08.04.2024
GASTKOMMENTAR

Prewave-Gründer: “Technologie wird im EU-Lieferkettengesetz zu wenig genutzt”

Gastkommentar. Harald Nitschinger, Co Founder und Managing Director des Wiener Scaleups Prewave, erläutert, warum es im Rahmen der europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) keine Totalüberwachung aller Lieferanten braucht, sondern ein riskobasierter Ansatz zielführender ist.
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Harald Nitschinger, Gründer von Prewave | (c) Prewave

Die neue europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) fördert nicht nur die Nachhaltigkeit und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, sondern treibt auch Innovationen im Lieferkettenmanagement voran und schafft die Möglichkeit, die europäischen Lieferketten nicht nur nachhaltiger, sondern auch widerstandsfähiger zu gestalten.

Die CSDDD hat daher einen doppelten Auftrag:  Sie soll Unternehmen zu nachhaltigen Wertschöpfungsketten führen und den langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand der europäischen Unternehmen und Bürger fördern. Durch gemeinsame Anstrengungen und Engagement wird Europas Vision einer widerstandsfähigen, transparenten und nachhaltigen Zukunft zum Greifen nahe.

Erfahrungen von Prewave

Unsere Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer nationaler Gesetzgebungen (Deutsches LkSG, Norwegian Transparency Act, Schweizer VSoTr) zeigen, dass eine effiziente und unbürokratische Umsetzung der CSDDD mittels moderner Technologien möglich ist. Wir unterstützen etwa bereits mehr als 170 Unternehmen bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG).

Dabei hat sich gezeigt, dass die KI nicht nur für die Einhaltung des Gesetzes sorgt, sondern die europäischen Unternehmen unterstützt in der Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten. Hierbei hat sich insbesondere keine Total-Überwachung aller Lieferanten bewährt, sondern ein gezielter, risikobasierter Ansatz.

Der risikobasierte Ansatz

Bei einem risikobasierten Ansatz fokussiert sich das Monitoring auf die wichtigsten Segmente innerhalb einer Wertschöpfungskette. Dies sind Bereiche, die sowohl für Nachhaltigkeitsverstöße anfällig sind, besonders kritisch für den Betrieb und auch von Unternehmen beeinflusst werden können.

Auf Basis der identifizierten Risiken ermöglichen technologische Monitoring-Lösungen Unternehmen in Echtzeit, proaktiv gegen Störungen, Gesetzesverletzungen und Nachhaltigkeitsprobleme in der Lieferkette vorzugehen.

Eine automatisierte Berichterstattung ist auch wesentlich effektiver. Die gesamte Lieferantenbewertung funktioniert, ohne dass die Lieferanten Umfragen ausfüllen müssen. So wird nicht nur Bürokratie vermieden, sondern tatsächlich der wirtschaftliche Betrieb gestärkt.

Pragmatische Lösung für KMU

Insbesondere für KMU, die nicht unter die CSDDD fallen, aber als Zulieferer von großen Unternehmen sehr wohl die bürokratischen Folgen spüren, braucht es pragmatische Lösung. Unser Vorschlag sind hier Branchenlösungen bzw. Zertifizierungsprozesse, die ein „Whitelisting“ ermöglichen. Derartige Zertifikate könnten helfen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Ausfüllen von Fragebogen zu vermeiden.

Kurzum, durch eine Integration von Technologie sowie eine pragmatische Umsetzung Unternehmer würde das Lieferkettengesetz nicht bloß zu einer Erfüllung von bürokratischen Anforderungen, sondern könnte von diesen genutzt werden, um effektiv ihre Wertschöpfungskette zu überwachen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu verbessern. Hier hat das neue im Ansatz völlig richtige EU-Lieferkettengesetz sein Ziel leider nur zum Teil erreicht.



Zum Gastautor

Harald Nitschinger ist Co Founder & Managing Director des Wiener Scaleups Prewave. Das Unternehmen hat eine Supply-Chain-Risikomanagement und Compliance Plattform entwickelt und konnte dafür 2023 im Zuge einer Series-A-Runde ein Investment in Höhe von 18 Millionen Euro abschließen.


Videotipp zum Thema Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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