27.03.2020

Keine „Geisterflüge“ mehr in Zeiten des Coronavirus

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Slot-Regeln auszusetzen. Wegen dieser Regelung waren im Rahmen sogenannter "Geisterflüge" teils leere Flugzeuge gestartet, damit die Airlines ihre Slots an den Flughäfen nicht verlieren.
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Keine Geisterflüge von Airlines mehr
(c) Adobe Stock / aapsky

Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten „Geisterflüge“, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten. Diese Flüge waren nötig waren, damit die Fluglinien ihre Slots behalten. Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus blieben allerdings die Fluggäste aus: Es wurde also sinnlos CO2 in die Atmosphäre entlassen.

+++News und Fakten zum Coronavirus+++

Auf Druck von verschiedenen Seiten hin hat das EU-Parlament nun dafür gestimmt, die Slot-Regeln für Fluglinien in Zeiten der Coronakrise auszusetzen. Die Abstimmung erfolgte mit 686 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Slot-Regelung und die „Geisterflüge“

Normalerweise müssen Airlines ihre Slots an den großen Flughäfen zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um auch in der Flugplanperiode des darauffolgenden Jahres ein Recht darauf zu haben – ansonsten verlieren sie die Slots an die Konkurrenz.

+++Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus+++

Nach der nun endgültig beschlossenen EU-weiten Regelung verlieren Fluglinien ihre bisherigen Start- und Landerechte auch dann nicht, wenn die Flugzeuge nicht abheben. Die Ausnahmeregelung gilt bis einschließlich Oktober.

Rückgang der Buchungen, Kurzarbeit bei der AUA

Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

+++AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen+++

Österreichs größte Airline, Austrian Airlines, gab zuletzt bekannt, dass die Einstellung des eigenen Linienflugbetrieb bis 19. April 2020 verlängert wird. Vorerst bis zu diesem Tag sind auch alle rund 7000 Mitarbeiter der Austrian Airlines in Kurzarbeit. Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. Austrian hatte ihre temporäre Einstellung zunächst bis 28. März 2020 angekündigt.

So funktioniert Kurzarbeit bei Austrian Airlines

Die „Corona-Kurzarbeit“ sieht eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Prozent mit einem Gehalt von bis zu 90 Prozent vor. Die Differenz wird durch eine AMS-Förderung abgedeckt, bzw. durch Austrian aufgefüllt. Austrian Airlines hat diese Vereinbarung vorerst für einen Monat abgeschlossen, beginnend mit dem 20. März 2020 mit Verlängerungsoption auf weitere Monate, je nach weiterer Entwicklung der Situation. Maximal ist die Dauer der Kurzarbeit für sechs Monate möglich.

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten heute die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten
Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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AI Summaries

Keine „Geisterflüge“ mehr in Zeiten des Coronavirus

  • Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten „Geisterflüge“, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten.
  • Das EU-Parlament hat nun beschlossen, dass die entsprechenden Slot-Regeln entfallen.
  • Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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