08.04.2024
GASTKOMMENTAR

Prewave-Gründer: „Technologie wird im EU-Lieferkettengesetz zu wenig genutzt“

Gastkommentar. Harald Nitschinger, Co Founder und Managing Director des Wiener Scaleups Prewave, erläutert, warum es im Rahmen der europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) keine Totalüberwachung aller Lieferanten braucht, sondern ein riskobasierter Ansatz zielführender ist.
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Harald Nitschinger, Gründer von Prewave | (c) Prewave

Die neue europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) fördert nicht nur die Nachhaltigkeit und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, sondern treibt auch Innovationen im Lieferkettenmanagement voran und schafft die Möglichkeit, die europäischen Lieferketten nicht nur nachhaltiger, sondern auch widerstandsfähiger zu gestalten.

Die CSDDD hat daher einen doppelten Auftrag:  Sie soll Unternehmen zu nachhaltigen Wertschöpfungsketten führen und den langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand der europäischen Unternehmen und Bürger fördern. Durch gemeinsame Anstrengungen und Engagement wird Europas Vision einer widerstandsfähigen, transparenten und nachhaltigen Zukunft zum Greifen nahe.

Erfahrungen von Prewave

Unsere Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer nationaler Gesetzgebungen (Deutsches LkSG, Norwegian Transparency Act, Schweizer VSoTr) zeigen, dass eine effiziente und unbürokratische Umsetzung der CSDDD mittels moderner Technologien möglich ist. Wir unterstützen etwa bereits mehr als 170 Unternehmen bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG).

Dabei hat sich gezeigt, dass die KI nicht nur für die Einhaltung des Gesetzes sorgt, sondern die europäischen Unternehmen unterstützt in der Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten. Hierbei hat sich insbesondere keine Total-Überwachung aller Lieferanten bewährt, sondern ein gezielter, risikobasierter Ansatz.

Der risikobasierte Ansatz

Bei einem risikobasierten Ansatz fokussiert sich das Monitoring auf die wichtigsten Segmente innerhalb einer Wertschöpfungskette. Dies sind Bereiche, die sowohl für Nachhaltigkeitsverstöße anfällig sind, besonders kritisch für den Betrieb und auch von Unternehmen beeinflusst werden können.

Auf Basis der identifizierten Risiken ermöglichen technologische Monitoring-Lösungen Unternehmen in Echtzeit, proaktiv gegen Störungen, Gesetzesverletzungen und Nachhaltigkeitsprobleme in der Lieferkette vorzugehen.

Eine automatisierte Berichterstattung ist auch wesentlich effektiver. Die gesamte Lieferantenbewertung funktioniert, ohne dass die Lieferanten Umfragen ausfüllen müssen. So wird nicht nur Bürokratie vermieden, sondern tatsächlich der wirtschaftliche Betrieb gestärkt.

Pragmatische Lösung für KMU

Insbesondere für KMU, die nicht unter die CSDDD fallen, aber als Zulieferer von großen Unternehmen sehr wohl die bürokratischen Folgen spüren, braucht es pragmatische Lösung. Unser Vorschlag sind hier Branchenlösungen bzw. Zertifizierungsprozesse, die ein „Whitelisting“ ermöglichen. Derartige Zertifikate könnten helfen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Ausfüllen von Fragebogen zu vermeiden.

Kurzum, durch eine Integration von Technologie sowie eine pragmatische Umsetzung Unternehmer würde das Lieferkettengesetz nicht bloß zu einer Erfüllung von bürokratischen Anforderungen, sondern könnte von diesen genutzt werden, um effektiv ihre Wertschöpfungskette zu überwachen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu verbessern. Hier hat das neue im Ansatz völlig richtige EU-Lieferkettengesetz sein Ziel leider nur zum Teil erreicht.



Zum Gastautor

Harald Nitschinger ist Co Founder & Managing Director des Wiener Scaleups Prewave. Das Unternehmen hat eine Supply-Chain-Risikomanagement und Compliance Plattform entwickelt und konnte dafür 2023 im Zuge einer Series-A-Runde ein Investment in Höhe von 18 Millionen Euro abschließen.


Videotipp zum Thema Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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