21.11.2025
SPACETECH

Gate Space: TU-Wien-Spin-off liefert Antriebe für Satelliten-Betankung im All

Was in der Luftfahrt bereits etabliert ist, soll bald auch bei Satelliten im Erdorbit möglich werden: Betankung im Flug. Das Wiener SpaceTech Gate Space liefert die Antriebe für ein großes ESA-Projekt.
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Das Team von Gate Space rund um CEO und Co-Founder Moritz Novak (Mitte) © Gate Space
Das Team von Gate Space rund um CEO und Co-Founder Moritz Novak (Mitte) © Gate Space

11.070 km/h – mit dieser Geschwindigkeit bewegen sich geostationäre Satelliten 35.786 Kilometer über dem Äquator im Erdorbit, um konstant eine Position über der Oberfläche zu halten. Präzise an so einen Satelliten anzudocken und diesen im Flug zu betanken, ist eine entsprechend große Herausforderung. Genau die will die Europäische Weltraumagentur ESA in ihrem Projekt ASTRAL („Advancing Satcom Technology with Refuelling and Logistics“) meistern und setzt dabei auch auf Technologie des TU-Wien-Spin-offs Gate Space.

Lebensdauer von Satelliten verlängern

Das Ziel ist klar definiert: Die Lebensdauer von Satelliten soll verlängert und auch ihre Entsorgung vereinfacht werden. Denn im Erdorbit befindet sich immer mehr Weltraumschrott, der die Arbeit im All zusehends erschwert. „ASTRAL wird die kritischen Systeme entwickeln, integrieren und validieren, die notwendig sind, um Satelliten in zunehmend gefüllten Erdorbits zu warten und zu schützen“, heißt es dazu in einer Aussendung. Eine solche Betankung ist übrigens dem chinesischen Raumfahrtprogramm dieses Jahr nach eigenen Angaben weltweit erstmals erfolgreich in einem Test gelungen.

Die Mitglieder der ASTRAL-Konsortiums | (c) ESA

Das ESA-Projekt mit dem selben Ziel – und auch jenem, die europäische Souveränität zu steigern – wird von Orbit Fab geleitet, einem US- und UK-basierten SpaceTech, das auch von der US Space Force unterstützt wird. Dieses arbeitet schon länger an einer Betankungstechnologie. Bei ASTRAL arbeitet das Unternehmen nun neben Gate Space auch noch mit weiteren europäischen Partnern zusammen.

Gate Space liefert Antriebe für Weltraum-„Rendezvous“

Gate Space liefert im Rahmen des Projekt ein Hochleistungs-Antriebssystem, das sowohl die gegenseitige Annäherung und das Andocken der Satelliten – sogenannte “Rendezvous and Proximity Operations” (RPO) – als auch den kontrollierten, verlustfreien Transfer von Treibstoffen zwischen den Satelliten ermöglichen soll. Das Antriebssystem basiert auf mehreren patentierten Präzisionstriebwerken von Gate Space und nutzt die Treibstoffe Lachgas und Ethan.

„Mit seiner fein regelbaren Schubsteuerung unterstützt das System Anhebungen des Orbits, präzise Annäherungsmanöver, das Andocken, den Treibstofftransfer sowie das sichere Entsorgen der Satelliten am Ende ihrer Lebenszeit. Diese durchgängige Fähigkeit ist in der Raumfahrt sowohl essentiell als auch selten“, heißt es dazu von Gate Space.

Eigene SpaceTech-Testzentrale

Das Spin-off machte in letzter Zeit mehrfach auf sich aufmerksam. Im Juni verkündete es die Fixierung der ersten Weltraummission mit seinem Antrieb im kommenden Jahr, wie brutkasten berichtete. Erst vor wenigen Wochen eröffnete Gate Space zudem eine eigene Testzentrale für Weltraumtechnologie, die mit den Bedingungen der ESA und DLR mithalten können soll.

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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