22.07.2020

Gehaltserhöhung fordern trotz Corona? Diese 3 Dinge sind zu beachten

Kann man auch im Krisenjahr 2020 vom Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung fordern? Durchaus, meint StepStone-Gehaltsexperte Conrad Pramböck und nennt drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
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Conrad Pramböck - Gehaltserhöhung trotz Corona?
Experte Conrad Pramböck gibt Tipps für die Gehaltsverhandlung. (c) Conrad Pramböck

Schon seit einigen Monaten ist klar: Die Coronavirus-Pandemie hat der Welt und damit auch Österreich die größte Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten beschert. Mitunter könnte es also als ziemlich unangebracht, oder dreist wahrgenommen werden, genau jetzt an die Tür der Chefin zu klopfen und eine Gehaltserhöhung einzufordern. Doch muss man sich 2020 deswegen damit abfinden, beim Gehalt auf der Stelle zu treten?

Nein, meint StepStone-Gehaltsexperte Conrad Pramböck und erläutert: „Entscheidend ist die persönliche Verhandlungssituation: Wie gut geht es meinem Arbeitgeber wirtschaftlich, und wie einzigartig ist meine Position? Wer weitgehend austauschbar ist und in einem Unternehmen arbeitet, das kurz vor der Insolvenz steht, kann nicht mit einer Gehaltserhöhung rechnen. Wer hingegen über besonderes Wissen und Können sowie über ein besonderes berufliches Netzwerk verfügt und in einem florierenden Unternehmen arbeitet, für den laufen die guten Zeiten fast ungebremst weiter“.

Zwischen „Corona-Schere“ und Krise als Totschlagargument

Es habe sich eben eine „Corona-Schere“ aufgetan, zwischen Branchen, die hart getroffen werden und solchen, die genau wegen der Pandemie Rekordgewinne schreiben. Selbiges gelte auch für die Position einzelner Arbeitskräfte. So seien etwa gering Qualifizierte und Berufseinsteiger weit stärker betroffen als IT-Fachkräfte oder Techniker.

Doch auch in wenig von der Krise betroffenen Unternehmen muss Corona derzeit teilweise als Totschalgargument herhalten, legt Pramböck nahe: „Teilweise ist das Argument berechtigt, keine Gehaltserhöhungen geben zu wollen, wenn der Arbeitgeber massive Umsatzeinbrüche erlebt hat. In anderen Fällen habe ich auch schon erlebt, dass sowohl der Vorstand als auch die Mitarbeiter alle Programme mittragen, solange nur dabeisteht: ‚Wegen Corona‘. Unter diesem Stichwort gehen derzeit manche Aktionen durch, bei denen es noch im vergangenen Jahr massiven Widerstand gegeben hätte“.

Gehaltserhöhung fordern: 3 Dinge, die man beachten sollte

Um als Arbeitnehmer in der Frage, ob eine Gehaltserhöhung gefordert werden kann, oder nicht, auf der sicheren Seite zu sein, fasst Pramböck drei Dinge, die beachtet werden sollten, zusammen:

  1. Wie gut kann ich derzeit meine persönliche Leistung herausstreichen? Es geht darum zu belegen, woran mein Chef festmachen kann, dass ich herausragende Performance gezeigt habe.
  2. Wo habe ich meinen Verantwortungsbereich deutlich vergrößert? Jede Übernahme von mehr Verantwortung ist ein besonders guter Grund, um wegen einer Gehaltserhöhung anzufragen.
  3. Wie geht es meinem Arbeitgeber finanziell? Eine gelungene Gehaltsverhandlung ist auch eine Frage des guten Timings. Wenn das Unternehmen in großen finanziellen Nöten steckt, ist es eher angebracht stillzuhalten und zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen, wenn die Zeiten wieder besser sind.
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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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AI Summaries

Gehaltserhöhung fordern trotz Corona? Diese 3 Dinge sind zu beachten

  • Schon seit einigen Monaten ist klar: Die Coronavirus-Pandemie hat der Welt und damit auch Österreich die größte Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten beschert.
  • Doch tatsächlich ist nicht jedes Unternehmen betroffen – einige erleben sogar einen Boom.
  • Um als Arbeitnehmer in der Frage, ob eine Gehaltserhöhung gefordert werden kann, oder nicht, auf der sicheren Seite zu sein, fasst Experte Conrad Pramböck drei Dinge, die beachtet werden sollten, zusammen:
  • Es geht darum zu belegen, woran mein Chef festmachen kann, dass ich herausragende Performance gezeigt habe.
  • Jede Übernahme von mehr Verantwortung ist ein besonders guter Grund, um wegen einer Gehaltserhöhung anzufragen.
  • Wenn das Unternehmen in großen finanziellen Nöten steckt, ist es eher angebracht stillzuhalten und zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen, wenn die Zeiten wieder besser sind.

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  • Doch tatsächlich ist nicht jedes Unternehmen betroffen – einige erleben sogar einen Boom.
  • Um als Arbeitnehmer in der Frage, ob eine Gehaltserhöhung gefordert werden kann, oder nicht, auf der sicheren Seite zu sein, fasst Experte Conrad Pramböck drei Dinge, die beachtet werden sollten, zusammen:
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