19.12.2017

Gastkommentar: Das Regierungsprogramm aus VC-Sicht

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das neue Regierungsprogramm aus VC-Sicht und schlägt weitere konkrete Maßnahmen vor.
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Als Vertreter der österreichischen VC (Venture Capital) und PE (Private Equity) Branche, begrüßt die AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) die fortschrittliche und umfassende Standortagenda und die Aufnahme des Themas Kapitalmarkt im Programm der neuen Bundesregierung. Wir freuen uns besonders, dass eine Reihe der Forderungen unserer Mitglieder gehört wurden und zur Umsetzung vorgesehen sind.

Unsere Vorschläge an die Regierung – abgestimmt und in Zusammenarbeit mit der aaia und AustrianStartups – basieren auf einer Vision für die Architektur eines funktionierenden, international wettbewerbsfähigen Finanzplatzes.

+++ Startups im Regierungsprogramm +++

Eine Volkswirtschaft braucht professionell gemanagte Fonds

Wir wollen, dass Österreich zu einem Standort für Venture Capital und Private Equity-Gesellschaften (Fonds) wird. Neben einem gezielten Förderwesen und der Börse für Publikumsgesellschaften, benötigt eine Volkswirtschaft professionell gemanagte Fonds als institutionalisierte Ausformung von privatem Kapital. Deren eigentliche Leistung besteht neben der Kapitalbeschaffung und der Selektion der Zielfirmen in der Unternehmensentwicklung und engen Begleitung und Beratung des Managements ihrer Portfoliofirmen.

Weltweit zeigt sich, dass durch private Wachstumsfinanzierung über den gesamten Unternehmenszyklus (Forschung/Innovation, Gründungs- und Frühphase, Anschluss, Wachstum, Nachfolgeregelungen) hinweg eine betriebswirtschaftliche Dynamik entsteht und Startups – wie reifere Unternehmen – schneller wachsen, dadurch Arbeitsplätze im Land entstehen und gut ausgebildete Talente gehalten werden können (fight the brain drain!). Augenmerk muss die Regierung in diesem Sinne auf das ungelöste Thema der Anschlussfinanzierung im Startup-Bereich werfen.

Viele Forderungen schafften es ins Programm…

Folgende von uns vorgeschlagene und uns wichtige Maßnahmen fanden bereits Aufnahme im Regierungsprogramm:

  • Entwicklung einer Gesamtstrategie Risikokapital

  • Schaffung eines kompetitiven Rechtsrahmens für Venture Capital und Private Equity Fonds der dem Europäischen Standard entspricht

  • Kapitalmarkt reformieren (Dritter Markt für alle Unternehmen)

  • Besetzung eines Kapitalmarktbeauftragten

  • Zweite und dritte Säule der Pensionsvorsorge etablieren

  • Förderung der „Financial Literacy“ in der Bevölkerung

  • Öffnung der Anlageklasse Eigen- und Risikokapital für Institutionelle Investoren

  • Reform der Finanzmarktaufsicht

… einige Forderungen bleiben

Zusätzlich wollen wir einige weitere Maßnahmen vorschlagen. Wir werden auf deren Wichtigkeit im Rahmen von Antrittsgesprächen mit den neu angelobten Ministerinnen und Ministern erneut eingehen:

  • Die Errichtung und Speisung eines Dachfonds (Fund of Funds), der durch die AWS als Ankerinvestor betrieben/investiert wird, soll zur Gründung und Unterstützung von neuen Fonds führen. Das “dänische Modell” wäre eine Lösung, um es in einer Public-Private Partnership den institutionellen Investoren (Pensionskassen, Versicherungen) zu erleichtern, in Risikokapitalfonds zu investieren.

  • Bei der Vereinfachung von Unternehmensgründungen (zum Teil im Programm angedeutet) müssen wir alle dranbleiben: Liberalisierung der Gewerbeordnung, Wiedereinsetzung einer (reformierten) GmbH light, Entwicklung einer “kleinen AG” mit verminderten Pflichten bis zu gewissen Umsatzgrenzen nach bewährten internationalen Vorbildern. Auch brauchen Startups und KMUs Erleichterungen und Rechtsklarheit für den Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.

  • Österreich muss für VC/PE Managementgesellschaften und deren Executives attraktiv werden

    • Ansiedelungs-Incentives (ähnlich der erfolgreichen Forschungsprämie)

    • Rechtssicherheit in den relevanten Regulatorien

    • Steuern (keine Scheingewinnbesteuerung, Carry Besteuerung als Kapitalertrag)

    • FMA muss sich zu einem Dienstleister wandeln

  • Auch mit dem Thema Innovation und Digitalisierung und dem Hinweis auf die transformierende Kraft der Digitalisierung als Schlüsselrolle für den Innovationsstandort entspricht das Regierungsprogramm der Vision der AVCO. Zusätzlich zur Straffung und Entbürokratisierung der F&E Aktivitäten und Förderungen wäre eine verstärkte finanzielle Beimischung und betriebswirtschaftliche Unterstützung in der Seed-Phase durch privatrechtliche Fonds wünschenswert.

Rasche Umsetzung wichtig

Der AVCO ist natürlich eine rasche Umsetzung der angekündigten Reformen wichtig, um seit der Finanzkrise verlorenes Terrain in Österreichs Wettbewerbsfähigkeit wieder aufzuholen. Zu diesem Ziel stehen wir mit unseren Mitgliedern und Experten den politischen Parteien und neuen Ministerinnen und Ministern gerne als konstruktiver Partner zur Verfügung. Wir bieten bei der Umsetzung der Programmpunkte im Detail unsere volle Unterstützung und Mitarbeit an. Wir wollen einen Beitrag leisten, dass Österreich als Biotop attraktiver wird und um jetzt den Grundstein für den Wohlstand der nächsten Dekade für alle Österreicher zu legen!

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Zum Autor

AVCO Rudolf Kinsky - Regierungsprogramm aus VC-Sicht
(c) AVCO: Rudolf Kinsky

Rudolf Kinsky ist Präsident der AVCO. Über die letzten 35 Jahre hat er in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Management Consulting in den USA, im Vereinigten Königreich, Deutschland, Österreich und den CEE Ländern eine internationale Karriere aufgebaut. Seine Stationen waren u.a. 3i Group, Charterhouse, Dresdner Bank, McKinsey & Co. und The First Boston Corporation. Seit 2006 arbeitet Dr. Kinsky als selbständiger Unternehmensberater.

Zur AVCO

Die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation AVCO ist österreichs älteste Intessensvertretung der Beteiligungskapital-Industrie mit Sitz im Haus der Industrie. Mir ihren über 100 Mitgliedern, welche Investments im Wert von über EUR 6 Mrd. verwalten, ist die AVCO eine Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik. Sie bildet zugleich den VC-Gegenpart zur aaia (Austrian Angel Investors Association). Mitglieder der AVCO sind u.v.a. Speedinvest, aws (Fondsmanagement, Gründerfonds, Mittelstandsfonds), tecnet equity, Venionaire Capital, APEX Ventures und 3TS Capital Partners (Auszug).

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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