12.05.2025
PRODUCT-LED-GROWTH

fynk-Gründer Wintoniak: „Profitabilität ist ein Mindset, aber das ultimative Ziel ist der Produkterfolg“

Vor einem Jahr ging Fynk online: eine Software, mit der Vertragsmanagement einfach werden soll. Hat der Start die Erwartungen erfüllt? Ein Update.
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Die Fynk-Gründer Markus Presle, Dominik Hackl und Constantin Wintoniak
Die Fynk-Gründer Markus Presle, Dominik Hackl und Constantin Wintoniak | Foto: Victor Liska

Die Zeit dicker Aktenordner ist lange vorbei. Geht es nach fynk soll auch mit Kettenmails Schluss sein. Wer heute Verträge erstellen und unterzeichnen will, soll nur noch ihr Tool brauchen. Vor fast genau einem Jahr ging die Software für Vertragsmanagement online – brutkasten berichtete. Von Beginn an waren 50 Kund:innen, darunter der 1. FC Nürnberg, und mehrere prominente Investoren an Bord. Insgesamt 4,35 Millionen Startkapital konnte sich fynk in der Pre-Seed- und Seed-Runde sichern. Unter den Geldgebern sind unter anderem Hansi Hansmann, 3VC und 10xFounders. Waren das die Zutaten für ein Erfolgsrezept?

Neues Startup der Prescreen-Gründer

„Das Resümee für das erste Jahr ist gut. Es war schön zu sehen, dass wir von Anfang an ein Produkt hatten, das von vielen Leuten verwendet wird – und nicht nur verwendet, sondern erfolgreich verwendet wird. Wir mussten nicht mehr so viel ändern oder korrigieren“, sagt Co-Founder Constantin Wintoniak im Gespräch mit brutkasten. „Trotzdem haben wir das Produkt natürlich sehr stark weiterentwickelt – und wir sehen jede Menge neuer Accounts aus allen Ländern der Welt“, so der Gründer.

Hinter dem Wiener Startup stecken mit ihm, Dominik Hackl und Markus Presle drei der vier ehemaligen Prescreen-Gründer. Die Founder haben mit dem HR-Startup schon einen Millionenexit vorzuweisen. Mit fynk starteten sie im Jahr 2022 ihr neues Projekt. Nach zwei Jahren im Stealth-Modus lautete das Versprechen von Wintoniak im Mai 2024: Die Vertragsmanagement-Software sei „zehnmal schneller, hundertmal nützlicher und tausendmal sicherer“ als andere Programme.

fynk-Co-Founder Constantin Wintoniak im Video-Talk

Organisation als Herausforderung

Wintoniaks Versprechen sind natürlich schwer messbar, aber die Erfolge kann man durchaus in Zahlen gießen. 1.800 aktive Accounts, 300 zahlende Kund:innen; die Anzahl der mit fynk abgewickelten Dokumente liegt laut Co-Founder im sechsstelligen Bereich. Eine Erfolgsgeschichte, die die Gründer zum zweiten Mal schreiben? Die Erfahrung aus der Prescreen-Zeit kam ihnen zwar zugute, auf alles gewappnet waren sie trotzdem nicht.

„Ich würde sagen, die größte Herausforderung hat immer mit dem Wachstum zu tun, weil sich eine Organisation sehr stark ändert, wenn man eine gewisse Größe erreicht“, sagt Wintoniak. Inklusive Gründer arbeiten mittlerweile 25 Personen bei fynk – sie kommen aus elf Ländern und sprechen entsprechend auch viele unterschiedliche Sprachen. „Bei Prescreen hatten wir kein so stark internationales Team“, erzählt der Co-Founder. Einige ehemalige Prescreen-Mitarbeiter:innen sind mittlerweile auch bei fynk tätig.

fynk managt Verträge

Die Software des Startups bündelt alles, was Verträge umfasst. Anfangs lag der Fokus auf Freigabe, Unterzeichnung und der Analyse von bestehenden Dokumenten. Ein kürzlich veröffentlichtes Feature ermöglicht die automatische Prüfung auf Richtlinienkonformität innerhalb eines Unternehmens. Dabei kann das Produkt erkennen, ob Dinge enthalten sind, die das Unternehmen nicht akzeptieren kann oder die eine separate Freigabe erfordern. In Zukunft soll das Tool auch Vertragstexte generieren können.

Break-even nach 18 bis 24 Monaten

Von Anfang an verfolgt fynk ein SaaS-Abo-Modell, das sich hauptsächlich nach der Anzahl der aktiven Benutzer:innen richtet. Der Preis pro Nutzer:in variiert je nach Funktionsumfang, wobei das erste bezahlte Angebot bei 19 Euro pro Person und Monat beginnt. Seit Kurzem gibt es auch eine umfassende Gratis-Version für Einzelnutzer:innen.

Weitere Finanzierungsrunden sind aktuell kein Thema. „Unsere Pläne sind eigentlich immer so gestrickt, dass sie im Zeitraum von 18 bis 24 Monaten typischerweise zu einem starken Wachstum führen, das dann am Ende mit einer schwarzen Null aufhört“, sagt Wintoniak. Und es deute auch alles darauf hin, dass dieses Ziel erreicht wird. Dem Co-Founder scheint das aber nur bedingt wichtig zu sein: „Profitabilität ist ein Mindset, aber das ultimative Ziel ist der Produkterfolg.“

Produkt bei fynk im Mittelpunkt

In Zukunft setzen Wintoniak und sein Team entsprechend auf Product-Led-Growth. Geplantes Wachstumskapital soll entsprechend auch in die Produktbearbeitung investiert werden. Das FFG-Projekt hat das Startup nun auf das zweite Jahr verlängert. „Das Ziel ist, wirklich global zu denken – vor allem für jene Unternehmen, die heute keinen Zugang zu Technologien haben, mit denen sie effizient mit Dokumenten, insbesondere rechtlichen Dokumenten, arbeiten können“, sagt Wintoniak.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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