09.02.2017

Gastbeitrag: Wandeldarlehen für österreichische Startups

Powered by Schönherr Roadmap17. Thomas Kulnigg von Schönherr erklärt in diesem Experten-Tipp, wie man in Österreich auch mit einer GmbH Wandeldarlehen nutzen kann.
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Wandeldarlehen sind beliebte Finanzierungsinstrumente für Startups. Für die beliebteste Startup-Rechtsform, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist dieses Finanzierungsinstrument im Gesetz nicht vorgesehen. Wandeldarlehen müssen daher “synthetisch” nachgebaut werden.

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Was sind Wandeldarlehen und wieso sind sie beliebte Finanzierungsinstrumente für Startups?

Wandeldarlehen sind typischerweise Darlehen die dem Darlehensgeber (dem Investor) das Recht auf Konvertierung (Wandlung) des Darlehensbetrags (samt Zinsen) in eine Beteiligung (Stammeinlage) am Darlehensnehmer (dem Startup) geben. Das Recht wird teilweise auch durch eine fix vorgesehene Wandlung (z.B. bei Erreichen bestimmter Milestones oder nach Zeitablauf) ersetzt. Die Beliebtheit von Wandeldarlehen ist leicht erklärt. Das Wandeldarlehen umgeht (vorerst) eine der wesentlichen Hürden bei Startup-Finanzierungen: die Festlegung einer Bewertung des Startups. Aufgrund der Ausgestaltung von Wandeldarlehen müssen sich die Parteien nicht auf eine Bewertung des Startups einigen. Die Parteien müssen “lediglich” (i) den Kapitalbetrag (Investmentbetrag) und Zinsen sowie (ii) wann die Wandlung erfolgen soll festlegen. Bei Startups wird das Wandlungsrecht meist mit der nächsten (qualifizierten) Investitionsrunde ausgelöst, also wenn das Startup seine nächste (erste) Bewertung erhält. Der Darlehensbetrag wird dann (samt Zinsen) zu der dann festgelegten Bewertung in eine Beteiligung am Darlehensnehmer umgewandelt. Diese Ausgestaltung ermöglicht oft eine – im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen – rasche Finanzierung des Startups.

Wesentliche Anreize für Investoren

Investoren in Wandeldarlehen erhalten typischerweise neben der Verzinsung ihrer Investition (welche mit der Zeit die Höhe ihrer Beteiligung erhöht) weitere Anreize, darunter in Form eines Nachlasses (discount) auf die zukünftige Bewertung (üblicherweise rund 10-20%). Durch diesen Abschlag erhöht sich wiederum die Höhe der Beteiligung des Investors (er erhält also mehr Beteiligung für das gleiche Geld, als die Investoren der nächsten Runde; daher der Name “Nachlass” oder “discount”). Ein anderer Anreiz für Wandeldarlehen stellt das sogenannte “Cap” dar. Das “Cap” garantiert eine bestimmte Mindestbeteiligung weil die zukünftige Bewertung mit einem bestimmten Höchstbetrag begrenzt wird. Derartige Anreize sollen einerseits das hohe Risiko eines unbesicherten Investments und andererseits das grundsätzliche Fehlen von Stimm- und Minderheitenrechten des Investors in Bezug auf das Startup kompensieren (im Vergleich würden einem Investor, der sofort eine Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft zeichnet, Stimm- und regelmäßig bestimmte Minderheitenrechte zustehen; in der Praxis werden Investoren von Wandeldarlehen regelmäßig auch – zumindest rudimentäre – Minderheitenrechte eingeräumt).

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Beispiele von rechtlichen Hürden von Wandeldarlehen

Die folgenden zwei Beispiele veranschaulichen, dass ein Wandeldarlehen sauber strukturiert werden sollte:

Wandeldarlehen sind für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht vorgesehen

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die beliebteste Rechtsform für österreichische Startups. Im GmbH-Gesetz ist die Begebung von Wandeldarlehen als Finanzierungsinstrument für GmbHs allerdings nicht vorgesehen. Die Wandlung eines Darlehens in eine Beteiligung an der GmbH muss man daher “synthetisch” strukturieren. Das bedeutet, dass die Gesellschafter und die Gesellschaft einerseits und der Investor andererseits einen vertraglichen Anspruch auf Wandlung schaffen müssen. Rechtlich wird das regelmäßig durch eine Verpflichtung der Gesellschafter, bei Eintritt der Wandelbedingungen eine Kapitalerhöhung zu beschließen, zu der ausschließlich der Investor zugelassen wird, umgesetzt. Es ist noch nicht final geklärt, dass eine solche Vereinbarung wirklich rechtlich durchsetzbar ist und ob eine derartige Verpflichtung in Form eines Notariatsaktes vereinbart werden muss. Weiters sollte auch zukünftige Änderungen auf Ebene des Startups (zB die Umwandlung des Startups in eine andere Rechtsform) oder Änderungen im Stand der Gesellschafter (zB durch eine Verpflichtung zum Beitritt des neuen Gesellschafters) geregelt werden.

Mögliche Unvereinbarkeit mit dem Bankwesengesetz (für Nicht-Banken)

Der Abschluss von Wandeldarlehen auf einer gewerblichen Basis könnte eine Bankkonzession nach dem Bankwesengesetz benötigen. Bereits die Vergabe von einem Kredit könnte als gewerbliche Kreditvergabe gesehen werden, und die Konzessionspflicht auslösen. Ein Verstoß gegen die Konzessionspflicht kann mit Verwaltungsstrafen (Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens, soweit sich dieser beziffern lässt) bestraft werden. Der Investor würde weiters jeden Anspruch auf Zinsen und Kosten in Zusammenhang mit der illegalen Kreditvergabe verlieren. Wandeldarlehen sollten daher auch regulatorisch sauber strukturiert werden.

Daher gilt: Wandeldarlehen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind rechtlich machbar, sollten aber sauber strukturiert werden, insbesondere um regulatorische Stolpersteine zu umgehen.

+++ Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen” +++


Thomas Kulnigg ist Partner bei Schönherr. Er ist unter anderem auf die Rechtsberatung von Startups spezialisiert. Für die Publikation Roadmap17 hat er einige wichtige Rechtstipps für Startups zusammengeschrieben.

 

 

 

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Die Kurstafel:

📈 Trump-Wahl schiebt Bitcoin-Kurs auf Rekordhoch

“Kommt das Rekordhoch nach der US-Wahl?” - diese Frage ist an dieser Stelle in der Vorwoche gestellt worden. Mittlerweile kennen wir die Antwort: Sie lautet ja. Es ging dann richtig schnell. Als sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein Sieg Donald Trumps abzuzeichnen begann, überschritt der Bitcoin-Kurs erstmals die Marke von 75.000 US-Dollar. Im weiteren Wochenverlauf stieg er bis auf fast 77.000 Dollar.

Die US-Kryptobranche hatte sich ja bereits frühzeitig mehrheitlich auf Trump festgelegt, nachdem sich dieser im Frühjahr explizit als Pro-Bitcoin- und Pro-Krypto-Kandidat positioniert hatte (siehe Crypto Weekly #150). Die Hoffnung: Eine Trump-Regierung würde einen Kurswechsel in der US-Politik einleiten.

Insbesondere in den vergangenen beiden Jahren war die US-Börsenaufsicht unter dem von Amtsinhaber Joe Biden nominierten Behördenchef Gary Gensler scharf gegen die Branche vorgegangen. Und auch wenn sich die demokratische Kandidatin Kamala Harris im Wahlkampf dann ebenfalls als Pro-Krypto-Kandidatin zu positionieren versuchte, hoffte die Mehrheit der Branche auf einen Trump-Sieg.

Es ist nicht sicher, ob der in der Kryptobranche unbeliebte Gensler unter einer Präsidentin Harris im Amt geblieben wäre. Klar ist aber, dass Trump ihn jedenfalls ersetzen wird. Und klar ist ebenso, dass die Kryptobranche ohnehin der Meinung war: Jede andere Person ist besser als Gensler. Jetzt besteht aber sogar die Hoffnung, dass möglicherweise eine Person mit Sympathien für die Kryptobranche das Amt übernehmen könnte. 

🇺🇸 Kursgewinne nach der US-Wahl - es ist nicht nur Krypto

Die positive Marktreaktion des Kryptomarkts ist vor diesem Hintergrund einleuchtend. Allerdings sollte man sie nicht überinterpretieren: Denn tatsächlich war sie nicht kryptospezifisch. Ein Blick auf die traditionellen Finanzmärkte zeigt: Aktien stiegen ebenfalls, der Goldpreis dagegen fiel. Es war eine klassische Risk-on-Bewegung, die sich über alle Assetklassen hinweg zeigte - nicht nur den Kryptomarkt. 

Auch das ist durchaus üblich nach Ereignissen wie eben einer US-Präsidentschaftswahl: Denn im Vorfeld herrscht Unsicherheit. Im konkreten Fall nicht nur darüber, ob Trump oder Harris vorne liegen würde. Es war offen, bis wann überhaupt Ergebnisse vorliegen würden - und ob sie, im Fall einer Niederlage Trumps, akzeptiert werden würden.

Dass die Börsen mit Erleichterung auf den klaren Wahlausgang reagierten, ist somit keine Überraschung. Dazu kommt: Viele von Trumps wirtschaftspolitischen Vorhaben (nicht alle!) kommen an der Börse gut an. 

🤔 Wie geht es jetzt weiter?

Wie geht es nun aber weiter am Kryptomarkt? Klar ist: Es wurde jedenfalls einmal eine freundlichere Haltung der US-Politik eingepreist. Gewählt wurde ja nicht nur der US-Präsident - auch zahlreiche Sitze im Senat und im Repräsentantenhaus standen zur Wahl. Auswertungen der US-Kryptobörse Coinbase zufolge sind 247 Pro-Krypto-Kandidat:innen in das Repräsentantenhaus und 15 in den Senat gewählt worden. Demgegenüber stehen 113 als kryptokritisch eingestufte Kandidat:innen, die ins Repräsentantenhaus gewählt wurden und 10, die in den Senat gewählt wurden.

Insgesamt ergibt sich also durchaus ein günstiges Bild für die Kryptobranche. Was an vorgeschlagenen oder erhofften Maßnahmen aber wirklich umgesetzt wird, wird sich erst noch zeigen müssen. Eine zentrale Frage wird die Position des Chefs der Börsenaufsicht sein. 

Die bekannt krypto-affine Senatorin Cynthia Lummis kündigte unterdessen in einem Posting auf X bereits an, dass die USA nun eine “strategische Bitcoin-Reserve” aufbauen würden. Dies hatte Trump im Wahlkampf angekündigt. Konkret bezog er sich dabei aber nicht auf aktive Bitcoin-Käufe durch die USA. Vielmehr stellte er in Aussicht, dass die USA beschlagnahmte Bitcoins künftig nicht mehr verkaufen würden. Dass Lummis Tweet mit Trump abgestimmt war, darf aber angezweifelt werden. 

Für die Kursentwicklung am Kryptomarkt werden in den nächsten Wochen aber nicht nur die Entwicklungen in der US-Politik entscheidend sein. Natürlich können sich entsprechende Weichenstellungen auch positiv am Markt niederschlagen. Gleichzeitig sollte man den Einfluss makroökonomischer Faktoren nicht unterschätzen. Neue Entwicklungen in der US-Zinspolitik oder bei geopolitischen Konflikten können jederzeit in den Vordergrund treten.


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