19.12.2017

Gastkommentar: Das Regierungsprogramm aus VC-Sicht

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das neue Regierungsprogramm aus VC-Sicht und schlägt weitere konkrete Maßnahmen vor.
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Als Vertreter der österreichischen VC (Venture Capital) und PE (Private Equity) Branche, begrüßt die AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) die fortschrittliche und umfassende Standortagenda und die Aufnahme des Themas Kapitalmarkt im Programm der neuen Bundesregierung. Wir freuen uns besonders, dass eine Reihe der Forderungen unserer Mitglieder gehört wurden und zur Umsetzung vorgesehen sind.

Unsere Vorschläge an die Regierung – abgestimmt und in Zusammenarbeit mit der aaia und AustrianStartups – basieren auf einer Vision für die Architektur eines funktionierenden, international wettbewerbsfähigen Finanzplatzes.

+++ Startups im Regierungsprogramm +++

Eine Volkswirtschaft braucht professionell gemanagte Fonds

Wir wollen, dass Österreich zu einem Standort für Venture Capital und Private Equity-Gesellschaften (Fonds) wird. Neben einem gezielten Förderwesen und der Börse für Publikumsgesellschaften, benötigt eine Volkswirtschaft professionell gemanagte Fonds als institutionalisierte Ausformung von privatem Kapital. Deren eigentliche Leistung besteht neben der Kapitalbeschaffung und der Selektion der Zielfirmen in der Unternehmensentwicklung und engen Begleitung und Beratung des Managements ihrer Portfoliofirmen.

Weltweit zeigt sich, dass durch private Wachstumsfinanzierung über den gesamten Unternehmenszyklus (Forschung/Innovation, Gründungs- und Frühphase, Anschluss, Wachstum, Nachfolgeregelungen) hinweg eine betriebswirtschaftliche Dynamik entsteht und Startups – wie reifere Unternehmen – schneller wachsen, dadurch Arbeitsplätze im Land entstehen und gut ausgebildete Talente gehalten werden können (fight the brain drain!). Augenmerk muss die Regierung in diesem Sinne auf das ungelöste Thema der Anschlussfinanzierung im Startup-Bereich werfen.

Viele Forderungen schafften es ins Programm…

Folgende von uns vorgeschlagene und uns wichtige Maßnahmen fanden bereits Aufnahme im Regierungsprogramm:

  • Entwicklung einer Gesamtstrategie Risikokapital

  • Schaffung eines kompetitiven Rechtsrahmens für Venture Capital und Private Equity Fonds der dem Europäischen Standard entspricht

  • Kapitalmarkt reformieren (Dritter Markt für alle Unternehmen)

  • Besetzung eines Kapitalmarktbeauftragten

  • Zweite und dritte Säule der Pensionsvorsorge etablieren

  • Förderung der „Financial Literacy“ in der Bevölkerung

  • Öffnung der Anlageklasse Eigen- und Risikokapital für Institutionelle Investoren

  • Reform der Finanzmarktaufsicht

… einige Forderungen bleiben

Zusätzlich wollen wir einige weitere Maßnahmen vorschlagen. Wir werden auf deren Wichtigkeit im Rahmen von Antrittsgesprächen mit den neu angelobten Ministerinnen und Ministern erneut eingehen:

  • Die Errichtung und Speisung eines Dachfonds (Fund of Funds), der durch die AWS als Ankerinvestor betrieben/investiert wird, soll zur Gründung und Unterstützung von neuen Fonds führen. Das „dänische Modell“ wäre eine Lösung, um es in einer Public-Private Partnership den institutionellen Investoren (Pensionskassen, Versicherungen) zu erleichtern, in Risikokapitalfonds zu investieren.

  • Bei der Vereinfachung von Unternehmensgründungen (zum Teil im Programm angedeutet) müssen wir alle dranbleiben: Liberalisierung der Gewerbeordnung, Wiedereinsetzung einer (reformierten) GmbH light, Entwicklung einer „kleinen AG“ mit verminderten Pflichten bis zu gewissen Umsatzgrenzen nach bewährten internationalen Vorbildern. Auch brauchen Startups und KMUs Erleichterungen und Rechtsklarheit für den Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.

  • Österreich muss für VC/PE Managementgesellschaften und deren Executives attraktiv werden

    • Ansiedelungs-Incentives (ähnlich der erfolgreichen Forschungsprämie)

    • Rechtssicherheit in den relevanten Regulatorien

    • Steuern (keine Scheingewinnbesteuerung, Carry Besteuerung als Kapitalertrag)

    • FMA muss sich zu einem Dienstleister wandeln

  • Auch mit dem Thema Innovation und Digitalisierung und dem Hinweis auf die transformierende Kraft der Digitalisierung als Schlüsselrolle für den Innovationsstandort entspricht das Regierungsprogramm der Vision der AVCO. Zusätzlich zur Straffung und Entbürokratisierung der F&E Aktivitäten und Förderungen wäre eine verstärkte finanzielle Beimischung und betriebswirtschaftliche Unterstützung in der Seed-Phase durch privatrechtliche Fonds wünschenswert.

Rasche Umsetzung wichtig

Der AVCO ist natürlich eine rasche Umsetzung der angekündigten Reformen wichtig, um seit der Finanzkrise verlorenes Terrain in Österreichs Wettbewerbsfähigkeit wieder aufzuholen. Zu diesem Ziel stehen wir mit unseren Mitgliedern und Experten den politischen Parteien und neuen Ministerinnen und Ministern gerne als konstruktiver Partner zur Verfügung. Wir bieten bei der Umsetzung der Programmpunkte im Detail unsere volle Unterstützung und Mitarbeit an. Wir wollen einen Beitrag leisten, dass Österreich als Biotop attraktiver wird und um jetzt den Grundstein für den Wohlstand der nächsten Dekade für alle Österreicher zu legen!

+++ capital300: 20 Millionen Euro VC-Fonds für A-Runden auf Schiene +++


Zum Autor

AVCO Rudolf Kinsky - Regierungsprogramm aus VC-Sicht
(c) AVCO: Rudolf Kinsky

Rudolf Kinsky ist Präsident der AVCO. Über die letzten 35 Jahre hat er in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Management Consulting in den USA, im Vereinigten Königreich, Deutschland, Österreich und den CEE Ländern eine internationale Karriere aufgebaut. Seine Stationen waren u.a. 3i Group, Charterhouse, Dresdner Bank, McKinsey & Co. und The First Boston Corporation. Seit 2006 arbeitet Dr. Kinsky als selbständiger Unternehmensberater.

Zur AVCO

Die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation AVCO ist österreichs älteste Intessensvertretung der Beteiligungskapital-Industrie mit Sitz im Haus der Industrie. Mir ihren über 100 Mitgliedern, welche Investments im Wert von über EUR 6 Mrd. verwalten, ist die AVCO eine Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik. Sie bildet zugleich den VC-Gegenpart zur aaia (Austrian Angel Investors Association). Mitglieder der AVCO sind u.v.a. Speedinvest, aws (Fondsmanagement, Gründerfonds, Mittelstandsfonds), tecnet equity, Venionaire Capital, APEX Ventures und 3TS Capital Partners (Auszug).

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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