02.10.2024
INVESTMENT

fynk: 3,1 Millionen Euro Seed-Investment für LegalTech-Startup

Das Investment erfolgt nur vier Monate nach dem Public Launch von fynk im Mai 2024 und einer Preseed-Finanzierung von 1,25 Millionen Euro.
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fynk - das Gründer-Team vlnr.: Markus Presle, Dominik Hackl, Constantin Wintoniak | (c) Victor Liska
fynk - das Gründer-Team vlnr.: Markus Presle, Dominik Hackl, Constantin Wintoniak | (c) Victor Liska

Nach ihrem 17-Millionen-Euro-Exit an Xing im Jahr 2017 haben drei der Prescreen-Gründer seit 2022 an einem neuen Startup gearbeitet. Und es heuer im Mai gelauncht. Dazu schloss fynk damals eine Pre-Seed-Finanzierungsrunde über 1,25 Millionen Euro ab – unter anderem mit Hansi Hansmann und einer Reihe international bekannter Gründer:innen. Nun, mit dem Einstieg von 3VC und 10x Founders, sicherte sich das LegalTech in einer weiteren Finanzierungsrunde zusätzliche 3,1 Millionen Euro, um die nächste Wachstumsphase einzuleiten.

fynk: Auch Bestandsinvestor:innen dabei

Zur Runde beigetragen haben die Bestandsinvestor:innen Hansi Hansmann und Lisa Pallweber (Hans(wo)men Group), das Family Office CoastCap von Moritz Thiele, Personio-Co-Founder Ignaz Forstmeier, PlanRadar-Founder Domagoj Dolinsek, Latido-Gründer Stefan Speiser, Alexander Brix (Ex-Head of Operations Europa, Canva) und Kai Romberg vom europäischen Tech-Investor Hg Capital.

Fynk bietet Teams eine Lösung zur Analyse, Verwaltung und Abwicklung von Verträgen. Die KI-Technologie des Unternehmens von Markus Presle, Dominik Hackl und Constantin Wintoniak möchte dabei diese Funktionen auch für kleine und mittlere Unternehmen, Startups sowie Agenturen kosteneffizient nutzbar machen.

Archiv: Millionenfinanzierung für fynk: Co-Founder Wintoniak im Talk

Aktuell werden eigenen Angaben nach bereits Hunderttausende Dokumente mit fynk verarbeitet – Unternehmen, die die Technologie des Startups nutzen, könnten so bis zu 90 Prozent an Zeit bei der Arbeit mit Verträgen einsparen, heißt es.

KI-Technologien als Gamechanger

„Die Integration von KI-Technologien in Vertragsmanagement-Software ist ein Gamechanger. Sie vereinfacht die Analyse, inhaltliche Prüfung und Verfolgung von Verträgen in einer Art, die bis vor kurzem noch undenkbar war. fynk hat ein Tool entwickelt, welches KMUs ein zeitgemäßes Vertragsmanagement ermöglicht, das bis dato nur großen Organisationen mit entsprechenden personellen Ressourcen vorbehalten war“, erklärt Peter Lasinger, General Partner beim Leadinvestor 3VC, die Investment-Entscheidung.

Zur Vision von fynk gehörte von Anfang an die Möglichkeit, archivierte Dokumente und externe Verträge schnell auf Risiken prüfen zu können. „Mit dieser Finanzierungsrunde sind wir auf dem besten Weg, dies Wirklichkeit werden zu lassen, indem wir intelligente, KI-gestützte ‚Playbooks‘ veröffentlichen, mit denen Unternehmen automatisch Risiken und Abweichungen in ihren Dokumenten erkennen können. In Kürze planen wir zudem die Einführung einer Schnittstelle zu zahlreichen Business-Tools, um fynk noch effizienter zu machen“, sagt CEO Wintoniak.

Und ergänzt: „Wir freuen uns, mit 3VC und 10x Founders zwei renommierte Investoren gewonnen zu haben, deren Passion für außergewöhnlich nutzerfreundliche Produkte genauso groß ist wie unsere. Dass es auch ein starkes erneutes Commitment unserer Bestandsinvestoren gibt, unterstreicht ihr großes Vertrauen in unser phänomenales Team.“

fynk: Internationalisierung geplant

Die Finanzierungsrunde ermöglicht es konkret, die Produktentwicklung zu beschleunigen und die internationale Marktpräsenz auszubauen. Das Unternehmen, dessen Kunden aktuell noch mehrheitlich in der DACH-Region angesiedelt sind, bietet seine Software in deutscher und englischer Sprache an.

„Fynk verändert mit seiner Software einen Markt, der in den vergangenen Jahren nicht besonders durch Innovationen aufgefallen ist“, sagt Felix Haas von 10x Founders, der auch Host & Chairman von Bits & Pretzels ist. „Die Lösung von fynk verspricht ein zeitsparendes Produkt, das auch Nicht-Juristen eine Vervielfachung ihrer Produktivität ermöglicht und damit unser Investment-Credo idealtypisch erfüllt. Abgesehen davon, haben die Gründer bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Software-Unternehmen skalieren können.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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