. Vorerst bis zu diesem Tag sind auch alle rund 7000 Mitarbeiter der Austrian Airlines in Kurzarbeit. Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. Austrian hatte ihre temporäre Einstellung zunächst bis 28. März 2020 angekündigt.
So funktioniert Kurzarbeit bei Austrian Airlines
Die “Corona-Kurzarbeit” sieht eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Prozent mit einem Gehalt von bis zu 90 Prozent vor. Die Differenz wird durch eine AMS-Förderung abgedeckt, bzw. durch Austrian aufgefüllt. Austrian Airlines hat diese Vereinbarung vorerst für einen Monat abgeschlossen, beginnend mit dem 20. März 2020 mit Verlängerungsoption auf weitere Monate, je nach weiterer Entwicklung der Situation. Maximal ist die Dauer der Kurzarbeit für sechs Monate möglich.