10.04.2020

Verordnung für Garantien und Direktkredite bringt restriktiven Zugang zum Corona-Hilfsfonds

Aufgrund der sehr restriktiven Definition des „gesunden Unternehmens“ werden viele österreichische Unternehmen keinen Zugang zum Corona-Hilfsfonds bekommen, schreiben die Experten von Ecovis in ihrem aktuellen Gastbeitrag.
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(c) Adobe Stock / H_Ko

In einer kürzlich ergangenen Verordnung wurden die näheren Rahmenbedingungen für die Garantien und Direktkredite geregelt. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass für die Direktzuschüsse noch eine gesonderte Verordnung ergehen wird.

1. Richtlinie betreffend Garantien und Direktkredite

a.) Anspruchsberechtigte Unternehmen

Finanzielle Maßnahmen dürfen nur zu Gunsten von Unternehmen gesetzt werden, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich ausüben.

+++Daten und News zum Coronavirus+++

Weiters darf sich das Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht bereits in Schwierigkeiten gemäß der EU-Gruppenfreistellungsverordnung befunden haben. Danach ist ein Unternehmen ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“, wenn auf dieses mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft:

  • Verlust von mehr als des halben Grund- oder Stammkapitals bei GmbHs oder AGs
    • Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Grund- oder Stammkapitals entspricht.
    • Laut AWS-Berechnungstabelle können allerdings Gesellschafterverrechnungskonten, nachrangige Darlehen und stille Einlagen den Eigenmitteln zugerechnet werden.
    • Ausgenommen sind:
      • KMU (zur Definition siehe unten) die noch keine 3 Jahre bestehen
      • KMU (zur Definition siehe unten) in Bezug auf Risikofinanzierungsbeihilfen in den 7 Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen
  • Verlust von mehr als des halben Eigenkapitals bei OGs oder nicht-kapitalistischen KGs (ausgenommen sind dieselben KMUs wie bei GmbHs und AGs [siehe oben])
  • Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
  • Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen bzw das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
  • Unternehmen die in den letzten 2 Jahren die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen (davon ausgenommen sind KMU – zur Definition siehe unten):
    • buchwertbasierter Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und
    • das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0

Einschätzung/Warnung ECOVIS – Handlungsbedarf der politischen Entscheidungsträger!

Aufgrund der sehr restriktiven Definition des „gesunden Unternehmens“ werden viele österreichische Unternehmen nicht Zugang zum Corona-Hilfsfonds bekommen, da gerade in Österreich die Eigenkapitalausstattung bei den KMU sehr gering ist und viele davon – trotz einer Bilanzierung nach Going-Concern und einer grundsätzlich positiven Unternehmensaussicht – buchmäßig überschuldet sind (und somit ein Verlust von mehr als dem Stammkapital besteht).

Die Einbeziehung von sonstigen Passiva wie zB. von Gesellschafterverrechnungskonten, nachrangigen Darlehen und stillen Einlagen in die Eigenmittel kann in manchen Fällen helfen, es ist aber trotzdem zu befürchten, dass viele Unternehmen (die nicht die enge Definition erfüllen) mangels Erhalt von Förderungen im Rahmen des Corona-Hilfsfonds in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten kommen werden.


Als KMU iSd EU-Gruppenfreistellungsverordnung geltend jene Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Kleinstunternehmen
    • weniger als 10 Personen beschäftigen und
    • entweder Jahresumsatz von höchstens EUR 2 Mio oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Mio
  • Kleines Unternehmen
    • weniger als 50 Personen beschäftigen und
    • entweder Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Mio oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 10 Mio
  • Mittleres Unternehmen
    • weniger als 250 Personen beschäftigen und
    • entweder Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Mio

b.) Deckung folgender Zahlungsverpflichtungen

Vor Gewährung einer finanziellen Maßnahme ist bestmöglich hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen, für die eine finanzielle Maßnahme beantragt wird, zu erheben:

  • können Zahlungsverpflichtungen durch angemessene Maßnahmen des Unternehmens reduziert oder vermieden werden, zB
    • Reduktion des Wareneinkaufs auf ein für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit erforderliches Mindestmaß
    • Rückgriff auf verfügbare Liquiditätsreserven oder Erlöse aus rasch, ohne unverhältnismäßigen Verlust verwertbaren Vermögensgegenständen
    • Inanspruchnahme nicht ausgenutzter Betriebsmittelkreditlinien
    • finanzielle Maßnahmen durch den wirtschaftlichen Eigentümer bzw Gesellschafter
  • können Zahlungsverpflichtungen gestundet werden
  • können Zahlungsverpflichtungen wie folgt abgedeckt werden:
    • durch andere gesetzliche, behördliche oder exekutive Maßnahmen des Bundes iZm der Ausbreitung von COVID-19 oder durch anderweitige Unterstützung der öffentlichen Hand wirtschaftlich sinnvoll gedeckt, reduziert oder vermieden werden (zB Stundung von Steuern, Kurzarbeit, Zuwendungen anderer öffentlicher Institutionen)
    • durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (zB Versicherungen)

Gedeckt werden sollen insbesondere Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens, die aufgrund von Umsatzausfällen vom Unternehmen nicht selbst getragen werden können. Die finanziellen Maßnahmen sollen nicht zur Rückführung von bereits bestehenden Finanzierungen (Umschuldungen) verwendet werden. Garantien und Direktkredite können insbesondere zur Deckung folgender Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens gewährt werden:

  • Mieten
  • Leasingentgelte
  • einzelne Kreditraten und Zinszahlungen zu den bestehenden vertraglichen Fälligkeiten, nicht jedoch bei Vorfälligkeit, Fälligstellung oder endfälligen Krediten
  • Löhne und Gehälter
  • Lohnnebenkosten
  • angemessene Unternehmerentlohnung
  • Steuern, Abgaben und Gebühren
  • Entgelte für betriebsnotwendige Dienstleistungen und Zahlungen für Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit in einem erforderlichen Mindestmaß
  • Rückzahlung von Anzahlungen
  • Versicherungsprämien für betriebsnotwendige Versicherungen

Sofern das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die Mittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs im Rahmen eines normalen Geschäftsverlaufs in angemessener Zeit zurückzuführen, soll die finanzielle Maßnahme der Direktzuschüsse zur Verfügung stehen.

c.) Höhe, Laufzeit und Entgelt

  • Höhe
    • Die Höhe der finanziellen Maßnahmen richtet sich nach den ohne diese finanziellen Maßnahmen nicht gedeckte Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens für den Betrachtungszeitraum.
    • In einem ersten Schritt ist ein Betrachtungszeitraum vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 heranzuziehen. Ein längerer Betrachtungszeitraum ist möglich, wenn es die besonderen Verhältnisse des Unternehmens (zB Saisonalität des Geschäftsmodells, besonders intensive nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen in einer Branche) erfordern. Eine spätere und mehrmalige Verlängerung des Betrachtungszeitraums und eine daraus folgende Erhöhung der finanziellen Maßnahme sind bis zum Höchstbetrag zulässig.
  • Laufzeit
    • Die Laufzeit der finanziellen Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, wann das Unternehmen die wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Ausbreitung von COVID-19 voraussichtlich überwinden kann und wieder in der Lage sein wird, ohne die gewährte finanzielle Maßnahme auszukommen bzw diese zurückzuzahlen. Dabei ist insbesondere auf die Ergebnisse des Unternehmens in den Vorjahren abzustellen.
    • Eine Verlängerung der finanziellen Maßnahme ist zulässig, wenn sich die Erholung der Liquiditätssituation des Unternehmens verzögert und dies durch Umstände begründet ist, die iZm den wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Ausbreitung von COVID-19 stehen.

Der Höchstbetrag, die Laufzeit und auch die Kosten (Haftungsentgelt bzw Zinsen) der finanziellen Maßnahme sind in der derzeit vorliegenden Richtlinie noch nicht konkretisiert, sondern es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Maßnahmen den Vorgaben der Europäischen Kommission gemäß Mitteilung vom 19. März 2020 und 2. April 2020 entsprechen müssen. Die genaue Ausgestaltung bleibt daher noch abzuwarten, wobei erste Details dazu auf der BMF-Homepage ersichtlich sind (siehe dazu auch unseren vorausgegangenen Newsletter).

d.) Antragstellung

Die Anträge sind über jenes Kreditinstitut einzureichen, das den zugrundeliegenden Kredit an das Unternehmen vergibt. Die Anträge sind elektronisch über die von der COFAG zur Verfügung gestellten Antragsformulare an die entsprechende Stelle (zB Österreichische Kontrollbank, Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) zu richten.

Hinsichtlich dem Antrag ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Nachfolgende Aspekte sind plausibel darzustellen (und soweit vorhanden mittels Unterlagen nachzuweisen):
    • Liquiditätsbedarf ist auf die wirtschaftliche Auswirkungen durch die Ausbreitung von COVID-19 zurückzuführen
    • Abzudeckende Zahlungsverpflichtungen des Betrachtungszeitraums
    • Darstellung der vor der Gewährung der finanziellen Maßnahmen geforderten – im wirtschaftlich sinnvollen Umfang – gesetzten Maßnahmen (zB durch Reduktion, Vermeidung, Stundung oder anderweitige Abdeckung von Zahlungsverpflichtungen; siehe oben Pkt b)
    • Darstellung anderer Unterstützungen der öffentlichen Hand
    • Zeitraum, in dem das Unternehmen voraussichtlich wieder in der Lage sein wird, ohne die gewährte finanzielle Maßnahme auszukommen bzw diese zurückzuzahlen (je nach Größe des Unternehmens kann es sich dabei zB um Liquiditätspläne, Kurz- und Mittelfristplanungen, Tilgungspläne oder eine schriftliche Erklärung des Unternehmens handeln)

 

  • Antragsteller hat insbesondere zu bestätigen:
    • dass sich das Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß der EU-Gruppenfreistellungsverordnung befunden hat (siehe dazu oben Pkt a) und
    • die im Antrag genannten Zahlungsverpflichtungen nicht bereits durch anderweitige Unterstützung der öffentlichen Hand (zB Stundung von Steuern, Kurzarbeit, Zuschüsse, Zuwendungen anderer öffentlicher Institutionen) oder durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (zB Versicherungen) gedeckt wurden

 

  • Größenabhängig sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
    • Jahresabschlüsse bzw. Ergebnisrechnungen (allenfalls in Form der Steuererklärungen), aus denen sich die Ergebnisse des Unternehmens in den letzten beiden Geschäftsjahren ergeben
    • monatliche Saldenlisten oder eine kurzfristige Erfolgsrechnung für die letzten 12 Monate
    • Information über sonstige Unterstützungen der öffentlichen Hand zugunsten des Antragstellers betreffend die wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge der Ausbreitung von COVID-19

 

  • Verpflichtung des Antragstellers
    • Einsatz der erhaltenen finanziellen Mittel ausschließlich zur Deckung des genehmigten Liquiditätsbedarfs zum Erhalt der bestehenden Geschäftstätigkeit in Österreich.
    • Erhaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung sämtlicher zumutbarer Maßnahmen.
    • Verwendung der nicht rückzahlbare Zuschüsse oder sonstige Zahlungen, die der Antragsteller von der COFAG, der öffentlichen Hand oder Dritten (zB Versicherungen) bekommt, zur Rückführung der aufgrund der finanziellen Maßnahmen erhaltenen Liquidität.
    • Einräumung eines jederzeitigen Auskunfts-, Buchprüfungs-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrecht und auf Verlangen sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen zu erteilen, die erforderlich sind, um die zweckgewidmete Verwendung der finanziellen Maßnahme und die Rückführung zu prüfen.
    • Keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile sowie sonstigen unangemessenen Zuwendungen an Inhabers des Unternehmens bzw. der Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens zu leisten; insbesondere für das laufende Geschäftsjahr keine Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu bezahlen, die über 50% der Boni des Vorjahres hinausgehen.
    • Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen an Eigentümer für den Zeitraum der finanziellen Maßnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen:
      • Dividenden- und Gewinnauszahlungsverbot vom 16.3.2020 bis zum 16.3.2021 und maßvolle Dividenden- und Gewinnausschüttungspolitik für die verbleibende Laufzeit
      • keine Rücklagen zur Erhöhung des Bilanzgewinns aufzulösen und
      • die aus der finanziellen Maßnahme erhaltene Liquidität nicht (i) zur Zahlung von Gewinnausschüttungen, (ii) zum Rückkauf eigener Aktien und (iii) zur Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu verwenden
    • Unverzügliche Informationspflicht über risikoerhöhende Umstände für die COFAG (zB Risiko aus einer Haftung in Anspruch genommen zu werden, Risiko der Nichtrückzahlung von Krediten).
    • Entbindung der COFAG vom Bankgeheimnis hinsichtlich der finanziellen Maßnahmen gegenüber zB ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes, Österreichische Kontrollbank, Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur.

2. Ausblick

Nachdem die finale Umsetzung der Förderrichtlinien noch abzuwarten bleibt, werden wir Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

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Startup Barometer, EY
© Envato/MorphoBio

Nach einem Rückgang im Vorjahr auf 110 Millionen Euro verzeichnete das erste Halbjahr 2026 ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 472 Millionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 362 Millionen Euro beziehungsweise 329 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025, so die zentrale Erkenntnis des EY Start-up Barometer 2026.

Höchstes Volumen in einem ersten Halbjahr seit 2022

„Nach mehreren herausfordernden Jahren sehen wir erstmals wieder eine breite Bewegung in die richtige Richtung. Das jüngste Halbjahr war nicht nur aufgrund einzelner Großfinanzierungen erfolgreich, sondern weil sich zahlreiche positive Entwicklungen gleichzeitig beobachten lassen: mehr Finanzierungsrunden, deutlich größere Tickets, mehr internationale Investor:innen und wieder mehr Zuversicht im Markt. Das österreichische Startup-Ökosystem zeigt damit eindrucksvoll, dass es trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nichts von seiner Innovationskraft verloren hat“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich.

Mit den heurigen Ergebnissen wurde das höchste Volumen in einem ersten Halbjahr seit dem Rekordwert von 2022 erzielt, als 884 Millionen Euro investiert worden waren. Parallel dazu stieg die Zahl der Finanzierungsrunden um 19 Abschlüsse von 78 auf insgesamt 97 an, was einem Plus von 24 Prozent entspricht.

Getragen von der hohen Anzahl an Abschlüssen markiert das jüngste Halbjahr damit in Bezug auf das Finanzierungsvolumen das dritterfolgreichste erste Halbjahr der österreichischen Startup-Historie, ordnet der Barometer die Ergebnisse ein.

Somit belebe sich der österreichische Venture-Capital-Markt nach einer längeren Schwächephase wieder deutlich: Laut EY werden Fonds zunehmend aktiver, die Investitionsbereitschaft steigt und größere Finanzierungsrunden kehren zurück. Österreich habe die Talsohle später erreicht als andere europäische Märkte, profitiere nun aber umso stärker von der Erholung. Gleichzeitig seien heimische Startups heute fokussierter, kapitaleffizienter und internationaler aufgestellt. Erfolgreiche Exits sowie der Dachfonds könnten diesen positiven Trend zusätzlich verstärken, auch wenn Haas vor einer Goldgräberstimmung warnt: „Die vergangenen Jahre haben Spuren hinterlassen und viele Startups mussten lernen, deutlich kapitaleffizienter zu arbeiten. Diese Entwicklung ist jedoch nicht negativ. Viele Unternehmen sind heute robuster, fokussierter und nachhaltiger aufgestellt als noch vor wenigen Jahren.“

Zwei 100-Mio.-Deals

Mit den erwähnten 97 Abschlüssen markiert das Halbjahr nicht nur eine Erholung, sondern sogar einen neuen historischen Höchstwert bei der Anzahl der registrierten Deals. Verantwortlich für das hohe Investitionsvolumen waren maßgeblich zwei Groß-Investments in der Größenordnung von jeweils 100 Millionen Euro.

„Vor wenigen Quartalen kaum vorstellbar“

Im März 2026 sicherte sich das Startup Gropyus 100 Millionen Euro, gefolgt von Waterdrop, das im Mai einen Deal im exakt gleichen Umfang verbuchte. Dahinter folgen der Batterie-Technologie-Spezialist Aviloo (30 Millionen Euro), das Raumfahrtunternehmen Enpulsion (22,5 Millionen Euro), die Fitness-Plattform Reps (20,2 Millionen Euro) sowie das Wiener HealthTech-Scaleup nyra health (20 Millionen Euro). Getrieben durch diese Abschlüsse stieg die durchschnittliche Höhe einer Finanzierungsrunde auf rund 6,3 Millionen Euro an und erreichte damit den höchsten Wert in einem ersten Halbjahr seit 2022.

Die durchschnittliche Finanzierungssumme schwankte im Zeitraum von 2020 bis 2026 zwischen Werten von zwei Millionen Euro und 12,8 Millionen Euro. In den ersten Halbjahren der Jahre von 2021 bis 2024 lag die durchschnittliche Höhe einer Finanzierungsrunde jeweils klar über der Vier-Millionen-Euro-Marke. Im ersten Halbjahr 2025 war dieser Wert erstmals seit 2020 wieder unterschritten worden. Im jüngsten Halbjahr ist er, auch dank der beiden Groß-Deals, mit einem Wert von 6,3 Millionen Euro, nun wieder deutlich übertroffen worden, konkretisiert der Bericht.

Und ergänzt: „Dass gleich zwei Unternehmen Finanzierungen in dreistelliger Millionenhöhe abschließen konnten, wäre noch vor wenigen Quartalen kaum vorstellbar gewesen. Solche Abschlüsse erhöhen die internationale Sichtbarkeit des österreichischen Standorts erheblich“, so Haas. „Die Rückkehr großer Finanzierungsrunden ist ein wichtiges Signal, weil sie zeigt, dass Investor:innen wieder bereit sind, Wachstum in größerem Umfang zu finanzieren. Gerade Scaleups benötigen substanzielle Kapitalbeträge, um internationale Märkte zu erschließen und globale Wettbewerbsfähigkeit aufzubauen.“

Auch die Zahl der Abschlüsse mit einem Volumen von mehr als zehn Millionen Euro kletterte deutlich von lediglich zwei im Vorjahreszeitraum auf neun an. Die Anzahl der kleineren Deals mit einem Umfang von bis zu einer Million Euro blieb indes mit 37 Abschlüssen stabil.

Dachfonds wichtiger Schritt

Parallel zur verbesserten Marktentwicklung gibt es auch positive wirtschaftspolitische Signale. Insbesondere die Umsetzung des Dachfonds wird innerhalb des österreichischen Innovationsökosystems als wichtiger Schritt gesehen.

„Der Dachfonds ist weit mehr als ein einzelnes Förderinstrument. Er sendet ein wichtiges Signal an nationale und internationale Investor:innen, dass Österreich Innovation, Unternehmertum und Wachstum aktiv unterstützen möchte. Solche Signale sind im internationalen Wettbewerb um Kapital von enormer Bedeutung“, sagt Haas. Entscheidend sei nun jedoch die konkrete Umsetzung: „Wenn es gelingt, zusätzliches privates Kapital zu mobilisieren und Finanzierungslücken in der Wachstumsphase zu schließen, kann daraus ein echter Hebel für den Standort entstehen. Jetzt kommt es darauf an, den positiven politischen Willen rasch in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.“

Darüber hinaus brauche Österreich weiterhin bessere Rahmenbedingungen für institutionelles Venture Capital, attraktivere Mitarbeitendenbeteiligungsmodelle sowie zusätzliche Maßnahmen zur Mobilisierung privaten Kapitals.

Der Sektor-Blick

Dank der beiden erwähnten Mega-Deals verzeichneten die Sektoren E-Commerce und PropTech die höchsten Kapitalzuflüsse. Dem Bereich E-Commerce flossen insgesamt 122 Millionen Euro zu, während Startups aus dem PropTech-Segment 107 Millionen Euro erhielten. Dahinter folgten der Sektor Software & Analytics mit 58 Millionen Euro sowie der Gesundheitsbereich (Health) mit 56 Millionen Euro.

Bei der reinen Anzahl der Abschlüsse zeigte sich jedoch ein anderes Bild: Hier lag der Bereich Software & Analytics mit 30 Finanzierungsrunden erneut unangefochten an der Spitze. Auf dem zweiten Platz folgte der Sektor Health mit 19 Runden, während E-Commerce und Energy mit acht respektive sieben Deals die Ränge drei und vier belegten – PropTech fällt bei dieser Betrachtung auf Platz acht zurück. Der stärkste Rückgang an Finanzierungsrunden wurde im Bereich AdTech (minus vier Deals) registriert.

Exits fallen auf

Neben den zahlreichen Finanzierungsrunden sorgten im ersten Halbjahr 2026 auch erfolgreiche Exits wie jene von Tractive und Emmi AI für positive Impulse im österreichischen Startup-Ökosystem. Laut EY sind solche Exits mindestens ebenso wichtig wie neue Investments, da sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Startups unterstreichen, attraktive Renditen für Investor:innen ermöglichen und als Vorbilder für neue Gründer:innen dienen. Gleichzeitig fließen Erfahrung, Netzwerke und Kapital aus erfolgreichen Exits häufig wieder in das heimische Ökosystem zurück.

„Fast alle erfolgreichen internationalen Startup-Standorte zeichnen sich durch einen funktionierenden Kreislauf aus Gründungen, Wachstum, Exits und Reinvestitionen aus. Je mehr erfolgreiche Exits wir sehen, desto stärker wird dieser Kreislauf auch in Österreich“, so Haas.

Wien das Startup-Zentrum

Laut dem Startup-Barometer bleibt die Bundeshauptstadt weiterhin das Zentrum der heimischen Startup-Szene: Acht der zwölf größten Abschlüsse des Halbjahres stammten von Wiener Unternehmen. Mit 55 Finanzierungsrunden entfielen 57 Prozent aller österreichischen Deals auf Wiener Startups.

Auch beim Investitionsvolumen dominierte Wien: Rund drei Viertel des investierten Kapitals, konkret 76 Prozent beziehungsweise 360 Millionen Euro, flossen in die Hauptstadt.

Auf dem geteilten zweiten Platz bei der Anzahl der Deals folgten die Steiermark und Oberösterreich mit jeweils 13 Finanzierungsrunden.

Beim Finanzierungsvolumen belegte hingegen Niederösterreich mit 53 Millionen Euro und einem Marktanteil von elf Prozent den zweiten Platz, gefolgt von Tirol, das sich mit 23 Millionen Euro einen volumenbezogenen Marktanteil von fünf Prozent und damit den dritten Rang sicherte.

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